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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe

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MÄRZ 2005

Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 19
Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum



GEWÄHRLEISTUNG

Warum nur 6 Monate...

Laut Gesetz stehen dem Verbraucher 2 Jahre Gewährleistung bei Auftreten von Mängeln gegenüber dem Verkäufer zu. Auch im Ausland. De facto reduzieren sie sich aber auf 6 Monate. Der Grund dafür: tritt der Mangel nach dieser Frist auf, muss der Verbraucher beweisen, dass der Defekt schon bei Übergabe der Ware vorhanden war, und dies vor Gericht, wenn der Verkäufer nicht freiwillig einlenkt. Da dieser Beweis sehr schwer zu erbringen ist, wird der Gerichtsweg vermieden. Löblich sind solche Firmen, die auf einen Urteilsspruch verzichten, und bei einem Urmangel gewährleisten.


E-COMMERCE

Western Union: „Wir sind kein Treuhandservice“

Laut einigen unseriösen E-Commerce Händlern kann der Verbraucher so sicher einkaufen: er zahlt bei der Western Union den vereinbarten Preis ein, gibt aber nicht den Namen des Verkäufers, sondern einen falschen Namen ein. Das Geld müsste somit nicht auszahlbar sein.
Erst nach Erhalt der Ware gibt der Verbraucher den richtigen Namen des Online Händlers an, der somit sein Geld bekommt. Dem ist leider nicht so!
Viele Verbraucher wurden auf diese Weise bestohlen.Western Union warnt selbst (www.westernunion.com): Obgleich ein Identifikationsdokument bei der Geldbehebung verlangt wird, schützt ein fiktiver
Empfängername nicht vor Diebstahl; auch auf eine sichere Abwicklung durch die Vereinbarung von sog. Schlüsselfragen könne man sich nicht verlassen.
Wer also sicher online shoppen will, sollte sich nur an anerkannte Treuhandservice wenden.
Mehr Tipps dazu gibt es auch im online Ratgeber des EVZ „Online kaufen, aber sicher!


REISEN

Ein Mini Preisvergleich

Das EVZ hat vor kurzem 2 Stichproben aus Reisekatalogen verschiedener Reiseveranstalter entnommen. Festgestellt wurden Preisunterschiede bis zu 100 Euro für ein und dasselbe Reiseziel, zwischen normalen Tarifen und Frühbucherpreisen und zwischen einem österreichischen und einem italienischen Anbieter.
Die Ergebnisse sind im Zentrum selbst oder auf www.euroconsumatori.org einsehbar.


FALL DES MONATS
Nach einem Unfall wird Herrn Otto Normal ohne Aufforderung durch den Autovermieter ein Betrag in der Höhe von € 2.000.- vom Bankkonto mittels Kreditkarte abgebucht. Der Verbraucher ist geschockt.
Er war im guten Glauben die unterzeichnete Vollkaskoversicherung würde den Schaden abdecken oder es müsse nur der Selbstbehalt beglichen werden.
Verärgert über den Vorfall setzt er sich mit dem EVZ in Bozen in Kontakt, um die Rechtslage überprüfen zu lassen. Tatsächlich erwies sich die Abbuchung als ungerechtfertigt.
Prompt forderte Herr Normal das Geld nicht nur vom Autovermieter, sondern auch von seiner Kreditkartenfirma zurück, da er für die Bezahlung eines eventuellen Schadens keine ausdrückliche Einwilligung für die Abbuchung gegeben hatte.
Und siehe da ........... die Kreditkartengesellschaft erstattete den vollen Betrag zurück.


IHRE MEINUNG ZÄHLT

“Sind Sie mit dem EVZ zufrieden?”

Auf seiner Homepage bittet das EVZ die Verbraucherinnen und Verbraucher um die Bewertung seines Beratungs- und Informationsangebotes.



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