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Verbrauchertelegramm Europa-AusgabeUm monatlich über die Neuigkeiten im europäischen Verbraucherschutz informiert zu sein, abonnieren Sie kostenlos das Verbrauchertelegramm als Newsletter.Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe Februar 2005Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 12 - Redaktion: Europäisches VerbraucherzentrumAUSSERGERICHTLICHE STREITBEILEGUNG Deutsche Schlichtungsstelle für MobilitätDie neu eingerichtete Schlichtungsstelle Mobilität des Verkehrsclub Deutschland hilft Bahn-, Bus- und Flugreisenden bei Streitigkeiten mit den deutschen Anbietern zu ihrem Recht zu kommen.Dieses Angebot kann auch von ausländischen VerbraucherInnen in Anspruch genommen werden. Vor dem Gang zur Schlichtungsstelle der Verbraucher zunächst einen ersten Einigungsversuch mit dem Unternehmen starten. www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org REISEN Neue Regelung bei Nichtbeförderung, bei Annullierung und großer Verspätung im LuftverkehrAm 17. Februar 2005 wird die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über Ausgleichsleistungen für Fluggäste bei Nichtbeförderung, Annullierung des Fluges oder großer Verspätung in Kraft treten. Sie wird di Regelung aus dem Jahre 1991 (Nr. 295/91) ersetzen. Die neue Verordnung sieht nicht nur deutlich höhere Ausgleichsleistungen (u.a. Schadenersatzgelder) vor, sondern wird auch den Anwendungsbereich auf die Streichung von Flügen und auf Verspätungen ausweiten. Den Pauschalreisenden wird zudem das Recht eingeräumt, direkt Ansprüche an die Fluggesellschaften zu stellen.Diese neue Verordnung gilt nicht nur für alle Flüge, die in der EU beginnen, sondern auch für alle Flüge von Fluggesellschaften mit Sitz in der Gemeinschaft aus Drittstaaten in die EU. AUTOVERSICHERUNGEN Ist Bonus/Malus ins Ausland exportierbar?In Italien liegt es im Ermessen der einzelnen Versicherungsgesellschaften, bei der Berechnung der Prämie die Bonus-Malus Einstufung aus anderen EU Ländern anzuerkennen. Somit sind EU-Bürger, die ihr Auto in Italien anmelden und versichern müssen, dem Wohlwollen der Versicherungen überlassen.Nicht so in Irland: die MIAB (irische Aufsichtsbehörde für Versicherungen) hat in ihrer 13. Empfehlung das zuständige irische Ministerium aufgefordert, per Gesetz die Anerkennung seitens der irischen Versicherungsgesellschaften der in einem anderen EU Staat unfallfrei gefahrenen Jahre festzulegen. Es wäre wünschenswert, wenn auf europäischer Ebene eine einheitliche Regelung diesbezüglich bestehen würde. Dies in Anbetracht der Tatsache dass jeder EU- Bürger, der über einen gewissen Zeitraum hinaus den Wohnsitz in einen anderen EU-Staat verlegt, sein Fahrzeug in diesem Land anmelden und versichern muss. Fall des MonatsWie so oft, beginnt auch dieser Fall recht chaotisch: ein in Spanien lebender italienischer Konsument hat bei einem Italienurlaub am Strand seine holländische Kreditkarte verloren.Bevor die Karte gesperrt werden konnte, hatte der Übeltäter bereits fleißig damit eingekauft. Die Kreditkartenfirma lehnte die Haftung ab, da sie dem Verbraucher ein leichtsinniges Verhalten beim Aufbewahren der Karte vorwarf. Auf Antrag des Verbrauchers und unter Mithilfe des holländischen Verbraucherzentrum und des EVZ begann ein außergerichtliches Verfahren bei der holländischen Schlichtungsstelle für Bankangelegenheiten. Obgleich nicht all seinen Forderungen Rechnung getragen wurde, war der Konsument mit dem Schiedsgericht sehr zufrieden: ein besseres Zeugnis kann einer Schlichtungsstelle wohl kaum ausgestellt werden!
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