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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe

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DEZEMBER 2004

Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum


FINANZDIENSTLEISTUNGEN

Schenkkreise: von schenken keine Spur!

Ein Schenkkreis besteht aus 4 Stufen und 15 Mitgliedern:

1
22
3333
44444444

Die unteren 8 zahlen dem Initiator des Kreises je 5.000.- Euro (insgesamt also 40.000.-) in der Hoffnung, selbst einmal an der Spitze zu stehen und "beschenkt" zu werden. Nach der Zahlung scheidet der Initiator aus, der Kreis wird in 2 neue geteilt und neue Zahlende müssen angeworben werden. Im Optimalfall erhalten die ersten 8 Zahlenden nach 4 Runden ihr Geld. Dabei mussten aber schon 127 Mitspieler 5.000.- Euro einzahlen.
Steigt man erst bei der 7. Runde ein, so braucht das System schon 7.168 Einzahler, um alle Einsteiger der 7. Runde mit der versprochenen Summe zu beglücken. In der 16. Runde ist die gesamte Bevölkerung Südtirols (524.287) zur Kasse gebeten.
Wer rechnen kann, merkt bald, dass ca. 88% der Einzahler leer ausgehen werden.

Wer uns nicht glauben will, kann hier nachlesen:

www.ecclesiabz.com/rfw/
www.mlm-beobachter.de/mlm/schenkkreise.htm
www.schenkkreise.org/


PREISVERGLEICHE

Mal schnell, mal langsam ... den Postpaketen auf der Spur!

Eine Stichprobe der besonderen Art. 13 Europäische Verbraucherzentren aus ganz Europa wollten sich am 14. September 2004 gegenseitig je 2 Pakete, eins Schneckenpost und eins Flugpost, zuschicken.
Das Resultat dieser Stichprobe ist mehr als widersprüchlich: so z.B. dauerte der Transport der Schnellpost von Brüssel nach Wien 51 Stunden und 15 Minuten, umgekehrt aber das gleiche Päckchen von Wien nach Brüssel 144 St. und 15 Min.
Es ist schwierig aus diesem Minitest allgemein gültige Schlussfolgerungen zu schließen und dennoch: in nur ca. 50% der Fälle war die Flugpost wirklich schneller als die Schneckenpost. Weitere Infos: www.euroconsumatori.org


EUROPA

Ein neues EU-Webportal: "Dialog mit Bürgern"

Mit der Seite http://europa.eu.int/citizensrights/ hat die Europäische Kommission das neue Portal "Dialog mit Bürgern" gestartet, das klare Informationen darüber liefert, wie die Bürger ihre Rechte im EU-Binnenmarkt geltend machen können. Sollten Nutzer die benötigten Informationen nicht finden können, ist es möglich, telefonisch oder per E-Mail persönliche Beratung zu erhalten.
Die Website enthält Leitfäden zu zehn Bereichen des EU-Rechts und mehr als 1300 mehrsprachige Merkblätter mit praktischen Tipps in Druckversion.
Nach und nach wird in Zusammenarbeit mit den einzelstaatlichen Behörden eine Reihe von nationalen Merkblättern für die zehn neuen Mitgliedstaaten erarbeitet.


Der Fall des Monats

Während eines Urlaubsaufenthaltes in Italien kaufte eine irländische Touristin einen Mantel bei einem Geschäft der Firma United Colors of Benetton. Nach kurzer Zeit jedoch verblasste die Farbe an einigen Stellen, ohne dass das Kleidungsstück gereinigt worden war.
Auf Anraten des Verantwortlichen von Benetton Irland, schickte die Verbraucherin die Jacke direkt zum Hauptsitz nach Italien, damit dort eine Untersuchung des Gewebes durchgeführt werden konnte. Aber auch nach einigen Monaten blieb jede Rückmeldung aus.
Nachdem das EVZ Bozen die Firma nochmals aufgefordert hatte, eine Stellungnahme abzugeben, erklärte sich diese dazu bereit, das Kleidungsstück zu ersetzen oder den gesamten Preis rückzuerstatten. Und dies, obgleich aus den Untersuchungen hervor gegangen war, dass das Gewebe der Jacke den vorgesehenen Qualitätsstandards entspricht.



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