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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe

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SEPTEMBER 2004

Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum

FINANZDIENSTLEISTUNGEN

Erhöhter Schutz bei grenzüberschreitenden Banküberweisungen

Wie aus einem Bericht von „Sole 24 Ore“ hervorgeht, verletzen italienische Banken weiterhin unbeirrt die Eu-Verordnung Nr. 2560/01: die Banken berechnen für grenz-überschreitende Banküberweisungen doppelte Spesen und dies sowohl zu Lasten des Auftragsgebers als auch zu Lasten des Empfängers, ohne ersteren davon in Kenntnis zu setzen.
Um dem ein Ende zu bereiten, ist die Verordnung Nr. 180/04 erlassen worden, die eine Verwaltungssanktion von Euro 10.000 bis Euro 100.000, und im Falle von wiederholten Verletzungen, auch die zeitweilige Aussetzung des Dienstes der grenzüberschreitende Banküberweisungen, vorsieht.


REISEN I

Mehr Rechte für Fluggäste

Am 28.6.2004 ist endlich die EU-Verordnung Nr. 889/02 in Kraft getreten, mit welcher die Rechte der Fluggäste verbessert und ausgedehnt werden. Ein Beispiel: Bei Verspätungen der Flüge oder bei Verspätungen des Reisegepäcks müssen nun die Luftfahrunternehmen die Passagiere entschädigen, es sei denn es wurden alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen oder die Ergreifung dieser Maßnahmen war unmöglich.
Das EVZ hat die Neuerungen im Infoblatt "Mehr Rechte für Fluggäste" zusammengefasst. Das Infoblatt ist sowohl auf der Homepage als auch im Zentrum erhältlich.


REISEN II

Wenn Waldi & Co. auf Reisen gehen ...

Ab 1. Oktober 2004 müssen Herrchen und Frauchen neben Körbchen und Futternapf beim Verreisen auch einen europäischen Tierausweis mit sich führen. Mit EU-Verordnung wurden die innerstaatlichen Regelungen bezüglich der Ausreise von Haustieren vereinheitlicht, um auch Waldi und Co. das Reisen in der EU zu vereinfachen.
Die entsprechende Regelung gilt nicht nur in EU Staaten sondern auch in Drittländern. Lediglich in Irland, in Schweden, in Malta und im Vereinigten Königreich sind weiterhin besondere Übergangsbestimmungen wirksam.


GEWÄHRLEISTUNG

Einkaufen in den neuen Mitgliedstaaten

Eine Umfrage des EVZ bei Verbraucherschutzorganisationen in den einzelnen Beitrittsländern ergab ein sehr positives Ergebnis: alle 10 Beitrittsländer haben die Richtlinie übernommen, d.h. in allen Ländern können die Geschäfte mindestens 2 Jahre lang für Mängel haftbar gemacht werden. Bei allen gilt, dass in den ersten 6 Monaten ab Entgegennahme der Ware die Beweislast beim Händler liegt. In anderen Worten: das Gesetz geht davon aus, dass der Mangel schon zum Zeitpunkt des Verkaufes vorhanden war. Einige Staaten sehen wie Italien eine Rügefrist von 60 Tagen vor, andere nur die unverzügliche Anzeige des Mangels. Wer auf Numero sicher gehen will, handelt schnell und geht dabei schriftlich vor!


PREISVERGLEICHE

EU Preisvergleich der Erdölprodukte

Die Generaldirektion Energie der Europäischen Kommission vergleicht nun schon seit Jahren den Preis der Erdölprodukte (Benzin, Diesel, usw.) in den verschiedenen Mitgliedstaaten. Dabei werden nicht nur die Preise bereinigt der innerstaatlichen Steuern erhoben, sondern auch die besteuerten, die Steuersätze selbst und die Importmengen pro Mitgliedstaat.
Seit 1. Mai dieses Jahres veröffentlicht die GD Energie wöchentlich zwei Bulletins, das erste bezüglich der Preise der alten Mitgliedstaaten (EUR 15) und das zweite bezüglich der Preise aller 25 Mitgliedstaaten (EUR 25).
Die Preisvergleiche können auf folgender Homepage eingesehen werden: http://europa.eu.int/comm/energy/oil/index_en.htm



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