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Verbrauchertelegramm Europa-AusgabeUm monatlich über die Neuigkeiten im europäischen Verbraucherschutz informiert zu sein, abonnieren Sie kostenlos das Verbrauchertelegramm als Newsletter.JUNI 2004Redaktion: Europäisches VerbraucherzentrumLOTTERIEN Statt Milionen winken SanktionenWer von Italien aus ausländische Lottoscheine ankauft oder bei ausländischen Glückspielen mitmacht, muss sowohl mit einer strafrechtlichen Sanktion (Haftstrafe bis zu 3 Monaten oder Geldstrafe von 51,65 bis 516,46 Euro) als auch mit einer verwaltungsrechtlichen Strafe (von 154,94 bis 929,62 Euro ) rechnen.Wie der EUGH bestätigte, stehen diese Bestimmungen nicht im Wiederspruch mit dem Prinzip des freien Dienstleistungsverkehrs, da dadurch die Sicherheit vor Betrügereien und sozialpolitische Aspekte besser gewährleistet werden können. Tatsächlich finden wir auch in anderen europäischen Ländern ähnliche Normen. OSTERWEITERUNG I AuslandsüberweisungenDie 10 neuen Mitgliedstaaten werden noch einige Jahre ihre Währung beibehalten. Mit ihrem Beitritt nehmen sie nun aber auch Teil am EU-Binnenzahlungsverkehr. In anderen Worten: wer unter Verwendung von IBAN und BIC eine Auslandsüberweisung in Euro in ein neues Mitgliedsland tätigt oder von dort bekommt, wird nicht mehr Gebühren zahlen, als für eine Inlandsüberweisung. Dieses Prinzip gilt für die alten Mitgliedstaaten schon seit 1.7.2003 und wurde nun mit Beitritt der neuen auf diese ausgedehnt.OSTERWEIERUNG II Wenn einer eine Reise tut...Einheit bedeutet nicht Einheitlichkeit. Besonders deutlich zeigt sich dies Reisenden, Wirtschaftstreibenden und Arbeitskräften, die mit den zehn neuen EU-Mitgliedern zu tun haben: von den unterschiedlichen Währungen, über Einreiseformalitäten bis hin zu uneinheitlichen Import- und Exportbestimmungen. So z.B. ist bei der Einreise von Minderjährigen, die das 15. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, entweder ein eigener Reisepass oder deren Eintragung mit Foto im Pass der Eltern notwendig.Das EVZ hat zehn Infoblätter ausgearbeitet, in welchen auf die Besonderheiten in die Beitrittsländer hingewiesen wird. REISEN I Duo meldet Konkurs an!!Wie das britische EVZ Euroconsumer aus Wolverhampton berichtet, ist die Nachricht vom Konkurs des britischen Luftfahrtunternehmens DUO nunmehr offiziell.KonsumentInnen, die gegenüber Duo eine Forderung für eine nicht in Anspruch genommene Leistung offen haben, können versuchen, ihre Ansprüche im Konkursverfahren geltend zu machen. Es reicht ein formloser Antrag, in welchem in Kopie der Beweis der Forderung (Abschnitt des Cheque, Flugticket, Überweisungsbestätigung) beigelegt wird. Die Namen der Konkursverwalter sind beim EVZ erhältlich. REISEN II Fair Reisen statt ver-reisenwww.eco-tour.org - Die europäische Internetdatenbank Eco-Tour.org bietet dem Benutzer auf Knopfdruck mehrsprachige und umfassende Informationen über ökologischen Tourismus und entsprechende Angebote. Sie enthält konkrete Reiseangebote, Informationen über Betriebe und Regionen, welche ökologische und soziale Kriterien berücksichtigen, sowie alles Wissenswerte über ökologischen Tourismus allgemein.FALL DES MONATSZimmer mit Meeresblick sollte es sein, dafür zahlte eine Verbraucherin 750 Euro mehr als andere Gäste des selben Hotels. Nur: Das gebuchte Zimmer ließ beim Blick aus dem Fenster das Meer nur in weiter Ferne im linken Augenwinkel erahnen. Eine Umbuchung vor Ort war nicht mehr möglich.In Beantwortung einer schriftlichen Reklamation der Konsumentin, wies aber der Reiseveranstalter die Forderung der Rückerstattung des bezahlten Preises für den Meeresblick ab, da das Meer zwar in weiter Ferne jedoch vorhanden war. Da schaltete sich auch das Reisebüro, bei dem die Dame gebucht hatte, ein: durch dessen unermüdliches Nachhaken, lenkte der Reiseveranstalter ein und ersetzte der Verbraucherin nicht nur de Aufpreis für den Meeresblick, sondern auch die Bankspesen und gewährte ihr zudem einen Reisegutschein von Euro 150,00.-
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