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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe

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APRIL 2004

Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum

PREISVERGLEICHE

EU Autopreisvergleich der GD Wettbewerb

Die Daten geben die Situation vom 1. November 2003 wieder und vergleichen die Nettopreise (ohne MwSt. und Ökosteuern) der 91 bestverkauften Modelle von 18 europäischen, 7 asiatischen und 1 amerikanischen Hersteller.
Im Vergleich zu früheren Untersuchungen klaffen die Preise nicht mehr so stark auseinander, dennoch bleiben die Unterschiede der Preise groß. 86 von insgesamt 91 Automarken finden italienische KäuferInnen in der übrigen Euro-Zone günstiger als in Italien. Die billigsten Fahrzeuge finden sie in Dänemark (nicht Euro Zone), wo ein Peugeot 406 sogar 48,7% billiger sein kann, als in Italien.
Natürlich müssen VerbraucherInnen beim Selbstimport des Auto aus der EU eine Reihe von Kostenfaktoren berücksichtigen, die nicht immer den grenzüberschreitenden Einkauf lohnenswert machen: Unterschiede bei den Optionals, Reisekosten, bürokratischer Aufwand.
Der aktuelle Preisvergleich mit dem entsprechenden Bericht der Kommission ist unter http://europa.eu.int/comm/competition/car_sector/price_diffs/ abrufbar.


FUßBALL EM

Portugal setzt Schengen-Abkommen außer Kraft

Aufgrund der Bombenanschläge von Madrid hat die Portugiesische Regierung beschlossen, für die Dauer der Fußball-Europameisterschaft das Schengen-Abkommen außer Kraft zu setzen. Im Zeitraum vom 12. Juni 2004 bis 4. Juli 2004 finden daher wieder Grenzkontrollen bei der Einreise statt.
Fußball-Fans sollten deshalb die Gültigkeit ihres Personalausweises sicherstellen und sich bei der Einreise auf Kontrollen gefasst machen; für diejenigen, die per Auto zur EM reisen, könnten sich unter Umständen Wartezeiten ergeben.


STRASSENVERKEHR

Warnweste: Pflicht auch für Ausländer?!

Laut neuer Straßenverkehrsordnung gilt ab 1. April 2004 für alle Lenker von in Italien zugelassenen Autos die Pflicht, beim Verlassen des Fahrzeuges außerhalb von geschlossenen Ortschaften eine Warnweste zu tragen.
Dies gilt insbesondere für Notfallsituationen, in denen sich der Autofahrer bei schlechten Sichtverhältnissen auf der Fahrbahn aufhält.
Nicht in Italien zugelassene Fahrzeuge müssen sich anscheinend an diese Regelung nicht halten, doch gibt es unterschiedliche Interpretationen, ob diese Pflicht auch für Autofahrer jener Länder besteht, in denen das Tragen einer Warnweste gesetzlich vorgeschrieben ist.
Unser Tipp: Da es sich um eine sinnvolle Sicherheitsmaßnahme handelt, raten wir allen auf italienischen Straßen verkehrenden BürgerInnen, stets eine Warnweste dabei zu haben.


FALL DES MONATS

Der Vorfall: Ein spanisches Ehepaar erhält nach einem Flug einen beschädigten Koffer. Der Reklamationsschalter am Flughafen gibt klare Anweisungen: entweder eine Rechnung der Reparaturkosten oder eine Bestätigung über die Unbehebbarkeit des Schadens sowie ein Kassebeleg eines neuen gleichwertigen Koffers.
Da der Koffer nicht reparierbar ist, kaufen das Ehepaar einen neuen: Kostenpunkt 237,90 Euro. Die Fluggesellschaft weigert sich jedoch, und ersetzt lediglich den normal üblichen Kilopreis, in diesem Fall Euro 72.
Die Intervention des EVZ:
Trotz mehrfachen Briefwechsel und Gesprächsbereitschaft seitens des Unternehmens kommt es zu keiner Einigung. Als letzter Versuch wenden sich die Verbraucher mit Hilfe des EVZ an die Schlichtungsstelle "Risolvi On-line" der Handelskammer Mailand. Und siehe da: allein durch die Kontaktaufnahme seitens des Mediators mit der Fluggesellschaft lenkt diese ein und erstattet den vollen Kofferpreis.



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