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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe

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NOVEMBER 2000


Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum


Internet Chat

Am Mittwoch, dem 8. November, von 17 bis 19 Uhr können sich alle Interessierten mit dem Eu-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz David Byrne via Internet in Verbindung setzen und Fragen zum Thema "Lebensmittelsicherheit in Europa" stellen. Mehr zu diesem Thema finden Sie auch folgender Website
http://europa.eu.int/comm/food/fs/intro/index_en.html


Gebrauchtwagenkauf

Vorankündigung: Im November erscheint die Broschüre "Kauf Dein Auto zweiter Hand, mit Verstand!" mit nützlichen Tipps zum Kauf von Gebrauchtwagen - auch zum Kauf von Gebrauchtwagen im Ausland. Nähere Infos bei EVZ und VZS.


Empfehlung der Kommission zum Thema Euro

Angesichts des Informationsrückstandes zum Thema Euro seitens der Verbraucher/innen und der Unternehmen, hat die EU-Kommission im Oktober eine Empfehlung erlassen, u.a. die die Mitgliedsstaaten und ihre Behörden und Verbände dazu aufruft, sich intensiver mit der Information und Vorbereitung der Bürgerinnen und Bürger zu befassen.


In Österreich beglaubigte Immobilien-Kaufverträge

Laut einer internationalen Konvention zwischen Italien und Österreich gibt es in jenen Gebieten Italiens, wo nach wie vor das Grundbuchsystem herrscht, für diejenigen, die sich eine Liegenschaft kaufen möchten, die Möglichkeit, den Kaufvertrag von einem österrei-chischen Notar beglaubigen zu lassen, da dies bedeutend günstiger ist. Es gibt immer wieder Versuche, hier Hürden zu errichten. Die Möglichkeit ist nach wie vor vorhanden - mehr dazu im neuen Infoblatt des EVZ.


Fall des Monats

Ein irischer Konsument kauft bei einer italienischen Firma übers Internet eine Kaffeemaschine im Wert von ungefähr 1.000.000.- Lire. Da die Maschine nicht funktionstüchtig ist, ruft er bei der Firma an, um eine kostenlose Reparatur vormerken zu lassen. Diese hält ihm aber entgegen, daß die Garantieleistung der Firma nur für direkt in Italien gekaufte Maschinen gilt. Ein Hinweis darauf, sei auch im Internet. Zu Recht machen wir die Firma auf die gesetzliche Garantie aufmerksam, die auch vom ausländischen Konsumenten beim online-Kauf in Anspruch genommen werden kann. Die Firma lenkt ein und man einigt sich, dass sie kostenlos die Reparatur und die Transportkosten übernimmt, sofern es sich nicht herausstellt, dass der Defekt durch fehlerhafte Benützung seitens des Verbrauchers entstanden ist.



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