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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe

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JÄNNER 2001

Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum


Ausländische Finanzierungsangebote: Vorsicht geboten!


Hände weg von undurchsichtigen Finanzierungsangeboten durch Kreditvermittlungsbüros, besonders dann, wenn das Angebot direkt aus dem Ausland kommt! Verbraucherkredite zu 3 bis 5% sind unrealistisch - schenken Sie diesbezüglichen Annoncen in Tageszeitungen oder E-Mail-Angeboten keinen Glauben. Denn eines ist sicher: Kassiert wird in solchen Fällen immer im voraus (obwohl Sie ja kein Geld zahlen, sondern eigentlich eines leihen möchten) und zum Schluss kann ganz einfach „kein Geldgeber für Sie gefunden werden". Eine gute Nachricht gibt es jedoch: Die italienische Regierung hat nun endlich die vom Wuchergesetz aus dem Jahre 1996 vorgesehene Maßnahme umgesetzt und das Berufsbild „Kreditvermittler" geschaffen, für den es jetzt auch ein entsprechendes Berufsalbum geben wird. Zu hoffen bleibt, dass diese Maßnahme mehr Klarheit und einen größeren Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher bringt.


Österreichische Notare: Schlechte Neuheiten!

Schlechte Neuheiten für diejenigen, die einen Immobilienkaufvertrag vor einem österreichischen Notar beglaubigen lassen wollten. In einem Rundschreiben hat die österreichische Notariatskammer vor kurzem allen Mitgliedern untersagt, Immobilienkaufverträge von Südtiroler Konsumentinnen und Konsumenten zu beglaubigen. Dies ist, unserer Meinung nach, ein schwerwiegender Vorfall. Auf diese Art und Weise wird konkret gegen die internationale Zusatzkonvention, zwischen der Republik Österreich und der Republik Italien, zum Den Haager Abkommen vom 1. März 1954 verstoßen, die mit dem italienischen Gesetz Nr. 342 vom 2.5.1977 ratifiziert wurde, denn diese sieht vor, dass „ … die in einem der zwei Staaten abgefassten Privaturkunden, die von einem Gericht, einer Verwaltungsbehörde oder einem Notar beglaubigt wurden, im anderen Staat keiner Legalisierung oder ähnlicher Formalität mehr bedürfen."

Siehe Text Offener Brief

Der "gute" Fall des Monats

Im Sommer 1999 kaufte eine österreichische Familie bei einem österreichischen Händler einen Rasenmäher einer italienischen Herstellerfirma. Nach nur fünf mal Mähen brach im darauffolgenden Herbst das aus Plastik bestehende Gehäuse des Rasenmähers genau an der Stelle, wo das rechte Vorderrad befestigt ist. Eine weitere Benützung des Rasenmähers war nicht mehr möglich. Als sich die Familie an den Händler für die Reparatur in Garantie wenden wollte, mußte sie feststellen, daß das Geschäft aufgelöst worden war und der Händler verschwunden. Über das Europäische Verbraucherzentrum kam es zu einem regen Briefaustausch mit der italienischen Firma, die sich nach genauem Unterbreiten der Sachlage bereit erklärte, das beschädigte Gehäuse kostenlos zu ersetzen .


Infoblatt über Schneeballsysteme und über Multilevel-Marketing-Systeme

"Möchten auch Sie nebenberuflich 2 bis 4 Millionen im Monat verdienen?" Immer öfter werden Verbraucherinnen und Verbraucher mit solchen Angeboten angelockt. Da sich hinter solchen Werbeslogans auch unseriöse Unternehmen verstecken können, hat das Europäische Verbraucherzentrum ein Infoblatt erstellt, in welchem es einige Anhaltspunkte auflistet, anhand welcher die Konsumenten selber diese Gesellschaften überprüfen können. Einen Punkt sollten sich die Verbraucher immer vor Augen halten: Wer bei diesen Systemen als Mitarbeiter tätig wird, verliert den Status als Konsument und kann dadurch die vom Gesetz für die Verbraucher vorgesehenen besonderen Schutzmaßnahmen nicht mehr in Anspruch nehmen.


Österreich setzt Gewährleistung-Richtlinie um


Beim Erwerb von mangelhafter Ware gilt heute noch in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union ein anderes Garantierecht. Obengenannte Richtlinie hat nicht nur das Ziel, dieses Recht zu vereinheitlichen, sondern es auch etwas konsumentenfreundlicher zu gestalten: Der Verkäufer wird in Zukunft mindestens 2 Jahre lang für die mangelhafte Ware haften. Tritt der Mangel innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf auf, wird es Aufgabe des Händlers sein zu beweisen, dass die Fehlerhaftigkeit des Produktes nicht schon beim Verkauf vorhanden war. Ein weiterer Vorteil wird in Zukunft die Einführung eines Gewährleistungsrechts auch für Gebrauchtwaren sein. Obwohl letzter Termin für die Umsetzung der Richtlinie seitens der einzelnen Mitgliedstaaten erst der Dezember 2001 ist, hat das österreichische Parlament schon jetzt dieses Gesetz erlassen .



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