![]() |
![]() |
||||||
Verbrauchertelegramm Europa-AusgabeUm monatlich über die Neuigkeiten im europäischen Verbraucherschutz informiert zu sein, abonnieren Sie kostenlos das Verbrauchertelegramm als Newsletter.FEBRUAR 2001Redaktion: Europäisches VerbraucherzentrumAchtung, Virus?In letzter Zeit sind sie wieder verstärkt im Umlauf, jene x-mal weitergeleiteten E-Mails mit Warnungen vor zerstörenden Viren. Was jedoch kaum jemand zu wissen scheint: Diese Warnungen sind in der Regel Falschmeldungen, sog. Hoaxes (aus dem Englischen „Betrug, Täuschung") und haben nur eine hoffnungslose Überlastung des Internets und Telefonkosten zur Folge. Das Europäische Verbraucherzentrum rät: Bevor Sie eine solche Nachricht an Ihre Bekannten weiterleiten, überprüfen Sie zuerst, ob es den betreffenden Virus auch tatsächlich gibt! Genauere Tipps über den Umgang mit diesen Mails finden Sie im Infoblatt „Achtung, Virus!?!", direkt auf unserer Homepage oder beim Europäischen Verbraucherzentrum erhältlich. Fall des MonatsSüdtiroler Eltern beschließen für ihren sehbehinderten Sohn einen Blindenhund aus Deutschland zu kaufen. Beim Kauf wird mündlich eine Probezeit von 6 Monaten vereinbart, nach deren Ablauf die Familie entscheiden kann, ob sie den Hund behalten will. Weiters wird vereinbart, dass die Familie bei der Entgegennahme des Tieres bereits beinahe den gesamten Kaufpreis überweist. Nach 2 Monaten Probezeit steht jedoch fest, dass der Hund den Anforderungen nicht entspricht und dass die Familie ihn somit wieder zurückgeben will. Da die getroffenen Vereinbarungen aber nur mündlich erfolgt sind, ohne schriftlichen Vertrag, können nun Schwierigkeiten auftreten, da die Firma der Familie entgegenhalten kann, dass von einer Probezeit nie eine Rede war. Zudem deutet die sofortige Bezahlung eher auf einen definitiven Ankauf des Hundes hin, als auf eine von der Probezeit abhängige Entscheidung zum Kauf. Gerade bei solchen Anschaffungen ist es äußerst wichtig, einen schriftlichen Vertrag aufzusetzen, in welchem auch alle für den Käufer günstigeren Bedingungen festgehalten werden.Haben Internetauktionen rechtliche Folgen?Internetauktionen sind „in". Mit einem einfachen E-Mail kann ich ein günstiges Auto, ein Handy oder ein anderes Schnäppchen ersteigern. Was viele nicht wissen ist, dass hier ein regulärer Kaufvertrag zwischen zwei Privatpersonen zustande kommt (es gibt also kein Rücktrittsrecht!). Das Angebot des Verkäufers ist ein „öffentliches Angebot" und bleibt für ihn bindend. Aber auch der Käufer verpflichtet sich zum Kauf, in dem Moment, in dem er mitbietet. Schwierig wird die Lage, wenn der Kauf grenzüberschreitend oder gar mit einem Anbieter außerhalb der EU stattfindet, da erst festgesetzt werden muss, welches Recht anwendbar ist.EuroNoch knapp ein Jahr bis zur Einführung des Euro als Papiergeld. Was ändert sich zu diesem Zeitpunkt konkret für alle Verbraucherinnen und Verbraucher? Was passiert beispielsweise, wenn ich im Sommer 2003 einen 100-Mark-Schein in meiner Reisetasche finde? Wo kann ich ihn noch umtauschen? Das Europäische Verbraucherzentrum plant Seminare zum Thema Euro, in deren Rahmen solche und ähnliche konkrete Fragen erläutert werden sollen. Außerdem sollen auch rechtliche Informationen vermittelt werden. Nähere Infos beim EVZ.Homepage des Monatshttp://www.akwien.or.atAuf der Homepage der Arbeiterkammer Wien finden Sie aktuelle Verbraucherinfos zum Thema BSE!
|
![]() ![]() ![]() ![]() EVZ Brennerstraße3 I - 39100 Bozen tel.: ++39 0471 980939 fax: ++39 0471 980239 |
||||||