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Verbrauchertelegramm Europa-AusgabeUm monatlich über die Neuigkeiten im europäischen Verbraucherschutz informiert zu sein, abonnieren Sie kostenlos das Verbrauchertelegramm als Newsletter.MÄRZ 2001Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum15. März 2001: VerbrauchertagSo wie weltweit am 1. Mai der "Tag der Arbeit" und am 8. März der "Tag der Frau" gefeiert wird, ist der 15. März zum "Tag der Verbraucher" erklärt worden. Viele Verbraucherorganisationen nehmen den 15. März jedes Jahr zum Anlass, um kritisch Bilanz über den Fortschritt und die Schwierigkeiten der Verbraucherpolitik zu ziehen und über laufende Projekte zu informieren. Die Europäische Kommission stellt den diesjährigen Tag des europäischen Verbrauchers unter das Motto "Lebensmittelsicherheit"; den weltweiten Verbrauchertag widmet der Weltverbraucherverband Consumers International der "Sozialen Verantwortung der Unternehmen" - der "corporate citizenship", in Deutschland werden Aktionen zu den Themen "Verbraucher haben Recht(e" und "Nachhaltiger Konsum" gestartet. Die Verbraucherzentrale Südtirol verleiht an diesem Tag zum ersten Mal den Verbraucherpreis "Das Goldene OK" (siehe www.verbraucherzentrale.it).Vorsicht vor Befreiungsurkunden bei Timesharing - VerträgenBeim Kauf eines Timesharing-Objektes hat ein Verbraucher meistens zwei Vertragspartner: erstens die Firma, die effektiv die Teilzeitimmobilie verkauft, und zweitens die Firma, welche den Kauf vermittelt. Oft bereut der Verbraucher den Kauf sofort nach der Unterzeichnung des Vertrages und teilt dies dem Vermittler mit. Auch wenn die Vermittlungsfirma dann eine Befreiungsurkunde ausgestellt, ist das Problem noch nicht gelöst: Diese Urkunde hat keine Wirkung gegenüber der Verkaufsfirma! Der einzig gültige, vom Gesetz vorgesehene Weg ist der Rücktritt mittels Einschreiben mit Rückantwort an beide Firmen und dies innerhalb von 10 Tagen ab Vertragsunterzeichnung.Bahnbrechendes Urteil in Sachen Gewinnspiele in Österreich"Sie haben gewonnen" - aber nichts bekommen. Unternehmen mit solchen Gewinnspiel-Schmähs sei nun in Österreich das Handwerk gelegt, sagen die AK-Konsumentenschützer. Das Oberlandesgericht Innsbruck bestätigte jetzt: Die Vorarlberger Firma Bodywell muss den Gewinn - 200.000 Schilling - in voller Höhe auszahlen. Die persönliche Gewinnzusendung war irreführend und erweckte den Eindruck, den Gewinn sicher in der Tasche zu haben.Der neue EU-Autopreisvergleich ist da !Die Kommission hat jüngsten Preisvergleich von Neuwagen in EU veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass die Preisunterschiede nach wie vor erheblich sind. Es kann sich also durchaus auszahlen, beim Kauf eines Neuwagen einen Blick über die Staatsgrenzen hinweg zu werfen. Mehr Informationen dazu beim EVZ !
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![]() ![]() ![]() ![]() EVZ Brennerstraße3 I - 39100 Bozen tel.: ++39 0471 980939 fax: ++39 0471 980239 |
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