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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe

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JÄNNER 2002

Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum


EURO

Euro-Hotline im EVZ

In der Umstellungsphase zum Euro können sich die Verbraucherinnen und Verbraucher Südtirols mit ihren Fragen rund um die neue Währung an das Europäische Verbraucherzentrum wenden. Im EVZ wurde diesbezüglich eine eigene Euro-Hotline (Tel. 0471-940872) eingerichtet. Die VerbraucherschützerInnen wollen in dieser Übergangszeit verstärkt die Richtigkeit der Preisangaben und Umrechnungen überprüfen, denn nicht alle Gewerbetreibenden halten sich an die Gesetzesbestimmungen. Die Beobachtungen und Meldungen der VerbraucherInnen werden gesammelt und dann in einer "Schwarzen Liste" veröffentlicht. Zudem werden diese Daten der Europäischen Kommission sowie dem Eurokomitee übermittelt. Bei fehlerhaften Preisangaben wird gegebenenfalls bei den zuständigen Behörden Anzeige erstattet. In der VZS und im EVZ können VerbraucherInnen ein Euro-Haushaltsbuch erhalten, das die Preisbeobachtung in diesen Monaten erleichtern sollte. Die Eurohotline wird von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 17 Uhr offen sein, am Freitag von 9 bis 12 Uhr.


EURO

Gratiswechsel von Inwährungen

Die Banca d'Italia und deren Filialen werden auch in den ersten Monaten des 2002 weiterhin die Währungen der anderen Euroländer kostenlos in Lire wechseln. Dabei müssen aber einige Beschränkungen beachtet werden: man kann In-Währungen nur bis zum Gegenwert von 3.000.000.- Lire pro Tag umtauschen. Die Münzen der Euroländer werden nicht akzeptiert. Sollte man im Besitz von Scheinen sein, die im Ursprungsland nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel gelten, so kann man diese nicht bei der Banca d'Italia wechseln, sondern nur bei der nationalen Zentralbank des Emissionslandes.


EURO

Lira bis März noch als Bargeld verwendbar

Eigentlich ist es ratsam, schon ab Neujahr die alte Währung langsam einzuwechseln und nur mehr noch den Euro als Bargeld zu verwenden, denn nur so wird man mit dem neuen Geld schnell vertraut. Trotzdem wird die Lira erst am 1. März nicht mehr gesetzliches Zahlungsmittel sein und kann somit im Jänner und im Februar neben dem Euro auch als Bargeld verwendet werden. Sicherlich wird der eine oder andere erst in den letzten Februartagen daran denken, seine letzten Lire-Scheine und -Münzen auszugeben. Was aber wenn der Handel sich weigern sollte, noch Lire anzunehmen und die Bezahlung der Ware in Euro oder mit Kredit- oder Bancomatkarte verlangen sollte? Eine solche Forderung kann im ersten Moment legitim erscheinen würde aber nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen: Der Zivilkodex sieht unter Artikel 1277 ausdrücklich vor, daß Geldschulden immer mit Geld, das zur Zeit der Zahlung als gesetzliche Währung gilt, getilgt werden können.


EURO

Ab Juli 2002 keine Gebührendifferenz zwischen In- und Auslandsbehebungen beim Bankomat

Zwar sind durch die Einführung der neuen Währung in den 12 Euro-Ländern die Wechselgebühren weggefallen, doch zahlen die Verbraucherinnen und Verbraucher heute noch erheblich mehr an Bankgebühren, wenn sie im Ausland Geld beheben oder eine grenzüberschreitende Überweisung durchführen lassen. Dies soll nun ein Ende haben: ab Juli 2002 werden die Gebühren für das Beheben von Bargeld am Bankomat in anderen Euro-Staaten den Inlandsgebühren angeglichen. Ab Juli 2003 sollen auch die Kosten für grenzüberschreitende Überweisungen innerhalb des Euro-Gebietes den Kosten für inländische Transaktionen angepasst werden, aber nur für einen maximalen Überweisungswert von 12.500 Euro. Erst ab 1.1.2006 wird dann dieser Grenzwert auf 50.000 Euro erhöht werden.



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