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Verbrauchertelegramm Europa-AusgabeUm monatlich über die Neuigkeiten im europäischen Verbraucherschutz informiert zu sein, abonnieren Sie kostenlos das Verbrauchertelegramm als Newsletter.FEBRUAR 2002Redaktion: Europäisches VerbraucherzentrumEURO Erste Erfahrungen mit dem EuroIn der Umstellungsphase zum Euro können sich die Die Konsumentinnen und Konsumenten haben sich mittlerweile recht gut an den Euro gewöhnt, der Umgang mit der neuen Währung fällt immer leichter. Was auf wenig Gegenliebe vor allem bei älteren Bürgern stößt, sind die kleinen Cent-Münzen. Insbesondere diese Gruppe von Verbraucherinnen und Verbraucher hat damit einige Schwierigkeiten. Eine Abschaffung derselben kommt jedoch für die meisten nicht in Frage, da diese sicherlich mit einer erneuten Preiserhöhung gekoppelt wäre. Lieber wappnen sie sich mit Geduld. Erst letzte Woche hatte Finanzminister Tremonti in einem Interview den Vorschlag gemacht, die 1 Cent und die 2 Cent Münzen abzuschaffen. In einem offenen Brief an den Minister hat das EVZ davon abgeraten: "Wer den Cent nicht ehrt, ist des Euro nicht wert!"KATZENFELL Katzenfelldecken endlich verboten!!!Mit Verordnung vom 21.Dezember 2001 hat das Gesundheitsministerium endlich ein Verbot über die Produktion und den Vertrieb von Katzenfelldecken verhängt. Das Verbot ist sehr weitläufig und betrifft sämtliche Produkte, für dessen Herstellung das Fell von Katzen oder Hunden verwendet wird. Untersagt sind sowohl die Herstellung als auch der Handel und der Import dieser Produkte. Wer dem Verbot zuwiderhandelt, muss nicht nur mit der Beschlagnahmung und Vernichtung der besagten Produkte rechnen, sondern auch mit einer Haftstrafe von bis zu drei Monaten.KREDITE Viele Kreditvermittler aus der Schweiz"Finanzierungen zu günstigen Zinssätzen" lautet es im Kleinanzeiger so mancher Südtiroler Zeitung. Der Name der Gesellschaft wird nicht genannt, wohl wird aber eine Schweizer Telefonnummer angegeben. Was viele nicht wissen: diese Gesellschaften sind keine Kreditgeber, sondern nur Kreditvermittler, das heißt, der Konsument unterzeichnet einen Vertrag, mit welchem er die Firma beauftragt, in seinem Namen eine Finanzierung zu finden. Dabei sehen die meisten dieser Verträge einen Pauschalbetrag von einigen Tausend Euro für die Firma vor, egal ob diese den Kredit findet oder nicht. Diese Tätigkeit unterliegt in Italien dem Kontrollorgan UIC (Ufficio Italiano Cambi), bei welchem sowohl die ausländischen als auch die inländischen Kreditvermittlungsfirmen eingetragen sein müssen. Bei Anzeigen oder Werbungen müssen diese Unternehmen zudem die vom UIC zugewiesene Eintragungsnummer (Matrikel) angeben. Obwohl eine Verletzung dieser Bestimmungen strafrechtlich geahndet wird, sind viele von den Inserierenden nicht vorschriftgemäß beim UIC gemeldet. Unser Rat: Hände weg von solchen Unternehmen!Fall des MonatsEine Konsumentin hatte bereits im August letzten Jahres in einem Sextner Hotel ein Doppelzimmer für die Weihnachtszeit gebucht und dabei auch eine Anzahlung geleistet. Im Dezember wurde ihr plötzlich mitgeteilt, dass das Zimmer nun vergeben sei, da Verwandte der Hotelbesitzer aus dem Ausland kommen würden. Die Rechtsabteilung des EVZ hat das Hotel unverzüglich kontaktiert: gefordert wurde, der Betroffenen den doppelten Betrag der geleisteten Anzahlung zukommen zu lassen uns ihr außerdem eine geeignete Unterkunft in Sexten zu vermitteln. Das Hotel reagierte sofort und somit konnte die Konsumentin doch noch ihren Urlaub wie geplant verbringen. Vor 2 Wochen bekam sie auch noch den geforderten Geldbetrag überwiesen.
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