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Verbrauchertelegramm Europa-AusgabeUm monatlich über die Neuigkeiten im europäischen Verbraucherschutz informiert zu sein, abonnieren Sie kostenlos das Verbrauchertelegramm als Newsletter.MÄRZ 2002Redaktion: Europäisches VerbraucherzentrumINTERNET "Kim" - der erste sprechende Roboter für Verbraucherinnen und VerbraucherSie heißt Kim und ist seit Mai dieses Jahres im europäischen Online-Verbrauchermagazin für Jugendliche www.yomag.net zu Hause. Dort lädt sie Besucher zum Chatten ein, steht zu Verbraucherfragen Rede und Antwort und ist auch für Small Talk und Flirten offen. Doch Kim ist keine gewöhnliche Moderatorin: Sie ist ein so genannter Lingubot ™ - ein sprechender Roboter und insofern eine Verwandte von Lara Croft.Das Verbrauchermagazin ist als Meinungs-plattform aufgebaut, auf welcher Jugendliche aus ganz Europa ihre Artikel zu Konsumthemen veröffentlichen und miteinander diskutieren können, auf der sie aber auch Verbraucher-informationen finden. Ziel ist es, die Entwicklung eines kritischen Bewusstseins und eines intelligenten Konsumverhaltens zu fördern. Mit der virtuellen Moderatorin "Kim" wird nun ein neuer Weg eingeschlagen, um jugendlichen Verbraucherinnen und Verbrauchern die Informationen leichter zu vermitteln. Eine umfassenden Befragung der Benützer ergab, dass die Moderatorin als sympathisch und als Bereicherung der Website empfunden wird. Dass Englisch die vorherrschende Sprache ist, sehen die Jugendlichen nicht als ein Problem, sie sehen das eher als eine willkommene Lernmöglichkeit.ERNÄHRUNG Verkauf von Tahiti-Noni-Produkten in der EU immer noch illegal!Im März des letzten Jahres warnte das Europäische Verbraucherzentrum vor dem Ankauf von Tahiti-Noni-Produkten, welche aus der Frucht "morinda citrifolia" gewonnen werden. Grund dafür war und ist immer noch die fehlende Zulassung für den Import und somit auch Verkauf dieser Produkte innerhalb der Europäischen Union.Immer wieder rufen Verbraucherinnen und Verbraucher beim EVZ an, um sich über die Unbedenklichkeit der Noni-Produkte zu erkundigen. Aber gerade dies ist ja Gegenstand der Untersuchungen seitens der europäischen Behörden. Die Noni-Produkte werden erst dann ihre Zulassung für den Binnenmarkt bekommen, wenn ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit ausreichend bewiesen worden ist.Aus diesem Grund rät das EVZ allen VerbraucherInnen, auf den Genuss dieses Pflanzenextrakts solange zu verzichten, bis er in der EU zugelassen ist.HAUSTÜRVERKAUF I Verkäufer bei VereinsveranstaltungenSeit Herbst 2001 häufen sich im EVZ die Meldungen über Verkaufsveranstaltungen an Orten, wo sie eigentlich niemand erwarten würde: so z. B. bei Versammlungen oder Treffen von heimischen Vereinen. Die KonsumentInnen sind in solchen Fällen mehr als nur benachteiligt: man befindet sich an einem bekannten Ort, unter Freunden, und es herrscht eine Atmosphäre der Geborgenheit. Unter diesen Einflüssen neigt man verstärkt dazu, einem wortgewandten Verkäufer Glauben und Vertrauen zu schenken. Am Tag danach fragen sich viele, wie sie z.B. einen "Vitaminkoffer" zu 250 Euro kaufen konnten oder irgendein anderes Produkt, für das sie eigentlich keine Verwendung haben. Den Zugang zu solchen Versammlungen verschaffen sich diese Vertreter nicht selten mit Geschenken an die Gruppenverantwortlichen: in einem Fall war es sogar eine goldene Armbanduhr!In diesem Zusammenhang erinnert das EVZ an das vom Gesetz für solche Fälle vorgesehene Rücktrittsrecht, das auch anwendbar ist, wenn die Verkäuferfirma aus dem Ausland - wie Deutschland oder Österreich - kommt. Genauere Informationen dazu finden sie im Infoblatt "Der Rücktritt von Verträgen", erhältlich beim EVZ.HAUSTÜRVERKAUF II Wenn der Gewinn zur Verpflichtung wirdDem EVZ sind neue Methoden des Haustürverkaufs bekannt geworden, bei denen besondere Vorsicht geboten scheint: Dem Konsumenten wird während der Vorstellung oder beim Kauf der Produkte der Gewinn einer Reise angekündigt. Was aber wohlweislich verschwiegen wird: die Reise wird einfach auf seinen Namen gebucht, und der "glückliche Gewinner" muss diese Reise dann auch antreten! Falls er dies versäumt (aus Desinteresse oder einfach aus Unwissenheit), werden ihm sozusagen aus heiterem Himmel hohe Stornogebühren in Rechnung gestellt. Unser Rat: unterzeichnen Sie ja keinen Gewinnschein oder Gewinnbestätigung, denn es könnte sich bei genauerem Durchlesen um einen Buchungsbestätigung handeln!!
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