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Verbrauchertelegramm Europa-AusgabeUm monatlich über die Neuigkeiten im europäischen Verbraucherschutz informiert zu sein, abonnieren Sie kostenlos das Verbrauchertelegramm als Newsletter.MAI 2002Redaktion: Europäisches VerbraucherzentrumEUROPA Europatag: 9. Mai, Waltherplatz, Bozen9. Mai - Europatag und Bozen feiert mit! Um 10.00 Uhr geht's los auf dem Waltherplatz, mit gastronomischen Köstlichkeiten aus den verschiedenen Mitgliedsstaaten, Wiener Heurigenmusik und Clownanimation für die Kleinen.Die Infostände des Europäischen Verbraucherzentrum, des Info Point Europa, des Eures-Schalter und des Euro Info Centre bieten verschiedenste Informationen über Europa und über Ihre Rechte als europäische BürgerInnen.Ab 18.00 Uhr findet dann ein großes Folklorefest mit Einzug der schottischen Dudelsackpfeifer, einer feurigen Flamencoshow und Irish Folk.Genießen Sie Europa mit allen Sinnen am 9. Mai auf dem Waltherplatz in Bozen!Eine Initiative der Europäischen Union, der Region Trentino-Südtirol, der Autonomen Provinz Bozen, der Gemeinde Bozen und der Handelskammer Bozen.GESUNDHEIT Vorsicht - nicht zugelassene Vitaminpräparate im Umlauf!Wieder einmal kursieren in Südtirol Vitaminpräparate (diesmal in Form von Ampullen und Drageès, verpackt in einem eleganten Koffer), die bei Vorträgen über die Heilkräfte der Natur vorgestellt und zu astronomischen Preisen verkauft werden. Ihnen wird eine vorbeugende Wirkung bei Krankheiten wie Schlaganfall, Diabetes, Alzheimer oder Depressionen angedichtet.Was viele aber nicht wissen: Laut EU-Recht muss für alle Nahrungsergänzungsmittel (z.B. Vitamin-, Magnesium-, Calciumpräparate u.ä.), bevor sie auf den Markt gebracht werden, das Etikett mit Inhalts- und Mengenangaben vom Gesundheitsministerium abgesegnet werden. Wenn einem Nahrungsergänzungsmittel vorbeugende und/oder heilende Wirkung zugesprochen wird, fällt es allerdings in die Kategorie der Medikamente und muss das dementsprechende - erheblich strengere - Zulassungsverfahren bestanden haben. Auch nur die Herstellung von Arzneien braucht einer eigenen Ermächtigung. Die Nichtbeachtung dieser Vorschriften wird strafrechtlich geahndet.Eine vom EVZ geführte Recherche hat ergeben, dass das besagte Vitaminpräparat in Deutschland, wo es hergestellt wird, nie zugelassen wurde und dass die Herstellerfirma seit über einem Jahr abgemeldet ist. Mehr noch: Gegen das Unternehmen wird von der Staatsanwaltschaft Oldenburg ermittelt.Fall des MonatsEin Hamburger hatte vorigen Herbst während seines Urlaubs in Pesaro ein Fahrrad zum Preis von 695.000 Lire gekauft. Da schon bei der ersten Probefahrt grobe Mängel bei der Gangschaltung auftraten, forderte der Konsument sofort vom Händler den Austausch mit einem funktionstüchtigen Fahrrad des gleichen Typs. Der Händler gab fälschlicherweise an, dass dies vom Gesetz her nicht möglich sei, erklärte sich aber bereit, den Drahtesel zu reparieren. Fünf Mal suchte der Hamburger in der Folge das Geschäft auf, um das Rad abzuholen, doch es war nie gerichtet. Zurück nach Hamburg ohne Fahrrad wartete der Konsument vergeblich auf ein Lebenszeichen aus Pesaro. Im Februar wurde dann dem EVZ Bozen der Fall anvertraut. Der Fahrradhändler wurde unverzüglich kontaktiert und aufgefordert, dem Konsumenten den Kaufpreis rückzuerstatten. Erst auf das dritte Schreiben kam ein Brief des Anwalts des Fahrradhändlers mit einem Schlichtungsangebot: nur 400.000 Lire Rückzahlung, da es sich um kein neuwertiges Fahrrad mehr handle.Dieses wahrhaft absurde Angebot war dem EVZ Anlass, einen letzten entschlossenen Schritt für den geprellten Konsumenten zu unternehmen: Mit einem unmissverständlichen Schreiben forderte es, unter Androhung einer Strafanzeige wegen Unterschlagung, den Händler auf, das reparierte Fahrrad innerhalb einer Woche auf eigene Kosten nach Hamburg zu senden.Härtere Töne zeigten offenbar bessere Wirkung - vor ein paar Tagen traf das Fahrrad nämlich in Hamburg ein.
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