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Verbrauchertelegramm Europa-AusgabeUm monatlich über die Neuigkeiten im europäischen Verbraucherschutz informiert zu sein, abonnieren Sie kostenlos das Verbrauchertelegramm als Newsletter.JUNI 2002Redaktion: Europäisches VerbraucherzentrumREISEN Urlaub - (hoffentlich) die schönste Zeit im Jahr!Mit der Broschüre "Erste Hilfe für den Urlaub" leistet das Europäische Verbraucherzentrum gerade rechtzeitig zum Sommerbeginn einen Beitrag zum Gelingen der Ferien. In der 31-seitigen Broschüre wurden die vielfältigen Erfahrungen des EVZ mit den Sorgen und Nöten von Reisenden aufgegriffen und zu einem Handbuch verarbeitet: von der Buchung der Reise bis hin zu typischen Problemen vor Ort.Sinn und Zweck der Broschüre ist es, erste Antworten auf häufig auftretende Fragen und Zweifel zu geben und Lösungsansätze für kleinere und größere Urlaubs-Wehwehchen zu bieten.Im Taschenbuchformat aufgelegt soll die "Erste Hilfe für den Urlaub" mit den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Reisen gehen und diese mit den wichtigsten Informationen rund um die schönste Zeit im Jahr versorgen.Download der Broschüre im PDF-Format RECHT Fernabsatz - in Österreich, Deutschland und Italien gelten unterschiedliche WiderrufsfristenFernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Briefe, Kataloge, Internet, Telefon, u.s.w.) abgeschlossen werden. Die europäische Richtlinie Nr. 97/7 hat für diesen Bereich den Verbrauchern besondere Rechte eingeräumt, unter anderem auch ein Widerrufsrecht von mindestens 7 Werktagen. Bei der Umsetzung dieser Richtlinie haben aber der österreichische, der italienische und der deutsche Gesetzgeber unterschiedliche Fristen vorgesehen und zwar 7 Werktage, 10 Werktage und 2 Wochen. Diese Divergenzen können gerade beim grenzüberschreitenden Konsum für Unverständnis bei den Konsumenten sorgen. Zudem kommt, dass das österreichische Gesetz ausdrücklich den Samstag als Werktag ausschließt, während die italienische Version dazu keine Aussage macht und somit den Richtern das letzte Wort überlässt. Unser Tipp: Beim Fernabsatz muss der Gewerbetreibende den Konsumenten schriftlich über die Widerrufsfristen informieren. Wer grenzüberschreitend kauft, sollte diese genauestens durchlesen.TAGUNG Internationale Tagung über die neue GarantiegesetzgebungAm 14. Mai fand im Palais Widmann in Bozen eine internationale Tagung über die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Gewährleistung bei Verbrauchsgütern statt. Referenten waren Jens Karsten als Vertreter der Europäischen Kommission - Generaldirektion SANCO, Prof. Giorgio De Nova, der federführend bei der Umsetzung der Richtlinie in Italien war und Peter Kolba, der in Österreich an der Ausarbeitung der entsprechenden Gesetzesnovelle maßgeblich beteiligt war.Von den insgesamt 15 Mitgliedsstaaten haben erst Deutschland, Finnland, Italien und Österreich die Richtlinie rezipiert. Bei der Tagung wurden die wichtigsten Merkmale der jeweiligen Gesetzestexte analysiert und die markantesten Unterschiede hervorgehoben. Die Tagung wurde von der Südtiroler Landesregierung, Amt für Kabinettsangelegenheiten in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Südtirol und dem Europäischen Verbraucherzentrum organisiert.Fall des MonatsVor einigen Monaten besuchte ein älterer Herr die Messe "Bauen & Wohnen" in Wien. Aufgrund der schon fortgeschrittenen Demenzkrankheit unterzeichnete er mehrere Verträge für die Lieferung von Möbeln, so auch einen Bestellschein einer italienischen Firma für die Lieferung und Montage eines Sofas für einen Wert von über 1.000 Euro. Einige Zeit später erfuhren zufällig die Kinder des Konsumenten vom Messeausflug. Sofort schrieben sie allen Unternehmen, bei denen ihr Vater bestellt oder gekauft hatte, mit der Bitte um Stornierung der Aufträge wegen geistiger Umnachtung des Konsumenten. Da die italienische Firma keine Stellung zu ihrer Anfrage nahm, wandten sie sich vor 2 Wochen an das EVZ. Das Schreiben des Zentrums, in welchem nochmals auf die schwierige Situation des Konsumenten hingewiesen wurde, hat das Unternehmen dann doch überzeugen können, den Auftrag für die Erstellung des Sofa kostenlos zu stornieren.
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