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Verbrauchertelegramm Europa-AusgabeUm monatlich über die Neuigkeiten im europäischen Verbraucherschutz informiert zu sein, abonnieren Sie kostenlos das Verbrauchertelegramm als Newsletter.SEPTEMBER 2002Redaktion: Europäisches VerbraucherzentrumERNÄHRUNG Verkauf von Tahiti-Noni-Produkten in der EU immer noch illegal!Schon im März des letzten Jahres warnte das EVZ vor dem Ankauf von Tahiti-Noni-Produkten, welche aus der Frucht "morinda citrifolia" gewonnen werden. Grund dafür war damals und ist auch heute noch die fehlende Zulassung für den Import und somit auch den Verkauf dieser Produkte innerhalb der Europäischen Union. Die Zulassung erfolgt aber nur, wenn die gesund-heitliche Unbedenklichkeit für den Menschen ausreichend bewiesen worden ist. Das Wundermittel soll ja angeblich bei der Behandlung oder Linderung verschiedenster Krankheiten helfen: von Allergien über Alterserscheinungen, Arthritis, Krebs, Depressionen bis hin zu Nierenkrankheiten und Schlaganfall. Schön wär's. Aber eine Wirkung ist hundertprozentig sicher: der Geldbeutel wird gertenschlank, denn der Saft kostet bis zu 51 Euro pro Liter. Ein teurer Spaß. Das EVZ empfiehlt allen VerbraucherInnen, auf den Genuss dieses Pflanzenextrakts, egal ob als Saft oder Tabletten angeboten, solange zu verzichten, bis er in der EU zugelassen ist.REISEN Flugticket verloren - nichts als Ärger!Wer sein Flugticket verliert - egal ob vor der Abreise oder vor dem Rückflug - muss entweder mit einem erheblichen Kostenaufwand oder einer langwierigen Prozedur zur Rückerstattung des Flugpreises rechnen. Die Bedingungen dafür hängen von der jeweiligen Fluggesellschaft und vom Anflugsort ab: Wer beispielsweise ein Alitalia-Ticket für einen Inland-Flug verliert, muss in jedem Fall ein neues kaufen - der Preis für das verlorene Ticket wird erst nach Ablauf eines Jahres rückerstattet und nur dann, wenn dieses auch wirklich nicht benutzt wurde. Bei internationalen Flügen hingegen kann man gegen den Aufpreis von 50 US-Dollar unverzüglich ein Ersatzticket anfordern.Letzteres gilt auch für internationale Lufthansa-Flüge; bei Inlandflügen stellt die deutsche Gesellschaft das Ersatzticket sogar kostenlos aus, sofern man eine Kopie des ursprünglichen Tickets besitzt. Air Alps und AUA unterscheiden hingegen nicht zwischen nationalen und internationalen Flügen: In jedem Fall muss man den Verlust anzeigen und erhält gegen den Aufpreis von 65 Euro ein Ersatzticket.Leichter hat's, wer per Charter fliegt: Die Anbieter der Ferien-Airlines ersetzen verloren-gegangene Tickets problem- und kostenlos.Unser Tipp: Grundsätzlich ist es ratsam, den Flugschein zu fotokopieren und getrennt vom Original aufzubewahren, um im Verlustfall den Ankauf des Tickets beweisen zu können. JUGEND "Wir wollen einen anderen Konsum" - Jugendliche aus aller Welt diskutieren über NachhaltigkeitErst kürzlich trafen Jugendliche aller Nationen in Utrecht für das 3-wöchige Youth Action Summit 2002 zusammen, um sich mit den Problemen der Umwelt, der globalen Gerechtigkeit und Chancengleichheit auseinander zu setzen. Dabei war es den Erwachsenen von morgen besonders wichtig, Aktionen und Maßnahmen zu finden, die sie im Alltag umsetzen können, um bei der Beseitigung der globalen Probleme der Welt mithelfen zu können. Im E-zine www.yomag.net bietet sich nun den Jugendlichen die Möglichkeit, weiterhin an diesen Themen zu arbeiten und Gedanken dazu auszutauschen.Fall des MonatsZwei Konsumenten wollten sich auf der Homepage eines deutschen Last-Minute-Anbieters über einen Kurzurlaub in Mallorca informieren und haben dabei ihre Daten eingegeben. Eine Woche später - als die beiden den Urlaub schon anderweitig organisiert und gebucht hatten - flatterte dann eine Buchungs-bestätigung mitsamt Zahlungsauffor-derung des Last-Minute-Anbieters ins Haus. Das EVZ hat recherchiert und es stellte sich heraus, dass die beiden Konsumenten, rechtlich gesehen, die Reise nach Mallorca gebucht hatten. Die Bezahlung der Stornogebühren war also nicht mehr zu umgehen. Das EVZ warnt: Falls Sie sich auf der Homepage von Reiseveranstaltern bewegen und nicht buchen wollen - bremsen Sie Ihre Experimentierfreude! Ein Mouse-Klick genügt, und Sie haben einen verbindlichen Vertrag abgeschlossen!
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