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Verbrauchertelegramm Europa-AusgabeUm monatlich über die Neuigkeiten im europäischen Verbraucherschutz informiert zu sein, abonnieren Sie kostenlos das Verbrauchertelegramm als Newsletter.NOVEMBER 2002Redaktion: Europäisches VerbraucherzentrumFINANZDIENSTLEISTUNGEN Wundersame Geldvermehrung ...Das Rosenheimer Unternehmen "Akzenta AG" ist wieder auf Kundenfang in Südtirol. In der Ausgabe des deutschen "Finanztest"- Magazins Nr. 10/2002 ist ein sehr ausführlicher und kritischer Bericht über die Akzenta AG zu finden. Laut diesem ist der Aktionsradius der Akzenta ebenso breitgefächert wie undurchschaubar. In erster Linie wird auf der Ebene der Finanzdienstleistungen gearbeitet, wo unter anderem eine so genannte Duplex-Umsatzbeteiligung geboten wird: Gegen eine einmalige Zahlung (zwischen 500 und 2.750 Euro) soll der Kunde von den Umsätzen des Unternehmens profitieren, die versprochenen Renditen sind dabei unglaublich (im wahrsten Sinne des Wortes!) hoch. Die Befürchtung dabei ist, dass es sich um ein Schneeballsystem handle, das die Ausschüttungen der Altanleger mit den Einzahlungen von Neukunden finanziere. "Erzielt die Akzenta AG keine Umsätze, darauf weisen wir ausdrücklich hin, wird der investierte Betrag nicht zurückerstattet.", weist die Gesellschaft bezüglich der Duplex-Umsatzbeteiligung ausdrücklich hin, nach dem Motto "außer Spesen nix gewesen!". Sowohl beim EVZ als auch bei der VZS können die KonsumentInnen Einsicht in den vollständigen Artikel des "Finanztest" nehmen.REISEN Terroranschläge vor UrlaubsantrittSeit dem erst kürzlich verübten Terroranschlag in Bali stellt sich erneut die Frage, welche Rechte und Pflichten KonsumentInnen haben, die kurz vor ihrem Reiseantritt erfahren, dass genau in ihrem Urlaubsland ein Anschlag stattgefunden hat. Was viele nicht wissen: Die vertragliche Leistung, zu welcher sich der Konsument verpflichtet, ist nicht, die Reise anzutreten, sondern für die Reise zu bezahlen. Der Reiseveranstalter muss seinerseits einen Urlaub anbieten, der für die VerbraucherInnen so weit wie möglich keine Gefahr darstellt. Sofern also nach dem Terroranschlag der Reiseveranstalter den Urlaubern ein oder mehrere alternative Urlaubsziele anbietet, können diese nicht die Auflösung des Vertrages verlangen. Treten sie trotzdem vom Vertrag zurück, müssen sie mit den dementsprechenden Stornogebühren rechnen. Wer sich schon vor der Buchung der Reise einige Informationen zu risikoreichen oder -armen Gebieten holen möchte, kann dies sowohl unter www.viaggiaresicuri.mae.aci.it oder auf der Homepage des österreichischen Außenministeriums (www.bmaa.gv.at) tun.TEURO "Preispolizei" beim EVZEine gemeinsame Iniziative der Sonntagszeitung "Zett" und des Europäischen Verbraucherzentrums: BürgerInnen, die besonders unverschämte Preise entdecken, sollen dies dem EVZ melden und den entsprechenden Kassabeleg übermitteln. Jeden Sonntag werden die fünf "haarsträubendsten" Preise mitsamt den Namen der betreffenden Lokale oder Geschäfte in der "Zett" veröffentlicht. (Tel. 0471/980939, von MO bis FR von 9 bis 12 Uhr).ERNÄHRUNG Verbot von "Kava-Kava"-Extrakten in Deutschland"Kava Kava", auch als Rauschpfeffer bekannt, gehört zu den Pfefferpflanzen und wird vor allem auf den südpazifischen Inseln angebaut. Gewisse Extrakte, die aus den Wurzeln der Pflanze gewonnen werden, sollen beruhigend und entspannend wirken und werden deshalb gerne für pflanzliche Arzneimitteln verwendet. Nun hat das Deutsche Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) die Zulassung für alle Kava-Kava-haltigen Produkte entzogen, nachdem der Verdacht aufgetreten ist, diese Substanz könne schwere Leberschäden hervorrufen. Auch die entsprechende Behörde in England, das FSA, warnt vor dem Verzehr aller Kava-Kava-Produkte. In Italien gibt es vorerst keinerlei Verbot oder Warnung, doch die Maßnahmen die in den zwei genannten Staaten getroffen wurden, sollten alle KonsumentInnen zur Vorsicht mahnen.
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