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Verbrauchertelegramm Europa-AusgabeUm monatlich über die Neuigkeiten im europäischen Verbraucherschutz informiert zu sein, abonnieren Sie kostenlos das Verbrauchertelegramm als Newsletter.DEZEMBER 2002Redaktion: Europäisches VerbraucherzentrumINTERNET I Afrikanische Betrügerbanden auf der Suche nach gutgläubigen OpfernEs beginnt mit einer E-Mail, die den vielversprechenden Betreff "Urgent", "Confidential" oder "Business Proposal" trägt. Der Adressat wird als Vertrauensperson angesprochen, auf dessen Hilfe man angewiesen ist, um eine beträchtliche Summe (vielfach über 20 Millionen Euro) außer Landes zu bringen, und zwar gegen eine Beteiligung von ca. 30 %. Der Absender ist je nach Variante angeblich entweder die Witwe eines Generals, ein Bankier, ein früheres Regierungsmitglied oder ähnliches. In einem Punkt sind alle E-Mails gleich: sollte man es nicht schaffen, das Geld außer Landes zu bringen, wird es dem Militärregime oder organisiertem Verbrechen oder sonstigen Bösewichten in die Hände fallen und für Krieg oder sonstige zweifelhafte Machenschaften verwendet werden. Erklärt man sich mit dem Vorhaben einverstanden, so bittet der neue "Geschäfts-partner" (bei dem es sich um eine gut organi-sierte Verbrecherbande handelt) um Über-weisung von 2-3.000 Euro. Diese Summe, die im Verhältnis zur versprochenen Beteiligung ein Taschengeld ist, dient als Vorauszahlung für anfallende Spesen - daher heißt dieser Betrug auch 419-Vorauszahlungsbetrug in Anlehnung an den Art. 419 des nigerianischen Strafgesetz-buches. Anschließend soll man selbst nach Zimbabwe, Elfenbeinküste, Südafrika oder Nigeria kommen, um die Transaktion abschließen zu können und mit dem Geld wieder heimzufahren. Statt mehrerer Millionen Euro drohen dort jedoch Raub, Körperverletzung, Kidnapping und Lösegeldforderungen, wie die europäischen Polizeibehörden einheitlich verlauten lassen. Sollten Sie selbst eine solche E-Mail erhalten haben, gibt es nur eine Sache, die sie tun können: erstatten Sie Anzeige bei den zuständi-gen Behörden! Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt des EVZ "Viruswarning!!!"BANKEN Ein einheitlich europäischer Zahlungsraum?!Seit Juli 2002 müssen Banken für Bankomat Behebungen oder Bezahlungen mittels Debitkarten in der EU die selben Kosten in Rechnung stellen, wie sie dies für gleiche Transaktionen bei fremden Geldinstituten im Inland tun. Laut Interpretation des Dachverbandes der Banken - ABI - bedeutet dies noch lange nicht, dass dem Konsumenten wegen der grenzüberschreitenden Operationen nicht doch noch zusätzlich anfallende Kosten angerechnet werden können. Da eine solche Auslegung der diesbezüglichen EU-Verordnung (Nr. 2560/2001) de facto den europäischen einheitlichen Zahlungsraum verhindern würde, überprüft nun die EU-Kommission das Verhalten der italienischen Banken. Wem seit Juli für die Behebung am Geldautomat oder für die Bezahlung mittels Debitkarte im Ausland höhere Gebühren berechnet wurden als für innerstaatliche Operationen, soll sich bitte an das Europäische Verbraucherzentrum wenden (Tel. 0471-980939 oder info@euroconsumatori.org).INTERNET II: "Geld nur gegen Ware" bei InternetversteigerungenDas Problem ist den meisten Cybernauten bekannt: wer bei Internetauktion mitmacht, hat keine Garantie, nicht einem Schwindler aufgesessen zu sein. Auch die positiven Bewertungen früherer Käufer könnten leicht manipuliert sein: verfügt der Verkäufer zum Beispiel über verschiedene E-Mail-Adressen, kann er sich selbst ein gutes Zeugnis ausstellen. Auch der Austausch von Faxmeldungen oder E-Mails hindern Betrüger nicht daran, sich nach Erhalt des Geldes aus dem Staub zu machen. Wer trotzdem online ersteigern möchte, kann nun gegen Bezahlung einen Treuhand-Service in Anspruch nehmen. Das Geld wird dabei zunächst auf ein Treuhandkonto gebucht und erst dann an den Versteigerer überwiesen, wenn die Ware ordnungsgemäß angekommen ist.EU-URTEIL Architektenvorschriften: Verstoß gegen EU-NiederlassungsrechtMit Urteil vom 21.3.2002 hat der Europäische Gerichtshof die Italienische Republik verurteilt, da sie ausländischen Architekten rechtswidriger-weise verschiedene Pflichten auferlegte. So zum Beispiel mussten sich EU-Architekten bei der örtlichen zuständigen Architektenkammer ein-schreiben, um bei den betreffenden Gemeinden Bauprojekte einreichen zu können. In Zukunft müsste es auch für Südtiroler Verbraucherinnen und Verbraucher leichter sein, die Dienste ausländischer Architekten in Anspruch zu nehmen.
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![]() ![]() ![]() ![]() EVZ Brennerstraße3 I - 39100 Bozen tel.: ++39 0471 980939 fax: ++39 0471 980239 |
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