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Verbrauchertelegramm Europa-AusgabeUm monatlich über die Neuigkeiten im europäischen Verbraucherschutz informiert zu sein, abonnieren Sie kostenlos das Verbrauchertelegramm als Newsletter.JÄNNER 2003Redaktion: Europäisches VerbraucherzentrumFINANZDIENSTLEISTUNGEN Neue EU-Richtlinie über den Fernabsatz von FinanzdienstleistungenAm 23. September 2002 hat der Europäische Rat die langersehnte Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen erlassen (RiLi 2002/65). Wie hinlänglich bekannt, hatte die Fernabsatz-Richtlinie von 1997 den Sektor der Finanzdienstleistungen aus ihrem Wirkungsbereich ausgeklammert, sodass in diesem Bereich den KonsumentInnen der entsprechende Schutz nicht zugute kam. Die neue Richtlinie findet auf alle Finanzdienstleitungen (Bsp. Bankgeschäfte, Versicherungen u.ä.) Anwendung, die beispielsweise über Telefon, Internet oder Korrespondenz abgeschlossen werden. Wichtigstes Merkmal der neuen Richtlinie ist eine umfassende Informationspflicht zugunsten des Konsumenten: Bevor der Vertrag zustande kommt, müssen diesem detaillierte Informationen über den Anbieter der Dienstleistung, über Art und Gesamtkosten der Dienstleistung, über steuerliche Bestimmungen, Vertragsdauer, Rücktrittsrecht u.s.w. gegeben werden. Diese Informationen sowie die genauen Vertragsbedingungen müssen dem Konsumenten in Form eines schriftlichen Dokuments ausgehändigt werden - falls dies aufgrund der verwendeten Kommunikationstechnik (Bsp.: Telefon) nicht vor Vertragsabschluss möglich ist, muss es unmittelbar nach Vertragsabschluss geschehen. Die Richtlinie sieht sodann ein 14tägiges Rücktrittsrecht zugunsten des Konsumenten vor, für Lebensversicherungen gilt ein 30tägiges Rücktrittsrecht. Einziger Wermutstropfen aus der Sicht des Verbraucherschutzes: Das Rücktrittsrecht gilt nicht für all jene Finanzdienstleistungen, deren Kosten von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängen, wie z.B. Wechseloperationen, Aktien- und Termingeschäfte u.ä. Ebenfalls ausgenommen sind Reiseversicherungsverträge sowie alle Versicherungsverträge, die eine Laufzeit von weniger als einem Monat haben. Die Richtlinie 2002/65 muss innerhalb 9. Oktober 2004 von allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.LEBENSMITTEL Essen ohne Angst - Neuregelung der Etikettierung von Lebensmitteln in SichtIn den ersten Monaten des neuen Jahres ist eine Änderung der Richtlinie über die Etikettierung von Lebensmitteln zu erwarten, nachdem der Rat im November einem entsprechenden Vorschlag der Kommission zugestimmt hatte. Durch die Änderung wird sichergestellt, dass die europäischen KonsumentInnen über den Inhalt von Lebensmitteln vollständig informiert werden: Bisher mussten Einzelzutaten nämlich nicht auf der Etikettierung angeführt sein, sofern sie Teil einer Zutat sind, welche weniger als 25 % des Gesamterzeugnisses ausmacht. Diese Regel hat vor über 20 Jahren Eingang in das EU-Recht gefunden und hatte den Zweck, das Verzeichnis der Zutaten nicht übermäßig lang werden zu lassen. Sie beruht auf der Annahme, dass der Verbraucher die Bestandteile zusammengesetzter Zutaten kennt und somit beispielsweise den Schluss ziehen kann, dass die Marmelade, die in den Keksen enthalten ist, aus Früchten und Zucker hergestellt wird. Die Lebensmittelherstellung ist jedoch mittlerweile erheblich komplexer geworden und der Verbrauch von Fertigprodukten markant gestiegen. Somit ist es den KonsumentInnen wichtiger geworden, genauestens über die Zusammensetzung der Lebensmittel informiert zu sein. Die neuen Vorschriften kommen diesem Informationsbedarf nach: In Zukunft müssen sämtliche Einzelzutaten auf der Etikettierung angeführt sein. Die Neuregelung ist insbesondere für Allergiker sehr wichtig. Der Anteil der Bevölkerung mit Lebensmittelallergien oder Unverträglichkeiten steigt ständig an (nach Angaben der Allergikerverbände sind bereits 8 % der Kinder und 3 % der Erwachsenen betroffen); einige Allergien rufen sogar lebensbedrohliche Reaktionen hervor. Allergiker sind daher auf eine vollständige und genaue Etikettierung angewiesen, die durch die neue EU-Regelung nun endlich gewährleistet wird. Der Termin für die Umsetzung der Richtlinie ist voraussichtlich Anfang 2004.Der neue Preisvergleich ist da!Mitte Dezember ist der grenzüberschreitende Preisvergleich, den das EVZ halbjährlich zusammen mit der Arbeiterkammer Tirol erstellt, erschienen. Die Daten des aktuellen Preisvergleiches sind beim EVZ direkt oder auf der homepage einsehbar.
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