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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe

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APRIL 2003

Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum

REISEN 1

Maturareisen: Wer unterzeichnet den Reisevertrag?

In vielen Oberschulen unseres Landes kümmern sich die Maturanten alleine um die Organisation der ersehnten Reise: dabei holen sie nicht nur Angebote ein, sondern sie teilen auch Abänderungswünsche mit und bestätigen schlussendlich die Buchung der Reise. Was viele aber nicht wissen, ist, dass diese Tätigkeiten gesetzlich nur aufgrund einer ausdrücklichen Vollmacht der Schule (Schulrat oder Schuldirektor) erfolgen kann, da bei Schulausflügen die Schule nicht nur der Vertragspartner der Reiseagentur oder des Reiseveranstalters sein muss, sondern diese Verpflichtung auch mittels eines schriftlichen Reisevertrages eingehen soll. Eine Reise ist immer dann als Schulausflug zu betrachten, wenn Lehrer mitfahren und die Schüler als Klasse reisen, nicht aber wenn die Schüler ohne Lehrer und in ihrer Freizeit auf eigener Faust zusammen losziehen.


REISEN 2

Nahost-Krieg und Reiseangst

Was tun, wenn das schon lange gebuchte Reiseziel nahe dem Kriegsgeschehen liegt oder von Terrordrohungen betroffen ist und man berechtigt Angst hat, den Urlaub anzutreten? In vielen Fällen besteht nur ein höheres Sicherheitsrisiko, das aber eine Stornierung der Reise durch den tour Operator noch lange nicht als Folge hat. Und trotzdem: dem Reisenden bleibt ein ungutes Gefühl im Magen. Fast alle Reiseveranstalter bieten deshalb zur Zeit die Möglichkeit an, Reisen nach Ägypten, Marokko, Türkei, Jordanien und anderen Ländern auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr zu verschieben oder das Reiseziel abzuändern. Wichtig dabei ist, sich sofort an die eigene Reiseagentur zu wenden, um eine eventuelle Umbuchung zu ermöglichen.


REISEN 3

Ägypten - Pass oder Identitätskarte?

Vorsicht: seit März vorigen Jahres ist es italienischen Touristen erlaubt, nach Ägypten auch nur mit der Identitätskarte einzureisen. Bei Minderjährigen, die noch keine Identitätskarte besitzen, muss einer der beiden mitfahrenden Eltern einen Pass vorzeigen, auf welchen die Kinder eingetragen sind. (Nähere Informationen unter www.viaggiaresicuri.mae.aci.it)


REISEN 4

Broschüre "Erste Hilfe für den Urlaub"

Sinn und Zweck der Broschüre ist es, erste Antworten auf häufig auftretende Fragen und Zweifel zu geben und sofort anwendbare Lösungsansätze für kleinere und größere Urlaubs-Wehwehchen zu bieten. Im Taschenbuchformat aufgelegt sollte die "Erste Hilfe für den Urlaub" mit den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Reisen gehen und diese mit den wichtigsten Informationen rund um die schönste Zeit im Jahr versorgen. Gegen einen Kostenbeitrag von 0,70 € ist sie beim Europäischen Verbraucherzentrum in Bozen, Brennerstr. 3, erhältlich. Auf Anfrage wird sie auch per Post zugeschickt (0471-980939).
Download der Broschüre im PDF-Format


REISEN 5

Billg-Airlines: Verbot von mißbräuchlichen Klauseln

Das LG Köln hat in einem Verfahren gegen die irische Billig-Airline Ryanair entschieden, daß die Vertragsklauseln, wonach die Flugzeiten als unverbindlich gelten und Preisänderungen bis zum Zeitpunkt des Abfluges gestattet seien, verboten sind. Auch die Möglichkeit, ohne Ankündigung andere Fluggesellschaften zu beschäftigen und die eingeplanten Zwischenstopps zu ändern oder auszulassen, wurde Ryanair untersagt. Solche und ähnliche Klauseln finden sich in den meisten Verträgen von Billig-Airlines und müssen eindeutig als mißbräuchlich angesehen werden. Eine erfolgreiche Anfechtung dieser Klauseln dürfte in Zukunft mehr Rechte für die Passagiere der Billig-Fluggesellschaften bringen.


REISEN 6

Zeitpolster am Flughafen

Aufgrund der weltweit verschärften Sicherheitskontrollen auf den Flughäfen ist es dringend geraten, für das Einchecken genug Zeit einzuplanen. Sämtliches Gepäck, das im Flugzeugbauch transportiert wird, muss bereits vor der Abgabe ausnahmslos durchleuchtet werden. Wer zu spät kommt riskiert durchaus die Verweigerung des Boardings.



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