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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe

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JULI-AUGUST 2003

Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum

EUROPÄISCHER KONSUMENTENSCHUTZ

EVZ Bozen wieder offizielles "Euroguichet"

Bei der letzten Tagung der "DG Sanco" (der für den europaweiten Verbraucherschutz zustän-digen Generaldirektion der Europäischen Kommission) in Brüssel wurde es offiziell: Das EVZ Bozen hat wieder die Qualifikation eines "Euroguichet". Dies bedeutet, dass das Zentrum Italiens einzige offizielle Anlaufstelle für alle grenzüberschreitenden Konsumentenfragen und -Streitfälle ist. Die Zuständigkeit für Südtiroler BürgerInnen mit auslandsbezogenen Anfragen bleibt natürlich aufrechterhalten, hinzu kommt die Kompetenz für KonsumentInnen des gesamten EU-Raumes mit Italien bezogenen Informationsanfragen oder Problemfällen. Dazu kommt auch noch das sogenannte "EEJ-Net", ein europaweites Netz von außergerichtlichen Schlichtungsstellen für alle Streitfragen zwischen VerbraucherInnen und Betrieben.


TIME-SHARING/WIEDERVERKAUF

Der Betrug nimmt kein Ende ...

Sie haben ein Teilzeitrecht auf eine Ferienwohnung und möchten es unbedingt loswerden, weil Ihnen die Nebenkosten zu hoch geworden sind oder weil sich Ihre Bedürfnisse geändert haben? Dann gehören Sie mit Sicherheit zu den begehrtesten Opfern zahlreicher Betrügerfirmen, die Ihnen anbieten, Ihr "Time-share" zu kaufen und Sie von allen Sorgen zu befreien… Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Sorgen sich in Wahrheit verdoppeln, ist Ihnen geraten solchen Angeboten großräumig auszuweichen: Auffallend ist, dass immer eine Anzahlung von 300 bis 1.500 Euro verlangt wird, angeblich um die notariellen und registerrechtlichen Formalitäten abwickeln zu können oder angeblich, um Ihnen zu einer neuen Mitgliedschaft zu verhelfen, die den Weiterverkauf beschleunigen soll. Ergebnis: Das Geld ist weg, Ihr altes Time-Share ist noch da und… Sie haben vielleicht sogar noch eines dazugekauft!

EU-RICHTLINIE

Neue EU-Richtlinie zum Schutz bei grenzüberschreitendem Konsum in Sicht

Am vergangenen 18. Juni verabschiedete die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über grenzüberschreitenden Konsum in der EU. Ziel der Richtlinie ist es, den grenzüber-schreitenden Handel einfacher zu gestalten und die Rechte der KonsumentInnen klarer auszuformen: Einheitliche Bestimmungen sollen die 380 Millionen VerbraucherInnen Europas effizient gegen unkorrekte und offensive Geschäftsmethoden schützen - ganz gleich ob sie im Geschäft an der Ecke einkaufen oder über eine Internetfirma eines anderen EU-Landes. Langfristig sollen die vielzähligen und vielfältigen nationalstaatlichen Regelungen vereinheitlicht werden, im Hinblick auf ein zukünftiges gemeinsames europäisches Handelsrecht.


Der Fall des Monats

Ein Südtiroler hatte im vergangenen Herbst wie gewohnt seinen Urlaub auf den Tremiti-Inseln verbracht und wie gewohnt seine äußerst wertvolle Photoausrüstung mitgenommen. Der Wert der Ausrüstung (fast 6.000 Euro) blieb wohl nicht lange ein Geheimnis: Obwohl der begeisterte Photograph in weiser Voraussicht ein Zimmer mit Sicherheitsschloss und vergitterten Fenstern gebucht hatte, war eines Abends die ganze Phototasche verschwunden. Der Unglückliche erstattete penibel Anzeige bei der örtlichen Polizei und meldete den Vorfall der Verwaltungszentrale der Hotelkette in Mailand. Was folgte, war ein endloses Hickhack über Telefon, Post und E-Mail: Die Direktion weigerte sich strikt, dem Kunden auch nur einen Cent zu ersetzen und erklärte sich ganz einfach nicht verantwortlich für den Diebstahl. Irrtum: Der Gastwirt haftet per Gesetz für die Gegenstände, die der Gast in den Beherbergungsbetrieb mitbringt (Art. 1783 ZGB), und zwar bis zum Gegenwert des hundertfachen Nächtigungspreises. Wird eine Mitschuld des Hotelpersonals nachgewiesen, ist die Haftung sogar unbegrenzt. Auch die entschlossene Intervention des EVZ blieb zunächst ohne Wirkung. Erst als der Gerichtsgang angedroht wurde, rührte sich was … Vor wenigen Tagen dann der höfliche Anruf des Direktors der Hotelkette mit der Frage, ob das EVZ mit einer direkten Überweisung der Schadenssumme auf das Konto des Konsumenten einverstanden wäre ...



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