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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe

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SEPTEMBER 2003

Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum

VERSICHERUNGEN

Nachlässigkeit bei ausländischen KonsumentInnen

Die Geschichte ist nicht neu: Ausländische StaatsbürgerInnen werden in Italien in einen Verkehrsunfall verwickelt, die Versicherungsdaten der Beteiligten werden ausgetauscht, die Schäden werden quantifiziert und schließlich bei der gegnerischen Versicherungsgesellschaft ein-gefordert… umsonst! Gegenüber ausländischen Geschädigten scheinen gewisse italienische Versicherungsgesellschaften, beinahe grundsätzlich Nachlässigkeit walten zu lassen. Es hat sich wiederholt gezeigt, dass in diesen Fällen einzig und allein eine entsprechende Anzeige bei der ISVAP (der Aufsichtsbehörde über die Versicherungsgesellschaften) die erwünschte Wirkung bringt: Der gesamte Schadensfall wird der Behörde übergeben, diese überprüft ihn und fordert gegebenenfalls die Versicherung zur sofortigen Schadensliquidie-rung auf. Der Musterbrief für die Anzeige bei der ISVAP mit den entsprechenden Erläuterungen ist beim EVZ erhältlich.


PARTNERVERMITTLUNGSINSTITUTE

"Constanze" - Das Rätsel ist gelöst ...

Das EVZ hatte im vergangenen Jahr eine Vielzahl von Meldungen erhalten, nach denen das österreichische Partnervermittlungsinstitut "Constanze" die Verträge nicht erfülle: Diese wurden gültig abgeschlossen, die Vertrags-kosten wurden beglichen, doch die Leistungen blieben völlig aus. Nun ist das "Rätsel" gelöst: Das EVZ hat in Erfahrung gebracht, dass mit Beschluss vom 12. Juli 2002 das Konkursverfahren gegen die Constanze mangels Kostendeckung abgelehnt und am 12. Dezember 2002 dem Institut die Gewerbeberechtigung entzogen worden ist. Trotzdem hat die Agentur diesseits des Brenners weiter munter Vermittlungsverträge abge-schlossen! Bleibt zu hoffen, dass die Geschädigten den Mut finden, rechtlich gegen die unlautere Kupplerin vorzugehen ...


TELEFONIE

Handy-Telefonate im Ausland? Kein Problem - bis die Rechnung kommt ...

Das geliebte Handy bleibt natürlich bei Auslandsreisen nicht zuhause. Telefonieren, Anrufe erhalten, "sms" empfangen und versenden - alles kein Problem, dank des "International Roaming", also des Überleitens der Gespräche auf ausländische Telefonnetze. Wenn dann allerdings die Rechnung kommt, kann man nachträglich noch ordentliches Ohrensausen kriegen… Zu bedenken ist natürlich, dass man im Ausland auch bei eingehenden Telefonaten mitzahlt: Der Anrufer zahlt immer nur die Kosten für ein Inlandsgespräch, ab der Grenze trägt der Angerufene die Mehrkosten, je nach Land und Netz. Besonders teuer werden Nachrichten, die dem Handy-Besitzer auf die Mailbox gesprochen werden: Dabei muss auch die "Rückumleitung" auf die eigene inländische Mailbox mitgezahlt werden - zum normalen Tarif eines Auslands-gespräches. Tipp: Wenn nicht unbedingt notwendig, ist die Mailbox während einer Auslandsreise zu deaktivieren. Informieren Sie sich unbedingt bei Ihrem Anbieter nach dessen "Roaming-Partnern" im Ausland. Wählen Sie sich jenen mit den günstigsten Tarifen aus und wechseln Sie das Netz dann manuell.


IRREFÜHRENDE WERBUNG I

Schlankheitskuren

Das EVZ hatte Mitte März die Werbeaussagen der Bozner Firma "Pesoforma Club" bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zur Anzeige gebracht. Das Schlankheitsstudio hatte Werbe-folder verteilt, mit der Aussage "von 600 g bis zu 1 kg Gewicht pro Sitzung verlieren (…), ohne Medikamente, ohne Sport und ohne anstren-gende Diät". Die Behörde hatte daraufhin ein sofortiges Verbot über die Verteilung der Faltblätter verhängt und den Fall eingehend geprüft. Mit Beschluß vom 24. Juli wurde die Werbung nun für irreführend erklärt und endgültig verboten.


IRREFÜHRENDE WERBUNG II

Magnetfeldtherapie

In Österreich ist zum einen die steirische Ärztekammer, zum anderen der VKI gerichtlich gegen die größte und bekannteste Hersteller-firma von Magnetfeld-Therapiegeräten vorge-gangen. Anlass waren die Werbeaussagen der Firma, nach denen gut 71 teils ernsthafte Krankheitsbilder mit der Magnetfeldtherapie erfolgreich bekämpft werden könnten. Mittels der Verwendung von Begriffen wie "Heilung" oder "Studien belegen", sowie durch die Abbildung von Prominenten und Fotos von Personen in weißen Ärztekitteln seien die Werbeaussagen eindeutig irreführend, da Sie in den KonsumentInnen falsche Hoffnung weckten - zumal die positiven Auswirkungen der Magnetfelder in Wirklichkeit alles andere als erwiesen sind. Beide Verfahren endeten erstinstanzlich mit einer Verurteilung der Herstellerfirma wegen irreführenden Werbung. Die Firma hat bereits Berufung eingelegt.



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