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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe

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OKTOBER 2003

Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum

INTERNET I

Internetauktionen: Preis bezahlt - Versteigerer verschwunden?

Dumm gelaufen, aber mit wenigen Tricks kann man solchen Erfahrungen vorbeugen: Sollten Sie eine Ware ersteigert haben, kontrollieren Sie, ob es die andere Person oder den anderen Gewerbetreiben überhaupt gibt, bevor Sie bezahlen. Lassen Sie sich die genaue Anschrift mitteilen zuzüglich der Telefonnummer. Über ein elektronisches Telefonbuch kann schon eine erste Kontrolle erfolgen. Aber auch ein Anruf bei der angegeben Nummer lässt manchmal aufhorchen. Bei hochpreisigen Gegenständen empfehlen die Auktionshäuser selbst, über einen Treuhand-Service gegen Bezahlung in Anspruch zu nehmen. Das Geld wird dabei zunächst auf ein Treuhandkonto gebucht und erst dann an den Versteigerer überwiesen, wenn die Ware ordnungsgemäß angekommen ist. Für kleinere Beträge bieten einige Auktions-häuser zudem eine Garantie an, die unter bestimmten Bedingungen dem Käufer/ Ersteigerer bei Nichterhalt der Ware den schon gezahlten Preis rückerstatten.

INTERNET II

Grenzüberschreitende Gaunereien

Die Probleme des grenzüberschreitenden Handels wachsen mit zunehmender Elektronisierung. Die moderne Technologie macht es vor allem ausländischen Firmen leicht, mit Ihren Gaunereien über die eigene Landesgrenze hinaus sicher und bequem Fuß zu fassen und somit oft den Schlingen des Gesetzes zu entgehen. Über den Postweg oder E-Mail schneien "unübertreffliche" Angebote und Zahlungsaufforderungen für nie bestellte Ware in unsere Briefkästen. Bei 63% aller grenzüberschreitenden Konsumentenbeschwerden geht es nach Angaben der "European Advertising Standards Alliance" um eben solche Gaunereien. Um diesen Schlawinern europaweit effizient das Handwerk zu legen, hat die Europäische Kommission am 22. Juli 2003 den Vorschlag einer sogenannten "Stop Now Resolution" zum Schutze der Konsumenten vor betrügerischen grenzüberschreitenden Machenschaften vorgebracht Durch internationale Zusammenarbeit, verdeckte Übermittlung vertraulicher Informationen, Aufgabenteilung sowie durch die Mitarbeit von privaten Organisationen soll nun den Gaunereien ein Ende bereitet werden. Endlich ein Schritt in die richtige Richtung!


REISEN

Schäden am Reisegepäck

Gemäß des letztens erschienen Urteils Nr. 13158 vom 9. September 2003 des Kassationsgerichtshofs, kann der Friedensrichter im Fall von Beschädigung des Reisegepäcks durch das Ver- und Umladen die Fluggesellschaft dazu verurteilen, dem Reisenden den erlittenen Schaden in höherem Ausmaß zu ersetzen, als es dies die Bedingungen des Beförderungsvertrages vorsehen.

Fall des Monats

Für 2 Auslandsüberweisungen an eine österreichische Firma gab ein italienischer Konsument seiner Bank die internationalen Koordinaten IBAN und BIC des Empfängers an, um nicht höhere Kosten als für eine Inlandsüberweisung zahlen zu müssen. Anschließend stellte er aber fest, dass ihm seine Bank 40 € für die Überweisungen angelastet hatte. Seine Bank hatte nämlich vergessen, die Bankleitzahl der Empfängerbank (BIC) bei der Überweisung anzugeben, mit der Folge, dass das Geld erst auf Umwegen an den richtigen Ort gelangte. Der Konsument forderte daraufhin von seiner Bank die Rückerstattung dieser Spesen, da sie ja durch einen Fehler des Bankangestellten entstanden waren. Die Bank erklärte sich sofort bereit, die 40 € gutzuschreiben. Tipp: Geben sie bei einer Auslandsüberweisung innerhalb des EU Raums IBAN und BIC des Empfängers an! Sollten Ihnen dennoch mehr Spesen als für eine Inlandsüberweisung ange-lastet werden, setzen Sie sich mit Ihrer Bank oder mit dem Europäischen Verbraucher-zentrum in Verbindung.



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