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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe

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DEZEMBER 2003

Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum

URTEIL

1:0 für VerbraucherInnen

Vor kurzem ist der VZS und dem EVZ ein wichtiger Sieg im Kampf gegen die Benachteiligung von VerbraucherInnen in Verträgen gelungen. In einem Italienweit bahnbrechenden Urteil hat das Landesgericht von Bozen das Schönheitsinstitut Figurella International der Rosa Holzer wegen folgender Klausel ihres Standardvertrages verurteilt: "Die Zahlungsverpflichtung der Kundin bleibt auch bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen in vollem Umfange bestehen". Da diese Klausel ein unrechtmäßiges Verhältnis zu Ungunsten der VerbraucherInnen bedeutet, ist sie missbräuchlich und kann somit vom Richter als unwirksam erklärt werden. Das Landesgericht Bozen erklärte nicht nur die Missbräuchlichkeit, sondern befahl dem Unternehmen diese Klausel aus deren Standardvertrag zu streichen.

LOTTERIEN

Achtung: Betrüger gehen um

Die spanische Lotterievereinigung Loterías y Apuestas de Estado warnt eindringlich vor international wirkenden kriminellen Vereinigungen, welche unter Missbrauch des Namens der spanischen Loteria Nacional, den ahnungslosen KonsumentInnen mit Gewinnmitteilungen überraschen. Wer einlösen will, wird jedoch zunächst gebeten, einen Betrag für Gebühren, Bankkosten und Postspesen zu entrichten. Die spanische Loteria Nacional stellt aber klar, dass die Auszahlung ihrer Gewinne immer gebührenfrei ist und empfiehlt somit den VerbraucherInnen von oben beschrieben Unternehmen Abstand zu halten.
Sollten Sie Opfer solcher Betrüger sein, informieren Sie bitte die unten angeführte Behörde unter Beilage der Ihnen zugesandten Dokumentation:

Loterías y Apuestas del Estado, Legal Advice Service
C/Guzmán el Bueno Nr. 137
28003 Madrid oder Fax: 34915335136

BANKEN

BEUC vergibt "Auszeichnungen"

Der Europäische Verbraucherverband BEUC hat Anfang November eine Studie zu den grenzüberschreitenden Banküberweisungen - und deren Gebühren - innerhalb der EU veröffentlicht, aus der so manche Verletzung der neuen verbraucherfreundlicheren Regelung hervorgeht. In diesem Sinne hat der Verbraucherverband die Auszeichnung für "innovative und hohe" Gebühren verschiedenen Banken verliehen. So verrechnen z. B. seit kurzem einige Kreditinstitute in Frankreich eine "Beratungs- und Eintippen" -Gebühr. Der Bericht und die Auswertung sind auf der Homepage des BEUC (www.beuc.org) unter der Rubrik "what's new" einlesbar.

E-COMMERCE

Das EVZ stellt sich den Fragen

Am 11.12.2003 von 16.00-20.00 Uhr führen die Mitarbeiterinnen des EVZ eine Online-Beratung zu diesem Thema durch. Wer Fragen rund um das Kaufen und Ersteigern im Internet hat, kann einfach eine E-Mail an info@euroconsumatori.org schicken. Die Anfragen werden so schnell als möglich beantwortet. Einige Informationen dazu sind schon auf der Homepage einsehbar.

FALL DES MONATS

Fall des Monats

Vergeblich wartete eine englische Dame auf die Perücke, die sie online bei einer italienischen Firma bestellt und auch sofort per Kreditkarte bezahlt hatte. Zweimal kontaktierte das britische EVZ das Unternehmen, doch ohne Erfolg. Erst ein Schreiben der Bozner Konsumentenschützer konnte die Firmeninhaber wachrütteln. Brieflich bekundet nun die Perückenfirma, den Vorfall zu bedauern und Abhilfe schaffen zu wollen: Der Lady wird nicht nur der Kaufpreis rückerstattet, sondern ihr wird zudem eine neue Haarpracht geschenkt. Na, wenn das nicht Gentleman like ist!



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