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Verbrauchertelegramm Europa-AusgabeUm monatlich über die Neuigkeiten im europäischen Verbraucherschutz informiert zu sein, abonnieren Sie kostenlos das Verbrauchertelegramm als Newsletter.Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe Dezember 2009Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 75 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)REVOLUTIONÄRES URTEIL DES EUGH Fluggästen steht auch bei Verspätung Entschädigung zuDie Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sieht für die Passagiere-Verbraucher, die von Flugverspätungen, -annullierungen oder Nichtbeförderung betroffen sind, genaue Rechte vor. Bei Flugstreichungen und Nichtbeförderung (z.B. bei Overbooking) sind, bei Verzicht auf den Flug, die Rückerstattung des ungenutzten Tickets sowie Betreuungsleistungen während der Wartezeit und eine Ausgleichszahlung (außer in den Fällen der Flugannullierung aufgrund von höherer Gewalt oder außergewöhnlichen Umständen) in Höhe von 250, 400 oder 600 Euro, abhängig von der Strecke, vorgesehen.Bei Verspätungen hatten die Flugpassagiere bis vor einigen Tagen nur das Recht auf Betreuungsleistungen (die Fluglinie muss dem Fluggast kostenlos Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit anbieten, falls notwendig, auch eine Hotelunterbringung sowie die Beförderung zwischen Flughafen und Hotel; 2 Telefongespräche oder 2 Nachrichten via Telex, Fax oder E-Mail) und auf die Rückerstattung des ungenutzten Tickets bei Verzicht auf den Flug, und dies auch nur bei einer Verspätung von mehr als 5 Stunden. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes revolutioniert nun die Interpretation dieser Verordnung, indem es erklärt, dass die Lage der Fluggäste, die von einer Verspätung betroffen sind, sich kaum von jener der Passagiere annullierter Flüge unterscheidet, da beide einen Schaden in Form eines Zeitverlusts erleiden, welcher angesichts seines irreversiblen Charakters, nur mit einer Ausgleichszahlung ersetzt werden kann. Es bleibt nun abzuwarten, ob sich die Fluggesellschaften der Entscheidung anpassen. Weitere Informationen sind auf unserer Webseite zu finden. FLUGVERKEHR Italienische Fluggesellschaft Myair insolventMit Urteil vom 29.10.2009 wurde gegenüber der Fluggesellschaft MyAir das Verfahren der "außerordentlichen Verwaltung" ("amministrazione straordinaria") eröffnet. Alle Gläubiger der Fluglinie, also auch die Passagiere, die von der Streichung von Flügen betroffen waren und noch immer auf die Rückerstattung des Ticketpreises warten, können innerhalb 30. Jänner 2010 den Antrag auf Anmeldung der Forderung ("domanda di insinuazione del passivo") bei der Gerichtskanzlei der Konkurssektion des Landesgerichts Vicenza (Contrà Santa Corona, 26 - 39100 Vicenza (VI)- Italien) stellen; dem Antrag müssen gültige Beweise, welche die Forderung untermauern (z.B. die Kopie des Flugtickets, der Nachweis der erfolgten Bezahlung, die Kopien der Briefe an die Fluggesellschaft, mit welchen die Rückerstattung gefordert worden war) beigelegt werden. Die Verhandlung zur Prüfung des Schuldenstands wurde für den 02.03.2010 anberaumt. Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite von Myair.EURO-ZONE Grenzüberschreitende Zahlungen werden einfacherSeit 1. November 2009 sind grenzüberschreitende Geldüberweisungen leichter, schneller und billiger geworden. Für Verbraucher und Unternehmen sind jetzt auch grenzüberschreitende Lastschriften innerhalb der Eurozone durchführbar. Verbraucher haben so die Möglichkeit, periodische Zahlungen wie Rechnungen für Trinkwasser, Gas, Strom, Telekommunikationsdienste oder Abonnements für Zeitungen und Zeitschriften auch grenzüberschreitend zu tätigen.Eine weitere Änderung betrifft die Gebühren für Inlandsüberweisungen und grenzüberschreitende Überweisungen bis zu einem Wert von 50 000 Euro, wobei die Bedingungen für Überweisungen ins Ausland, die bis gestern in der Regel teurer waren als inländische, deutlich verbessert werden. Banken innerhalb der Eurozone haben bis November 2010 Zeit, das neue System anzuwenden, während für Institute außerhalb der Eurozone, die Frist für den Wechsel bis 2014 aufgeschoben ist.
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