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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe

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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe Februar 2008

Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 12 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)


UNRUHEN IN KENIA

Was tun bei gebuchter Reise

Letzthin haben sich einige besorgte Konsumenten an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) gewandt, weil sie ihre geplante Reise in das von Unruhen gebeutelte Land gerne stornieren würden.
Das italienische Außenministerium (Farnesina) empfiehlt weiterhin, alle geplanten Reisen nach Kenia solange zu verschieben, "bis sich die Lage im Land wieder stabilisiert hat" (siehe dazu unter www.viaggiaresicuri.mae.aci.it).
Wir empfehlen den Konsumenten, sich für eine der folgenden Alternativen zu entscheiden:
- die Abreise zu verschieben;
- eine Umbuchung akzeptieren, und zwar entweder ein anderes Reisepaket derselben oder einer höheren Qualität, ohne Bezahlung eines Aufpreises, oder ein anderes Paket einer minderwertigeren Qualität, unter der Voraussetzung der vorhergehenden Rückerstattung des Differenzbetrages;
- die Rückerstattung des Gesamtpreises der eventuell schon vorgestreckten Summe verlangen, d.h. die Stornierung der Reise ohne Bezahlung jeglicher Pönale.
Ein neues Urteil des Kassationsgerichtshofes bestätigt nämlich das Recht des Konsumenten auf Rückerstattung des gesamten bezahlten Preises, sollte er beschließen, die Reise zu stornieren, da aufgrund der aufgetretenen Umstände das Ziel der Reise, also der Erholungs- und Ablenkungszweck, und somit der Gegenstand des Vertrages, weggefallen ist.
Achtung aber auf den Zeitfaktor! Die Forderung, die Reise kostenlos zu stornieren, könnte nicht gerechtfertigt sein, sollte die Abreise nicht unmittelbar bevorstehen, sondern erst in einigen Wochen oder Monaten geplant sein.



SEIT ÜBER 5 JAHREN ERFOLGREICH

SOLVIT löst grenzüberschreitende Streitfälle außergerichtlich

Wenn ein Konflikt mit der öffentlichen Verwaltung eines anderen Mitgliedsstaates auftritt, weil diese die EU-Vorschriften über den Binnenmarkt nicht richtig anwendet, besteht für den betroffenen Bürger oder das betroffene Unternehmen die Mög-lichkeit, sich kostenlos an die SOLVIT-Stelle seines Landes zu wenden. Diese leitet den Fall an die SOLVIT-Stelle jenes Landes, in der sich die Behörde befindet weiter; letztere versucht, innerhalb einer Frist von 10 Wochen, eine Lösung für das Problem zu finden. Zuständigkeitsbereiche von SOLVIT sind: die Anerkennung des Universitätsdiploms oder der Berufsqualifikation, der Zugang zu Aus- und Weiterbildung, Aufenthaltsgenehmigungen, das Wahlrecht, Grenzkontrollen, der Marktzugang für Produkte und Dienstleistungen, der Zugang zu öffentlichen Arbeitsstellen, die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie der freie Kapital- und Zahlungsverkehr.
SOLVIT-Stellen gibt es in jedem EU-Mitgliedsstaat sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein. Die Adresse der italienischen SOLVIT-Stelle lautet:
Presidenza del Consiglio dei Ministri - Dipartimento Politiche Comunitarie
Piazza Nicosia 20 - 00186 Roma
Tel.: +39 06 677 95 195 - +39 06 677 95 204 - +39 06 677 95 240 Fax.: +39 06 677 95 044
e-mail: solvit@palazzochigi.it



Fall des Monats

Dieses Mal erzählen wir Ihnen in unserer Rubrik "Fall des Monats", was einer finnischen Verbraucherin widerfahren ist. Nachdem sie ihren Urlaub in Italien verbracht hatte, wartete sie auf dem Flughafen von Rom auf ihren Rückflug nach Helsinki. Sie ging in einen Duty-Free-Shop, wo sie eine Flasche Wein kaufte. Erst als sie wieder zu Hause in Finnland war, bemerkte sie beim Kontrollieren des Kassabons, dass ihr anstatt einer Flasche zwei in Rechnung gestellt worden waren. Daraufhin wandte sie sich an das EVZ in Finnland, welches ihr den Rat gab, eine Reklamation an den römischen Flughafen zu senden.
Die Konsumentin versandte also einen Brief mit der Forderung, man solle ihr den unrechtmäßig bezahlten Betrag zurückerstatten. Einige Wochen später erhielt sie eine positive Antwort auf ihr Schreiben: Ihr wurde garantiert, dass ihr der Betrag bei ihrem nächsten Rombesuch zurückerstattet werden würde.
Da sie mit diesem Angebot nicht gänzlich zufrieden war, wandte sie sich erneut an das finnische EVZ, welches, bestärkt durch die positive Reaktion des Flughafens, das EVZ in Bozen kontaktierte.
Einige Wochen nach unserem Einschreiten erstattete der Flughafen Rom, auf die Aufrichtigkeit der finnischen Verbraucherin vertrauend, den betreffenden Betrag zurück, und dies obwohl es keine Beweise zur Untermauerung der Aussage der Konsumentin gab.
Fazit: Ein Versuch lohnt sich immer!



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