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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe

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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe Januar 2008

Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 2 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)


Flugreisen I

Fluggastrechte-Report 2006 veröffentlicht

Am 6. Dezember 2007 wurde in Brüssel der Fluggastrechte-Report des Netzwerks der 27 Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) bezogen auf das Jahr 2006 vorgestellt. Der Report zeigt, dass sich die von den EVZs behandelten Reklamationen rund um Flüge gegenüber dem Vorjahr fast verdoppelt haben. Dies beweist einerseits, dass immer noch viele Fluglinien ihren gesetzlich verankerten Pflichten gegenüber den Passagieren nicht nachkommen, andererseits aber auch, dass sich immer mehr Verbraucher ihrer Rechte bewusst werden und sie auch einfordern.
Die Liste der Beschwerden wird mit 33% von Problemen rund um die Gepäcksbeförderung angeführt, es folgen 26% in Bezug auf die Annullierung von Flügen, 16% der Reklamationen betrafen Flugverspätungen und 7% die Nichtbeförderung.
Immerhin 42% der von den Europäischen Verbraucherzentren behandelten Reklamationen kamen zu einem für die Verbraucher vollkommen befriedigenden Abschluss, bei 28% der Fälle konnte keine oder nur eine für den Fluggast teilweise zufriedenstellende Lösung erreicht werden. Aus der Studie geht hervor, dass sich die Fluglinien sehr oft auf die von der Gesetzeslage vorgesehenen "außergewöhnlichen Umstände" (höhere Gewalt) berufen, um einer ansonsten bei Annullierungen vorgesehenen Ausgleichszahlung zu entgehen. Vor allem widrige Wetterverhältnisse oder plötzlich auftretende technische Probleme werden als Grund der Verspätung oder Annullierung von Flügen angeführt. Was genau unter diesem Begriff zu verstehen ist, ist momentan noch recht umstritten, wird jedoch bereits bei Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof diskutiert.



Flugreisen II

EU-Kommission überarbeitet erneut Schwarze Liste

Am 28. November 2007 hat die Europäische Kommission die neu überarbeitete Schwarze Liste der unsicheren Luftfahrtunternehmen veröffentlicht. Die dort angeführten Fluglinien erfüllen die von der EU vorgesehenen Mindestsicherheitsauflagen nicht, für sie ist der europäische Luftraum gesperrt.
Diese Liste stellt aber nicht nur eine reine Sicherheitsmaßnahme oder Strafe für die säumigen Fluggesellschaft dar. Sie dient ihnen auch als Ansporn, ihre Maschinen an die Sicherheitsbestimmungen anzupassen. Tatsächlich konnten diesmal einerseits das Verbot für die surinamische Luftfahrtgesellschaft Blue Wing Airlines und andererseits die Betriebsbeschränkungen für Pakistan International Airlines (PIA) aufgehoben werden. Beide haben ein Mängelbehebungsprogramm erfolgreich durchgeführt. Die zuständigen Aufsichtsbehörden legten Nachweise vor, dass sie die Maßnahmen der Airlines geprüft hatten und dass die ursprünglich festgestellten Probleme dauerhaft gelöst wurden, so dass ein erneutes Auftreten in Zukunft vermieden werden kann.


EU

Neue Richtlinie gegen irreführende Werbung und aggressive Verkaufspraktiken

Seit 12. Dezember 2007 kommt EU-weit die neue Richtlinie 2005/29/EG zum Schutz des Verbrauchers vor irreführender Werbung und aggressiven Verkaufspraktiken zur Anwendung. Diese neue Richtlinie enthält, außer einer Generalklausel mit einer allgemeinen Definition der unlauteren und deswegen verbotenen Praktiken, eine detaillierte Auflistung von irreführenden Handlungen und aggressiven Praktiken, Bestimmungen zum Schutz bestimmter Verbrauchergruppen (z. B. Kinder), sowie eine schwarze Liste mit unter keinen Umständen zulässigen Praktiken.
Ausdrücklich untersagt sind nun zum Beispiel das Ködern des Verbrauchers mit einem sehr preisgünstigen Produkt, welches der Anbieter aber gar nicht in angemessener Stückzahl vorrätig hat (sogenannte Lockangebote), direkte Aufforderungen an Kinder, ein in der Werbung gezeigtes Produkt zu kaufen, oder ihren Eltern oder anderen Erwachsenen in den Ohren zu liegen, damit sie dieses Produkt kaufen, falsche Behauptungen zur heilenden Wirkung eines Produkts bei Allergien, Haarausfall, Übergewicht usw., „Advertorials“ (als Information getarnte Werbung in den Medien), die Vorgaukelung besonderer Verbraucherrechte (den Verbrauchern werden gesetzlich verankerte Rechte als Besonderheit des Angebots präsentiert), und sogenannte Schneeballsysteme, eine Verkaufsform, bei welcher ein Profit nicht so sehr dadurch erzielt wird, dass Produkte verkauft werden, sondern viel mehr durch die Gewinnung weiterer Verbraucher für das System.
In Italien wurde diese Richtlinie bereits mit den beiden gesetzvertretenden Dekreten Nr. 145/2007 und 146/2007 umgesetzt. Diese sind seit 21. September 2007 in Kraft.



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