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Verbrauchertelegramm Europa-AusgabeUm monatlich über die Neuigkeiten im europäischen Verbraucherschutz informiert zu sein, abonnieren Sie kostenlos das Verbrauchertelegramm als Newsletter.Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe Juli - August 2010Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 47 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)INTERNET Abofallen jetzt auch auf ItalienischIm deutschsprachigen Raum kennt man das Phänomen der Kostenfallen im Internet bereits seit mehreren Jahren. Seit einiger Zeit vermelden nun auch italienischsprachige Verbraucher, dass sie Opfer einer solchen Abofalle geworden sind; allein 200 haben sich in den letzten Wochen beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen gemeldet. Diesmal handelt sich um Webseiten in italienischer Sprache, die bekannte Gratisprogramme wie Google Earth, Adobe Reader, oder Open Office zum Herunterladen anbieten, aber eben nicht umsonst, sondern für 96 Euro im Jahr. Die Information zu den Kosten ist im Kleingedruckten versteckt, oft in hellgrauer Schrift, also sehr leicht zu übersehen.Wer auf eine dieser Abzockseiten gelangt ist, unvorsichtigerweise seine Daten preisgegeben hat und nun Mahnungen und Rechnungen erhält, sollte sich nicht von den einschüchternden Drohungen der Betreiber der Kostenfallenseiten ins Bockshorn jagen lassen, sondern sich zur Wehr setzen. Musterbriefe gibt es auf der Webseite des EVZ http://www.euroconsumatori.org/16842v16921d58894.html. BROSCHÜRE Der neue Ratgeber ReisenDas Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) hat den Ratgeber Reisen mit allen Informationen über die Rechte und Pflichten des Reisenden veröffentlicht. Wer in den Urlaub fährt, stellt sich meist nicht die Frage, was zu tun ist, wenn das Gepäck nicht auf dem Förderband erscheint oder sich der weiße Sandstrand als Müllhalde unter freiem Himmel entpuppt. Tropische Wirbelstürme, Streiks, Vulkanasche, Buchungsfehler und unvorhersehbare Krankheiten sind ein Beweis dafür, dass leider nicht immer alles glatt geht. Es ist wichtig, dass dem Verbraucher alle Informationen zur Verfügung stehen, damit er unter allen Angeboten eine bewusste Wahl treffen kann, aber auch um für mögliche unerfreuliche Situationen, die vor oder nach der Abreise entstehen können, gewappnet zu sein. Im neuen Ratgeber werden verschiedene Themen behandelt, mit besonderem Augenmerk auf die Bereiche mit einer hohen Reklamationsquote. Die neue Broschüre ist beim EVZ in Bozen (Brennerstraße 3) kostenlos erhältlich, wird bei Zusendung von Briefmarken im Wert von Euro 1,50 zugeschickt und kann von der Homepage des EVZ heruntergeladen werden http://www.euroconsumatori.org/16842v16916d58636.html.Fall des MonatsEine Verbraucherin aus Deutschland reiste im Juni 2009 mit einer italienischen Fluggesellschaft von Miami nach Rom. Bei ihrer Ankunft musste sie feststellen, dass ihr Gepäck leider nicht mitbefördert worden war. Auch in der Folge tauchte es nie wieder auf.Für die Verbraucherin bedeutete dies einen großen Schaden, den sie aber durch die penible Auflistung des Inhalts des Gepäcks und der weitgehend noch vorhandenen Kassenbelege und Kreditkartenabrechnungen ziemlich genau beziffern konnte: etwa 2.600 Euro war ihr verloren gegangenes Gepäck wert. Das EU-Recht sieht allerdings vor, dass Fluggesellschaften bei Zerstörung, Verlust, Beschädigung oder Verspätung des Reisegepäcks nur bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 Sonderziehungsrechten (SZR - Rechnungseinheit des Internationalen Währungsfonds), aktuell entspricht dies etwa 1.200 Euro, haften. Die Verbraucherin wusste dies auch, und forderte genau diesen Betrag. Ihre Reklamation blieb jedoch unbeantwortet. Nach einigen Wochen wandte sich die Verbraucherin an das Europäische Verbraucherzentrum. Auch unsere Intervention stieß lange Zeit auf taube Ohren; erst nach mehreren Aufforderungen und Schreiben kam im März 2010 die Mitteilung der Fluggesellschaft an das EVZ: "Wir haben der Verbraucherin 600 Euro Entschädigung bezahlt". Ob die Fluggesellschaft damit spekuliert hat, dass sich die Verbraucherin - frei nach dem Motto "lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach" -mit diesem Betrag abfinden würde, sei dahingestellt. Wir haben die Fluggesellschaft erneut angeschrieben und weiter Druck gemacht, letztendlich mit Erfolg. Im Juni 2010, also ein Jahr nach dem Vorfall, hat die Fluggesellschaft doch noch weitere 600 Euro an die Verbraucherin überwiesen.
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