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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe

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Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe April 2008

Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 26 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)


EUROPÄISCHER VERBRAUCHERTAG

Beste europäische Verbraucherschutzkampagnen ausgezeichnet

Anlässlich des 10. Europäischen Verbrauchertages am 15. März 2008 wurden in Brüssel die Gewinner des EU-weiten Wettbewerbs für die beste Verbraucherschutzkampagne prämiert.
Den ersten Preis gewann die finnische Verbraucheragentur, welche mit dem Onlinespiel "Galactor and the Code Breakers" überzeugen konnte. Zeitgemäß und spannend aufbereitet, vermittelt dieses Spiel Jugendlichen Wissenswertes zu den Rechten und Pflichten der Verbraucher insbesondere im Bereich Onlineshopping.
Außerdem wurden in der Kategorie "originellste Idee" das Ratespiel "Consumer Challenge Quiz" aus dem Vereinigten Königreich, in der Kategorie "Beste Kampagne im Finanzbereich" die irische Webseite www.itsyourmoney.ie und in der Kategorie "Kinder als Verbraucher" Ungarn mit einem Malwettbewerb zu drei verbraucherrelevanten Themen prämiert.
Mit Ehrenpreisen bedacht wurden schließlich die "iTunes"-Kampagne aus Norwegen sowie die Kampagne eines estnischen unabhängigen Finanzinstituts über verantwortungsvolle Kreditentscheidungen.


PRODUKTSICHERHEIT I

Warnhinweise für Magnetspielzeug

Seit 2006 sind weltweit Dutzende Fälle von Kindern bekannt geworden, die, nachdem sie einige magnetische Spielzeugteile verschluckt hatten, einer Operation unterzogen werden mussten. Durch die starke Anziehungskraft der magnetischen Teile sind diese besonders gefährlich, wenn sie verschluckt werden, da sie schwere Verletzungen des Verdauungstraktes bewirken können. Es gab auch Hunderte von Verbraucherbeschwerden, Berichte über Zwischenfälle sowie mehrere Meldungen des europäischen Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte RAPEX. Ein besonders großes Medienecho löste der Fall des Spielzeugriesen Mattel aus: im Sommer 2007 wurden weltweit ca. 18 Millionen Spielzeuge zurückgerufen.
Der Vorschlag der Kommission, welcher demnächst dem Europäischen Parlament unterbreitet wird, sieht nun die EU-weite Verpflichtung zur Anbringung eines Warnhinweises für alle Spielzeuge mit unbefestigten oder herauslösbaren Magneten oder mit magnetischen Bestandteilen vor, die aufgrund von Größe und Form von Kindern verschluckt werden könnten.


PRODUKTSICHERHEIT II

Kindersichere Feuerzeuge

In der EU ist seit 11. März 2008 nunmehr nicht nur der Import und das in den Verkehr bringen, sondern auch der Verkauf von nicht kindergesicherten Feuerzeugen sowie von sogenannten Novelty-Feuerzeugen, die durch ihr Aussehen (z.B. wie Handys, Spielzeuge, Autos) die Neugier von Kindern wecken, untersagt.


Fall des Monats

Diesmal berichten wir wie das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) einem italienischen Verbraucher helfen konnte, der im letzten Sommer während seines Urlaubs in Amsterdam mit dem Rad eine unerfreuliche Erfahrung machen musste.
Der unglückliche Radfahrer wurde nämlich von einem Auto angefahren und zog sich dabei verschiedene Verletzungen zu. Außerdem wurden durch den Sturz verschiedene Gegenstände, die er bei sich trug (seine Uhr und die Digitalkamera sowie seine professionelle Radfahrerbekleidung), erheblich beschädigt. Während sich ein Augenzeuge um ihn kümmerte, hinterlies die Autofahrerin nur ihre Visitenkarte und fuhr sofort weiter.
Gleich nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub, kontaktierte der Verbraucher die Autofahrerin mittels E-Mail und fragte sie nach den genauen Daten ihrer Versicherung. Auch als sie ihm die Daten nach langem Hin und Her endlich mitteilte, nahmen für ihn die Unannehmlichkeiten noch immer kein Ende: die niederländische Versicherung weigerte sich nämlich, den Schaden für die kaputten Gegenstände und die Bekleidung zu vergüten.
Daraufhin wandte sich der Verbraucher an das italienische EVZ, welches den Fall - so wie im ECC-Net üblich - an das niederländische EVZ weiterleitete. Dieses kontaktierte die Versicherung der unvorsichtigen Autofahrerin und konnte für den Verbraucher eine Vergütung in Höhe von 1.500 Euro (davon 1.200 Euro für den Sachschaden und 300 Euro für den körperlichen Schaden) erwirken.



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