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Verbrauchertelegramm Europa-AusgabeUm monatlich über die Neuigkeiten im europäischen Verbraucherschutz informiert zu sein, abonnieren Sie kostenlos das Verbrauchertelegramm als Newsletter.Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe Februar 2012Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 12 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)KOSTENFALLEN 1,5 Millionen Euro Strafe italia-programmi.netDie italienischen Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt (Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato - AGCM) hat kürzlich eine Millionenstrafe aufgrund unlauterer Geschäftspraktiken über die Firma Estesa Ltd, Betreiberin der Webseite italia-programmi.net verhängt. Die Firma mit Sitz auf den Seychellen drangsaliert bereits seit Monaten zahlreiche italienische Verbraucher, die sich unwissentlich auf der Seite angemeldet haben, mit Zahlungsaufforderungen und Mahnungen.Die Behörde hat festgestellt, dass die Betreiberfirma der Website durch die Nutzung von sogenannten Brückenseiten und durch irreführende Werbung die Verbraucher zur Annahme verleitet, dass die Software auf der Website zum kostenlosen Download verfügbar sei. In der Folge schlossen die Verbraucher unwissentlich ein zweijähriges Abonnement ab. Die zweite unlautere Geschäftspraktik bestand im Senden von Zahlungserinnerungen, mit welchen den Verbrauchern erhebliche Mehrkosten - z. B. für Gerichtsverfahren und Anwalt - angedroht wurden und somit ein psychischer Druck auf jene Verbraucher ausgeübt wurde, die nicht bereit waren zu zahlen. Schließlich wurde beanstandet, dass durch das Verhalten des Unternehmens der Verbraucher von der Ausübung seines Rücktrittsrechts abgehalten wurde. Für jede der drei festgestellten unlauteren Geschäftspraktiken hat die Behörde jeweils eine Strafe in Höhe von 500.000 Euro, also insgesamt 1,5 Millionen Euro, verhängt (www.agcm.it). PRIVACY Umfassende Reform des Datenschutzrechts in der EU in SichtDie Europäische Kommission hat eine umfassende Reform der aus dem Jahr 1995 stammenden EU-Datenschutzvorschriften vorgeschlagen. Geplant ist unter anderem die Einführung des "Recht auf Vergessenwerden": Alle Bürger sollen das Recht erhalten, ihre eigenen Daten im Internet zu löschen, wenn keine legitimen Gründe für deren Vorhaltung bestehen. Die Vorschläge der Kommission werden nun dem Europäische Parlament und den EU-Mitgliedstaaten (d.h. dem EU-Ministerrat) zur weiteren Diskussion übermittelt und werden frühestens zwei Jahre nach ihrer Annahme in Kraft treten (http://europa.eu).COSTA CONCORDIA Abkommen zwischen nationalen Verbraucherverbänden und Costa CrociereNach langen und harten Verhandlungen wurde ein Abkommen über Schadenersatz und Rückvergütung für die vom Schiffsunglück der Costa Concordia betroffenen Passagiere erreicht.Dies die erreichten Ergebnisse: ein Pauschal-Betrag von 11.000 Euro je Passagier, zur Deckung aller Schäden (vermögensrechtlicher und nicht vermögensrechtlicher Art), inklusive aller Schäden durch Gepäckverlust und Verlust der persönlichen Gegenstände, die psychologischen Unannehmlichkeiten und den Schaden durch entgangene Urlaubsfreude; vollständiger Ersatz der Kosten für die Kreuzfahrt, inklusive der Hafengebühren; Ersatz der zur Kreuzfahrt zählenden Transferkosten (Bus, Flug); vollständiger Ersatz der für die Rückkehr getragenen Reisekosten; Ersatz eventuell getragener Arztkosten; Ersatz der während der Kreuzfahrt entstandenen Kosten. Fall des Monats Internetkauf: Motorradersatzteile wurden nicht geliefertDie passionierten Motorradfahrer unter unseren Lesern haben zur Zeit wohl ihr Juwel zum Überwintern in die Garage gestellt und gehen vielleicht gerade im Internet auf die Suche nach interessanten Ersatzteilen und Zubehör, welches in der kommenden Saison zum Einsatz kommen soll. So hat auch ein schwedischer Motorradfan auf einer italienischen Webseite Ersatzteile um fast 800 Euro bestellt. 6 Monate später waren diese immer noch nicht geliefert worden, obwohl der Verbraucher sich mehrmals mit dem Verkäufer in Verbindung gesetzt und reklamiert hatte. Schließlich wandte er sich an unsere Kollegen des EVZ Schweden in Karlstad, und forderte die Rückerstattung des bereits bezahlten Betrags. Es ist nämlich gesetzlich vorgesehen, dass der Verkäufer die Bestellung innerhalb von 30 Tagen durchführen muss. Die Gesetzgebung sieht vor, dass der Verkäufer der Bestellung innerhalb von 30 Tagen nachkommen, also die Ware liefern muss. Sollte dies nicht gelingen, kann der Verbraucher die Rückerstattung des Preises verlangen. Unser EVZ hat die Firma kontaktiert und, wenn auch erst nach mehreren Mahnungen und Zahlungsaufforderungen, letztendlich den italienischen Online-Verkäufer dazu gebraucht, dem schwedischen Verbraucher das Geld rückzuerstatten.
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