englishenglish    deutschdeutsch    italianoitaliano
Europäisches Verbraucherzentrum Europäisches Verbraucherzentrum
NewsÜber unsSchlichtungBeratungJugendInfoLinks
ECC-Neet
Auto
Gesundheit, Lebensmittel
Haus, Haushalt
Finanzen, Steuern, Euro
Reisen, Freizeit, Timesharing
Versicherungen
Computer, E-Commerce
Konsum, Konsumentenrechte
Preisvergleiche
Neue Mitgliedstaaten
Einkaufen in Europa
Der Preisfinder
Archiv
E-Commerce: Nepp im Internet
Sieg gegen mißbräuchliche Klauseln
Bis zu 20 Euro Zusatzgebühr bei Auslandsüberweisungen in der EU
Internetauktionen: Preis bezahlt - Versteigerer verschwunden?
Reiseversicherungen im Vergleich
Partnerinstitut Bankrott
Europatag
Nahostkrieg und Reiseangst
Reisen: Vorsicht bei der Buchung
Yomag.net misst den ökologischen Fußabdruck
Gewährleistung in Österreich und Deutschland
Zollfreies Europa? Nicht ganz!
E-Mail: Afrikanische Betrügerbanden auf der Suche nach gutgläubigen Opfern
Kettenbrief
Telefonischer Ankauf von Lotteriescheinen
Verlust von Flugticktets
Diskothek in Bozen verlost "Reisen"
Lockruf aus der Bozner Messe
Abo-Widerruf aus Deutschland
Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude
Gültigkeit der Stempelmarken in Lire verlängert
Reise gewonnen? Vorsicht!
Reisen: Unsicherheit nach Terroranschlägen
Katzenfelldecken
Pauschalreisen: Ein Preisvergleich lohnt sich
Gutschein für ein Abendessen
Internetauktionen
Beglaubigung von Kaufverträgen in Österreich
Mißbräuchliche Klauseln
Figurella
Paracelsus-Schule
Bertelsmann
Vorsicht bei Internetauktionen!
Pyramiden- und Schneeballsysteme
Grenzüberschreitende Überweisungen sind zu teuer!
Irreführung in Sachen Heimarbeit
Fernabsatzrichtlinie
Handy als Köder
Haftung für fehlerhafte Produkte
Konkurs eines Reiseveranstalters
EU-Richtlinie zur Gewährleistung
EVZ sucht Partnervermittlungsinstitut
Neuer Autopreisvergleich in der EU
Der Papst auf Urlaub in Südtirol
SOLVIT löst Probleme mit Behörden anderer EU-Staaten
Europäischer Binnenmarkt und Konsumentenschutz






Pressemitteilung

Bis zu € 20 Zusatzgebühr bei Auslandsüberweisungen in der EU


Ohne Angabe von IBAN und BIC kann eine Auslandsüberweisung sehr, sehr teuer werden. Aufgrund einer Erhebung des Europäischen Verbraucherzentrums belaufen sich die Spesen für eine Auslandsüberweisung unter Angabe von IBAN und BIC des Empfängers bis max. 5,00 Euro; ohne die Angabe von IBAN und BIC des Empfängers fallen jedoch Zusatzspesen zwischen 5,50 und 20,00 Euro an.

Mit 1.07.2003 trat der EU-Binnenzahlungsverkehr in Kraft. Das bedeutet, dass alle Auslandsüberweisungen innerhalb der EU nicht mehr kosten dürfen als eine Überweisung im Inland. Um in den Genuss dieser Begünstigung zu gelangen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • der Überweisungsbetrag muss in EURO sein und den Betrag von max. 12.500,00 Euro nicht überschreiten (ab Anfang 2006 max. € 50.000,00);
  • die Überweisung muss grenzüberschreitend innerhalb der EU Staaten erfolgen;
  • der Bankkunde muss seiner Bank die internationale Kontonummer des Empfängers IBAN ("International Bank Account Number") und die Bankleitzahl BIC ("Bank Identifier Code") - auch SWIFT-Kode genannt - der Empfängerbank mitteilen;
  • die Überweisung muss ohne besondere Weisungen erfolgen (z.B. "Dringend", "mit Benachrichtigung des Begünstigten", ...).

Seit 1. Juli müssen die IBAN-Nummer des Kontoinhabers und der BIC-Kode seiner Bank auf allen Bankauszügen angegeben werden.

Fazit: möchten Sie eine Überweisung in ein EU-Land durchführen, besorgen Sie sich auf jeden Fall die internationale Kontonummer des Empfängers (IBAN) und die Bankleitzahl (BIC) der Empfängerbank!

Europäisches Verbraucherzentrum Bozen Tel. 0471-980939, info@euroconsumatori.org.

29.08.2003



software by endo7 druckensendentop