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Offener Brief

Beglaubigung von Kaufverträgen für Liegenschaften vor österreichischen Notaren: Der Sieg der Monopole. Fallen die Grenzen, werden Mauern gebaut! Die Verbraucherzentrale Südtirol und das Europäische Verbraucherzentrum protestieren!


An den
Außenminister der Republik Italien
Lamberto Dini
Farnesina, Foro Italico
I- 00194 ROM

An die
Bundesaußenministerin der Republik Österreich
Benita Ferrero Waldner
Ballhausplatz, 2
A - 1014 WIEN

z.K. Minister für Justiz der Republik Italien
Piero Fassino
Via Arenula, 70
I-00186 ROM

An den Kommissar für Binnenmarkt
Frits Bolkestein
Rue de la Loi, 200
B-1040 Brüssel

An den Kommissar für Wettbewerb
Mario Monti
Rue de la Loi, 200
B-1040 Brüssel

Sehr geehrte Herren und Frau Minister, Sehr geehrte Herren Kommissare,

hiermit möchten die Verbraucherzentrale Südtirol, Mitglied des Nationalen Verbraucherbeirates des italienischen Industrieministeriums (Consiglio Nazionale Consumatori ed Utenti), und das Europäische Verbraucherzentrum Sie auf folgendes Problem aufmerksam machen:

Das Problem der Beglaubigung von Kaufverträgen für Liegenschaften vor österreichischen Notaren, die zur Eintragung in das Grundbuch in jenen Gebieten Italiens dienen sollen, wo dieses in Kraft ist (Trentino-Südtirol, Görz, Triest u.s.w.), oder vielmehr, auf die derzeitigen Hürden, die die Ausübung dieses, auf ein internationales Abkommen fußende Recht der Bürgerinnen und Bürger de facto vereiteln.

In diesen Tagen ist bekannt geworden, das die österreichische Notariatskammer in einem Rundschreiben ihren Beschluss mitgeteilt hat, die Beglaubigung von Privaturkunden für den Kauf von Liegenschaften seitens italienischer Bürgerinnen und Bürger, meist aus Südtirol, in jener Form, wie sie vom Abteilungsleiter des Kataster- und Grundbuches der Region Trentino-Südtirol vorgegeben wurde, zu unterbinden.

Kurzum: Eine internationale Konvention (Konvention zwischen der Republik Italien und der Republik Österreich, als Zusatz zur Konvention von Den Haag vom 1. März 1954, und mit dem ital. Gesetz Nr. 342 vom 2.5.1977 ratifiziert) sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, dass die italienischen Bürgerinnen und Bürger in Österreich beglaubigte Privaturkunden dazu verwenden können, in jene Immobilienregister einzutragen, wo das Grundbuchsystem herrscht. Die Region Trentino-Südtirol hat im Mai 2000 mit ihren, in einem Rundschreiben an alle Grundbuchämter in Südtirol enthaltenen, technischen Vorgaben diese Vorgehensweise erheblich "verkompliziert". Dieses Rundschreiben sah nämlich für die österreichischen Notare, die solche Verträge beglaubigen, eine Reihe von Bedingungen vor, die sie in der Ausübung dieser Tätigkeit sehr behinderten. Zurückzuführen ist der Grund dieses Rundschreibens und der darin enthaltenen Vorgaben nicht, wie man annehmen könnte, auf eine gesetzliche Vorlage, sondern auf einen Urteilsspruch des Bozner Landesgerichtes (Tribunale di Bolzano), der im Laufe eines Verfahrens in einem Einzelfall gefällt wurde.

Einige österreichischen Notare haben sich aufgrund ihres sozusagen "weitreichenderen" juridischen Wissens, nämlich dank der Kenntnis der italienischen Rechtsordnung und der italienischen Sprache, trotzdem bereit erklärt, grenzüberschreitende Kaufverträge zu beglaubigen. Die österreichische Notariatskammer hat nun verbindliche Vorgaben für alle österreichischen Notare erlassen, denenzufolge de facto die Beglaubigung von grenzüberschreitenden Kaufverträgen von Liegenschaften nicht mehr möglich ist.

Es ist dies ein erheblicher Rückschritt, vor allem für jene Bürgerinnen und Bürger, die sich bei der Beglaubigung eines Kaufvertrages auf diese Art und Weise eine beträchtliche Summe Geld ersparen konnten - man bedenke, dass die Beglaubigung einer Unterschrift vor einem österreichischen Notar 10 bis 15 Mal günstiger ist, als vor einem italienischen! Diese Bürgerinnen und Bürger konnten so die Vorteile des freien Wettbewerbes voll nutzen, in einem Bereich, in dem nun wieder einmal die Vorherrschaft der Monopolstellungen zu siegen droht, weit entfernt von den Grundprinzipien der Europäischen Union!

Als Vertreter der Konsumentinnen und Konsumenten aus Südtirol - und darüber hinaus -, setzen wir uns gegen diese ungerechtfertigte Vorgehensweise vehement zur Wehr, eine Vorgehensweise, welche Rechte beschneidet, die in einer internationalen, ordnungsgemäß ratifizierten Konvention zwischen Italien und Österreich verankert sind, eine Konvention, die, unseres Wissen, in Kraft ist und volle Gültigkeit hat! Diese Konvention sieht unter Art. 14, 2. Absatz, wörtlich vor: "Die Privaturkunden, die in einem der zwei Staaten verfasst und von einem Gericht, einer Verwaltungsbehörde oder einem Notar jenes Staates beglaubigt wurden, benötigen im anderen Staate keine zusätzliche rechtliche Anerkennung oder andere Formalität."

Wir fordern Sie daher auf, bei den zuständigen Stellen zu intervenieren, damit die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen gewährleistet wird (pacta sunt servanda), sämtliche bürokratische oder verwaltungstechnische Hürden abgeschafft werden, die die Bürgerinnen und Bürger in der Ausübung ihrer Rechte behindern, damit die Bevölkerung von Trentino-Südtirol, Görz, Triest, Tarvisio, Pontebba, Cortina d'Ampezzo, Casotto und Val Vestino (aus allen italienischen Gebiete mit dem Grundbuchsystem) auch in Zukunft wieder die Möglichkeit hat, dieses Recht auszuüben.

Die österreichische Außenministerin ersuchen wir zudem, darüber zu befinden, ob ein Vertragsverletzungsverfahren angebracht sei.

Mit freundlichen Grüßen
Walther Andreaus
- Geschäftsführer -

29.11.2000



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