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"Gutschein für ein Abendessen" und Kaffeefahrten: Rücktrittsrecht von 7 Tagen!


Obwohl hier in Südtirol der Detailverkauf in Hotels und Gasthäusern untersagt ist, kommt es gerade in letzter Zeit immer wieder zu solchen Verkaufsveranstaltungen und immer häufiger von Anbietern jenseits des Brenners.

Angelockt werden die Verbraucherinnen und Verbraucher durch "Gewinnversprechen" oder einen "Gutschein für ein Abendessen".

Der Trick funktioniert noch immer und gutgläubige Konsument/innen kaufen, kaufen, kaufen, Töpfe - Decken - Matratzen u.s.w. obwohl sie eigentlich gar keine brauchen! Man will ja nichts schuldig bleiben und der gesellschaftliche und psychologische Druck tut das seine dazu. Dabei hätten die Töpfe - möglicherweise von einer besseren Qualität - im Geschäft im Dorfe unter Umständen viel weniger gekostet.

Unsere Tipps:

  • Wenn Sie eine Einladung zu einer Verkaufs- oder Promotionsveranstaltung annehmen, können Sie sich das Abendessen ruhig schmecken lassen, auch ohne etwas zu unterschreiben!
  • Vorsicht, wenn Sie aufgefordert werden, Freunde oder Verwandte mitzubringen. Sollten diese einen für sie unzufriedenstellenden Kauf tätigen, fühlen Sie sich nachher mitverantwortlich.
  • Unterschreiben Sie nie sofort! Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, auch nicht mit "Sonderangeboten, die morgen nicht mehr gelten". Schlafen Sie erst ein Nacht drüber!
  • Nehmen Sie sich Zeit, qualtitative und preisliche Vergleiche anzustellen, denn meist handelt es sich um Einkäufe in einer bestimmten Größenordnung!
  • UND: Sollten Sie bereits unterschrieben haben, steht Ihnen bei derartigen Verträgen ein 7-tägiges Rücktrittsrecht zu !

Mehr Informationen: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen Tel. 0471-980939, info@euroconsumatori.org


16.05.2001



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