englishenglish    deutschdeutsch    italianoitaliano
Europäisches Verbraucherzentrum Europäisches Verbraucherzentrum
NewsÜber unsSchlichtungBeratungJugendInfoLinks
ECC-Neet
Auto
Gesundheit, Lebensmittel
Haus, Haushalt
Finanzen, Steuern, Euro
Reisen, Freizeit, Timesharing
Versicherungen
Computer, E-Commerce
Konsum, Konsumentenrechte
Preisvergleiche
Neue Mitgliedstaaten
Einkaufen in Europa
Der Preisfinder
Archiv
E-Commerce: Nepp im Internet
Sieg gegen mißbräuchliche Klauseln
Bis zu 20 Euro Zusatzgebühr bei Auslandsüberweisungen in der EU
Internetauktionen: Preis bezahlt - Versteigerer verschwunden?
Reiseversicherungen im Vergleich
Partnerinstitut Bankrott
Europatag
Nahostkrieg und Reiseangst
Reisen: Vorsicht bei der Buchung
Yomag.net misst den ökologischen Fußabdruck
Gewährleistung in Österreich und Deutschland
Zollfreies Europa? Nicht ganz!
E-Mail: Afrikanische Betrügerbanden auf der Suche nach gutgläubigen Opfern
Kettenbrief
Telefonischer Ankauf von Lotteriescheinen
Verlust von Flugticktets
Diskothek in Bozen verlost "Reisen"
Lockruf aus der Bozner Messe
Abo-Widerruf aus Deutschland
Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude
Gültigkeit der Stempelmarken in Lire verlängert
Reise gewonnen? Vorsicht!
Reisen: Unsicherheit nach Terroranschlägen
Katzenfelldecken
Pauschalreisen: Ein Preisvergleich lohnt sich
Gutschein für ein Abendessen
Internetauktionen
Beglaubigung von Kaufverträgen in Österreich
Mißbräuchliche Klauseln
Figurella
Paracelsus-Schule
Bertelsmann
Vorsicht bei Internetauktionen!
Pyramiden- und Schneeballsysteme
Grenzüberschreitende Überweisungen sind zu teuer!
Irreführung in Sachen Heimarbeit
Fernabsatzrichtlinie
Handy als Köder
Haftung für fehlerhafte Produkte
Konkurs eines Reiseveranstalters
EU-Richtlinie zur Gewährleistung
EVZ sucht Partnervermittlungsinstitut
Neuer Autopreisvergleich in der EU
Der Papst auf Urlaub in Südtirol
SOLVIT löst Probleme mit Behörden anderer EU-Staaten
Europäischer Binnenmarkt und Konsumentenschutz






Grenzüberschreitender Konsumentenschutz

Katzenfelldecken: Geld zurück!!


Das Bozner Friedensgericht hat entschieden, dass die Kaufverträge für Katzenfelldecken der Firma Biosal von 25 Konsumentinnen und Konsumenten wegen "Irrtum bei der Einwilligung für nichtig erklärt" werden. Die Firma muß das Kaufgeld zurückerstatten! Dieses Urteil stellt einen konsumentenpolitischen Meilenstein dar, zum einen, weil es den "Irrtum bei der Einwilligung zum Kaufvertrag" anerkannt hat, zum anderen, weil es sich um ein "grenzüberschreitendes" Verfahren gehandelt hat, denn eine österreichische Firma wurde in Bozen verklagt.

Die Vorgeschichte: Im Jahre 1996, mit dem Beitritt Österreichs zur EU, entdecken 8 österreichische Katzenfellvertriebsfirmen Südtirol als finanzkräftigen Abnehmermarkt. Die Katzenfelldecken werden als "Hilfsmittel der Natur" gegen Rheuma, Ischias und ähnliche Krankheiten beworben. Mit aggressiven Werbe- und Verkaufsmethoden werden innerhalb kürzester Zeit hunderte Decken an kranke und besonders ältere Menschen verkauft. Über 200 Konsumentinnen und Konsumenten melden sich in der Folge beim Europäischen Verbraucherzentrum, denn der in der Werbung und im Verkaufsgespräch versprochene Heilungs- bzw. Linderungeffekt bleibt aus. Das EVZ (damals noch eurokons) erwirkt als bei der zuständigen Behörde in Rom mehrere Urteilsspüche wegen "irreführender Werbung" und kann somit die Unterbindung weiterer Werbeschaltungen dieser Art erreichen. Vielen Konsumentinnen und Konsumenten kann mit der Ausübung des Rücktrittsrechts geholfen werden. Gegen eine der 8 Firmen reichen 22 Verbraucher/innen - dank der Unterstützung des Europäischen Verbraucherzentrums und der Prozesskosten-Ausfallhaftung der Verbraucherzentrale - Klage ein. Es wird schließlich ein zufriedenstellender außergerichtlicher Vergleich erzielt. 25 weitere Konsumentinnen und Konsumenten verklagen daraufhin eine weitere Firma, nämlich die Firma Biosal, beim Friedensgericht in Bozen.

Nun endlich das langersehnte Urteil zu Gunsten der KonsumentInnen: Die Kaufverträge sind für nichtig erklärt worden. Das Gericht hat die Firma Biosal dazu verdonnert, den Verbraucherinnen und Verbrauchern den damaligen Kaufpreis zuzüglich Zinsen gegen Rückgabe der Katzenfelldecken zurückzuerstatten.

Nähere Informationen: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen Tel. 0471-980939, info@euroconsumatori.org.


12.09.2001



software by endo7 druckensendentop