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Grenzüberschreitender KonsumentenschutzKatzenfelldecken: Geld zurück!!Das Bozner Friedensgericht hat entschieden, dass die Kaufverträge für Katzenfelldecken der Firma Biosal von 25 Konsumentinnen und Konsumenten wegen "Irrtum bei der Einwilligung für nichtig erklärt" werden. Die Firma muß das Kaufgeld zurückerstatten! Dieses Urteil stellt einen konsumentenpolitischen Meilenstein dar, zum einen, weil es den "Irrtum bei der Einwilligung zum Kaufvertrag" anerkannt hat, zum anderen, weil es sich um ein "grenzüberschreitendes" Verfahren gehandelt hat, denn eine österreichische Firma wurde in Bozen verklagt. Die Vorgeschichte: Im Jahre 1996, mit dem Beitritt Österreichs zur EU, entdecken 8 österreichische Katzenfellvertriebsfirmen Südtirol als finanzkräftigen Abnehmermarkt. Die Katzenfelldecken werden als "Hilfsmittel der Natur" gegen Rheuma, Ischias und ähnliche Krankheiten beworben. Mit aggressiven Werbe- und Verkaufsmethoden werden innerhalb kürzester Zeit hunderte Decken an kranke und besonders ältere Menschen verkauft. Über 200 Konsumentinnen und Konsumenten melden sich in der Folge beim Europäischen Verbraucherzentrum, denn der in der Werbung und im Verkaufsgespräch versprochene Heilungs- bzw. Linderungeffekt bleibt aus. Das EVZ (damals noch eurokons) erwirkt als bei der zuständigen Behörde in Rom mehrere Urteilsspüche wegen "irreführender Werbung" und kann somit die Unterbindung weiterer Werbeschaltungen dieser Art erreichen. Vielen Konsumentinnen und Konsumenten kann mit der Ausübung des Rücktrittsrechts geholfen werden. Gegen eine der 8 Firmen reichen 22 Verbraucher/innen - dank der Unterstützung des Europäischen Verbraucherzentrums und der Prozesskosten-Ausfallhaftung der Verbraucherzentrale - Klage ein. Es wird schließlich ein zufriedenstellender außergerichtlicher Vergleich erzielt. 25 weitere Konsumentinnen und Konsumenten verklagen daraufhin eine weitere Firma, nämlich die Firma Biosal, beim Friedensgericht in Bozen. Nun endlich das langersehnte Urteil zu Gunsten der KonsumentInnen: Die Kaufverträge sind für nichtig erklärt worden. Das Gericht hat die Firma Biosal dazu verdonnert, den Verbraucherinnen und Verbrauchern den damaligen Kaufpreis zuzüglich Zinsen gegen Rückgabe der Katzenfelldecken zurückzuerstatten. Nähere Informationen: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen Tel. 0471-980939, info@euroconsumatori.org.12.09.2001
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![]() ![]() ![]() ![]() EVZ Brennerstraße3 I - 39100 Bozen tel.: ++39 0471 980939 fax: ++39 0471 980239 |
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