![]() |
![]() |
||||||
Abo-Widerruf von Zeitungen und Zeitschriften aus Deutschland stark eingeschränktLesenswerte Zeitungen und Zeitschriften gibt es viele. Per Abonnement sichern sich Verbraucherinnen und Verbraucher die regelmäßige Zusendung ihrer Lieblingslektüre. Nicht anders verhält es sich auch in Südtirol, wo viele KonsumentInnen Abo-Verträge mit einem deutschen Verlag abgeschlossen haben. Die Vorgehensweise ist dabei recht einfach: entweder ist in der gewünschte Zeitschrift oder Zeitung eine eigene Abo-Hotline angegeben oder man kann aus dem Heft ein Abo-Kärtchen abtrennen, das mit allen Daten ausgefüllt dem Verlagshaus zugeschickt wird. Was die meisten aber nicht wissen, ist, dass diese Verträge deutschem Recht unterliegen. Bis 31.12.2001 sah das deutsche Schuldrecht bei derartigen Verträgen ein zweiwöchiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen ab Eingang der Bestellung vor. Seit 1. Januar 2002 sind nun aber Abonnements über Zeitungen und Zeitschriften sofort bindend. Darauf verweist die Verbraucherzentrale Bayern und erklärt weiters, dass nur in zwei Fällen noch eine Ausnahme gilt: Wenn der Vertrag an der Haustür unterzeichnet wurde oder wenn das Abo bis zum ersten Kündigungstermin mehr als 200 Euro kostet, dann hat der Verbraucher ein zweiwöchiges Rücktrittsrecht. Europäisches Verbraucherzentrum Bozen Tel. 0471-980939, info@euroconsumatori.org.02.04.2002
|
![]() ![]() ![]() ![]() EVZ Brennerstraße3 I - 39100 Bozen tel.: ++39 0471 980939 fax: ++39 0471 980239 |
||||||