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Die 2-Jahres Garantie gilt auch für in Österreich und Deutschland gekaufte Weihnachtsgeschenke

Kurz vor Weihnachten wiesen wir darauf hin, dass seit Ende März 2002 Gewerbetreibende für eventuell auftretende Mängel bei der verkauften Ware nun 2 Jahre und nicht mehr 1 Jahr lang haften. Gleiches gilt aber auch für Produkte, die in Österreich oder in Deutschland gekauft wurden, egal ob im Internet, per Versand oder direkt vor Ort. Die Erweiterung der Gewährleistungsdauer, sowie die Neuregelung anderer Aspekte der Garantie (Anspruch auf kostenlose Reparatur oder Umtausch, Umkehrung der Beweislast in den ersten 6 Monaten, mind. 1 Jahr Garantie auch auf Gebrauchtwaren) verdanken wir der europäischen Richtlinie Nr. 1999/44, welche nicht nur in Italien, Österreich und Deutschland, sondern auch in Griechenland, Dänemark, Schweden und Finnland umgesetzt worden ist. Ziel der EU-Regelung ist es durch die Vereinheitlichung der Gewährleistungsrechte der einzelnen Mitgliedstaaten, den grenzüberschreitenden Konsum zu erleichtern und zu fördern.

Am Rande bemerkt: Da der Termin für die Umsetzung schon der 1. Januar 2002 war, hat die Europäische Kommission dieser Tage Portugal, Spanien, Frankreich, Belgien, Luxemburg, den Niederlanden, Irland und dem Vereinigten Königreich ein Verstoßverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof angedroht, da sie immer noch nicht obengenannte Richtlinie in innerstaatliches Recht umgesetzt haben.

Europäisches Verbraucherzentrum Bozen Tel. 0471-980939, info@euroconsumatori.org.


Bozen, 9.1.2003



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