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Pressemitteilung

E-mail: Afrikanische Betrügerbanden auf der Suche nach gutgläubigen Opfern


Es beginnt mit einer E-Mail, die den vielversprechenden Betreff "Urgent", "Confidential" oder "Business Proposal" trägt. Es endet mit Raub, Kidnapping und Lösegeldforderungen. Oder, bestenfalls, mit einigen tausend Euro Schaden. Die Rede ist vom 419-Vorauszahlungsbetrug, der seinen Namen in Anlehnung an den Art. 419 des nigerianischen Strafgesetzbuches erhalten hat.

Die Masche ist seit den frühen 90ern erpropbt: der Adressat wird als Vertrauensperson angesprochen, auf dessen Hilfe man angewiesen ist, um eine beträchtliche Summe (vielfach über 20 Millionen Euro) außer Landes zu bringen, und zwar gegen eine Beteiligung von ca. 30 %. Der Absender ist je nach Variante angeblich entweder die Witwe eines Generals, ein Bankier, ein früheres Regierungsmitglied oder ähnliches.

In einem Punkt sind alle E-Mails gleich: sollte man es nicht schaffen, das Geld außer Landes zu bringen, wird es dem Militärregime oder organisiertem Verbrechen oder sonstigen Bösewichten in die Hände fallen und für Krieg oder sonstige zweifelhafte Machenschaften verwendet werden.

Es klingt alles wunderschön: man stellt einfach sein Konto für eine internationale Überweisung zur Verfügung, erhält dafür in etwa 6 Millionen Euro und hat ein gewalttätiges Militärregime geschädigt: doch leider ist die Wirklichkeit nicht ganz so rosig.

Erklärt man sich mit dem Vorhaben einverstanden, so bittet der neue "Geschäftspartner" (bei dem es sich keinesfalls um eine Witwe oder ein Waisenkind, sondern vielmehr um eine gut organisierte Verbrecherbande handelt) um Überweisung von 2-3.000 Euro. Diese Summe, die im Verhältnis zur versprochenen Beteiligung ein Taschengeld ist, dient als Vorauszahlung für anfallende Spesen – daher der Name dieses Betrugs.

Anschließend soll man selbst nach Zimbabwe, Elfenbeinküste, Südafrika oder Nigeria kommen, um die Transaktion abschließen zu können und mit dem Geld wieder heimzufahren. Statt mehrerer Millionen Euro drohen dort jedoch Raub, Körperverletzung, Kidnapping und Lösegeldforderungen, wie die europäischen Polizeibehörden einheitlich verlauten lassen.

Beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) häufen sich die Meldungen aufmerksamer KonsumentInnen, was darauf schließen lässt, dass das Phänomen auch in Südtirol um sich greift. Sollten Sie selbst eine solche E-Mail erhalten haben, gibt es nur eine Sache, die sie tun können: erstatten Sie Anzeige bei den zuständigen Behörden!

13.11.2002



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