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InternetauktionenImmer ein gutes Geschäft?Ob neu oder gebraucht, es gibt fast nichts, was nicht im Internet ersteigert werden kann, von Büchern, Möbeln, über Sportartikel, Bekleidung bis hin zu Kunstobjekten und Sammlergut. Immer öfter versteigern und ersteigern Konsumentinnen und Konsumenten auf eigens dafür spezialisierten Webseiten. Es geht natürlich darum, den bestmöglichen Preis zu erzielen, sowohl beim Verkaufen als auch beim Kaufen. Aber nicht immer geht die Rechnung auf: Um die Internetauktionen möglichst attraktiv zu gestalten, verlangen die Betreiberfirmen meist, dass der Preis der angebotenen Ware tief angesetzt wird. So kann es passieren, dass die Anbieter sich oft bedeutend mehr erhoffen, als dann die Versteigerung tatsächlich einbringt. Sie müssen aber verkaufen, denn laut Zivilgesetzbuch handelt es sich hier um ein "Angebot an die Allgemeinheit", das für den Anbieter bindend ist. Durch das Ersteigern seitens des Höchstbietenden und die Mitteilung an den Anbieter wird der Kaufvertrag perfektioniert. Überraschungen kann es aber auch für die Ersteigerer geben, wenn der Anbieter eine Privatperson ist (was aber nicht immer leicht erkennbar ist): In diesem Fall kann der Käufer nicht das 10-Tage-Rücktrittsrecht geltend machen, das vom Fernabsatzgesetz vorgesehen ist. Fällt der Hammer gibt's kein Jammern! Last but not least: Bei Internetauktionen wissen die Verkaufsparteien meist nie genau, mit wem sie vor dem anderen Bildschirm "Geschäfte machen". Und manchmal erfahren sie es auch nie, denn der Anbieter macht sich, sobald er das Geld einkassiert hat, ganz einfach aus dem Staub. Unsere Tipps:
Nähere Informationen: Europäisches Verbraucherzentrum, Tel. 0471-980939 oder info@euroconsumatori.org.Bozen, 07.02.2001
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![]() ![]() ![]() ![]() EVZ Brennerstraße3 I - 39100 Bozen tel.: ++39 0471 980939 fax: ++39 0471 980239 |
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