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Pressemitteilung

Internetauktionen: Preis bezahlt – Versteigerer verschwunden?


Ob neu oder gebraucht, es gibt fast nichts, was nicht im Internet ersteigert werden kann, von Büchern, Möbeln, über Sportartikel, Bekleidung bis hin zu Kunstobjekten und Sammlergut. Auch Südtiroler KonsumentInnen machen zunehmend von der Möglichkeit Gebrauch, bequem von zu Hause aus zu shoppen. Und so ergattert sich der Eine oder die Andere ein tolles Schnäppchen. Aber immer öfters melden sich VerbraucherInnen, die zwar erfolgreich ersteigert und bezahlt, nie aber die Ware zu Gesicht bekommen haben. Vom Versteigerer natürlich keine Spur. Erst jüngst wieder 2 Fälle, bei denen einmal eine Digitalkamera und ein anderes Mal ein Laptop nur ein schönes Bild auf dem Monitor geblieben sind.

Mit wenigen Tricks kann man aber solch schlechten Erfahrungen vorbeugen:

  • Sollten Sie eine Ware ersteigert haben, kontrollieren Sie, ob es die andere Person oder den anderen Gewerbetreiben überhaupt gibt, bevor Sie bezahlen.
  • Lassen Sie sich die genaue Anschrift mitteilen zuzüglich der Telefonnummer. Über ein elektronisches Telefonbuch kann schon eine erste Kontrolle erfolgen. Aber auch ein Anruf bei der angegeben Nummer lässt manchmal aufhorchen.
  • Bei hochpreisigen Gegenständen empfehlen die Auktionshäuser selbst, über einen Treuhand-Service gegen Bezahlung in Anspruch zu nehmen. Das Geld wird dabei zunächst auf ein Treuhandkonto gebucht und erst dann an den Versteigerer überwiesen, wenn die Ware ordnungsgemäß angekommen ist.
  • Für kleinere Beträge bieten einige Auktionshäuser zudem eine Garantie an, die unter bestimmten Bedingungen dem Käufer/Ersteigerer bei Nichterhalt der Ware den schon gezahlten Preis rückerstatten.


26.8.2003



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