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Presseinformation Flugticket verloren - nichts als Ärger!Wer sein Flugticket verliert - egal ob vor der Abreise oder vor dem Rückflug - muss entweder mit einem erheblichen Kostenaufwand oder einer langwierigen Prozedur zur Rückerstattung des Flugpreises rechnen. Die Bedingungen dafür hängen von der jeweiligen Fluggesellschaft und vom Anflugsort ab:Wer beispielsweise ein Alitalia-Ticket für einen Inland-Flug verliert, muss in jedem Fall ein neues kaufen - der Preis für das verlorene Ticket wird erst nach Ablauf eines Jahres rückerstattet und nur dann, wenn dieses auch wirklich nicht benutzt wurde. Bei internationalen Flügen hingegen kann man gegen den Aufpreis von 50 US-Dollar unverzüglich ein Ersatzticket anfordern. Letzteres gilt auch für internationale Lufthansa-Flüge; bei Inlandflügen stellt die deutsche Gesellschaft das Ersatzticket sogar kostenlos aus, sofern man eine Kopie des ursprünglichen Tickets besitzt. Air Alps und AUA unterscheiden hingegen nicht zwischen nationalen und internationalen Flügen: In jedem Fall muss man den Verlust anzeigen und erhält gegen den Aufpreis von 65 Euro ein Ersatzticket. Leichter hat's, wer per Charter fliegt: Die Anbieter der Ferien-Airlines ersetzen verlorengegangene Tickets problem- und kostenlos. Unser Tipp: Grundsätzlich ist es ratsam, den Flugschein zu fotokopieren und getrennt vom Original aufzubewahren, um im Verlustfall den Ankauf des Tickets beweisen zu können. 19.08.2002
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