englishenglish    deutschdeutsch    italianoitaliano
Europäisches Verbraucherzentrum Europäisches Verbraucherzentrum
NewsÜber unsSchlichtungBeratungJugendInfoLinks
ECC-Neet
Auto
Gesundheit, Lebensmittel
Haus, Haushalt
Finanzen, Steuern, Euro
Reisen, Freizeit, Timesharing
Versicherungen
Computer, E-Commerce
Konsum, Konsumentenrechte
Preisvergleiche
Neue Mitgliedstaaten
Einkaufen in Europa
Der Preisfinder
Archiv
E-Commerce: Nepp im Internet
Sieg gegen mißbräuchliche Klauseln
Bis zu 20 Euro Zusatzgebühr bei Auslandsüberweisungen in der EU
Internetauktionen: Preis bezahlt - Versteigerer verschwunden?
Reiseversicherungen im Vergleich
Partnerinstitut Bankrott
Europatag
Nahostkrieg und Reiseangst
Reisen: Vorsicht bei der Buchung
Yomag.net misst den ökologischen Fußabdruck
Gewährleistung in Österreich und Deutschland
Zollfreies Europa? Nicht ganz!
E-Mail: Afrikanische Betrügerbanden auf der Suche nach gutgläubigen Opfern
Kettenbrief
Telefonischer Ankauf von Lotteriescheinen
Verlust von Flugticktets
Diskothek in Bozen verlost "Reisen"
Lockruf aus der Bozner Messe
Abo-Widerruf aus Deutschland
Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude
Gültigkeit der Stempelmarken in Lire verlängert
Reise gewonnen? Vorsicht!
Reisen: Unsicherheit nach Terroranschlägen
Katzenfelldecken
Pauschalreisen: Ein Preisvergleich lohnt sich
Gutschein für ein Abendessen
Internetauktionen
Beglaubigung von Kaufverträgen in Österreich
Mißbräuchliche Klauseln
Figurella
Paracelsus-Schule
Bertelsmann
Vorsicht bei Internetauktionen!
Pyramiden- und Schneeballsysteme
Grenzüberschreitende Überweisungen sind zu teuer!
Irreführung in Sachen Heimarbeit
Fernabsatzrichtlinie
Handy als Köder
Haftung für fehlerhafte Produkte
Konkurs eines Reiseveranstalters
EU-Richtlinie zur Gewährleistung
EVZ sucht Partnervermittlungsinstitut
Neuer Autopreisvergleich in der EU
Tagung - Alternative Streitbeilegung
Tagung - Alternative Streitbeilegung
Am 23. Oktober Live-Chat mit EU-Kommissarin Meglena Kuneva
Wundersame Geldvermehrung?!?






Presseinformation

Flugticket verloren - nichts als Ärger!

Wer sein Flugticket verliert - egal ob vor der Abreise oder vor dem Rückflug - muss entweder mit einem erheblichen Kostenaufwand oder einer langwierigen Prozedur zur Rückerstattung des Flugpreises rechnen. Die Bedingungen dafür hängen von der jeweiligen Fluggesellschaft und vom Anflugsort ab:

Wer beispielsweise ein Alitalia-Ticket für einen Inland-Flug verliert, muss in jedem Fall ein neues kaufen - der Preis für das verlorene Ticket wird erst nach Ablauf eines Jahres rückerstattet und nur dann, wenn dieses auch wirklich nicht benutzt wurde. Bei internationalen Flügen hingegen kann man gegen den Aufpreis von 50 US-Dollar unverzüglich ein Ersatzticket anfordern.

Letzteres gilt auch für internationale Lufthansa-Flüge; bei Inlandflügen stellt die deutsche Gesellschaft das Ersatzticket sogar kostenlos aus, sofern man eine Kopie des ursprünglichen Tickets besitzt.

Air Alps und AUA unterscheiden hingegen nicht zwischen nationalen und internationalen Flügen: In jedem Fall muss man den Verlust anzeigen und erhält gegen den Aufpreis von 65 Euro ein Ersatzticket.

Leichter hat's, wer per Charter fliegt: Die Anbieter der Ferien-Airlines ersetzen verlorengegangene Tickets problem- und kostenlos.

Unser Tipp: Grundsätzlich ist es ratsam, den Flugschein zu fotokopieren und getrennt vom Original aufzubewahren, um im Verlustfall den Ankauf des Tickets beweisen zu können.

19.08.2002



software by endo7 druckensendentop