englishenglish    deutschdeutsch    italianoitaliano
Europäisches Verbraucherzentrum Europäisches Verbraucherzentrum
NewsÜber unsSchlichtungBeratungJugendInfoLinks
ECC-Neet
Auto
Gesundheit, Lebensmittel
Haus, Haushalt
Finanzen, Steuern, Euro
Reisen, Freizeit, Timesharing
Versicherungen
Computer, E-Commerce
Konsum, Konsumentenrechte
Preisvergleiche
Neue Mitgliedstaaten
Einkaufen in Europa
Der Preisfinder
Archiv
E-Commerce: Nepp im Internet
Sieg gegen mißbräuchliche Klauseln
Bis zu 20 Euro Zusatzgebühr bei Auslandsüberweisungen in der EU
Internetauktionen: Preis bezahlt - Versteigerer verschwunden?
Reiseversicherungen im Vergleich
Partnerinstitut Bankrott
Europatag
Nahostkrieg und Reiseangst
Reisen: Vorsicht bei der Buchung
Yomag.net misst den ökologischen Fußabdruck
Gewährleistung in Österreich und Deutschland
Zollfreies Europa? Nicht ganz!
E-Mail: Afrikanische Betrügerbanden auf der Suche nach gutgläubigen Opfern
Kettenbrief
Telefonischer Ankauf von Lotteriescheinen
Verlust von Flugticktets
Diskothek in Bozen verlost "Reisen"
Lockruf aus der Bozner Messe
Abo-Widerruf aus Deutschland
Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude
Gültigkeit der Stempelmarken in Lire verlängert
Reise gewonnen? Vorsicht!
Reisen: Unsicherheit nach Terroranschlägen
Katzenfelldecken
Pauschalreisen: Ein Preisvergleich lohnt sich
Gutschein für ein Abendessen
Internetauktionen
Beglaubigung von Kaufverträgen in Österreich
Mißbräuchliche Klauseln
Figurella
Paracelsus-Schule
Bertelsmann
Vorsicht bei Internetauktionen!
Pyramiden- und Schneeballsysteme
Grenzüberschreitende Überweisungen sind zu teuer!
Irreführung in Sachen Heimarbeit
Fernabsatzrichtlinie
Handy als Köder
Haftung für fehlerhafte Produkte
Konkurs eines Reiseveranstalters
EU-Richtlinie zur Gewährleistung
EVZ sucht Partnervermittlungsinstitut
Neuer Autopreisvergleich in der EU
Das europäische Formblatt für Verbraucherbeschwerden
Über 250.000 Euro Strafe für zwei italienische Reiseveranstalte
Helfen Sie uns, unseren Service zu verbessern!
Verlorenes Gepäck - der Gerichtshof der Europäischen Union bestätigt Haftungshöchstgrenze der Fluggesellschaften
9. Mai 2010 - Europatag feiert 60. Geburtstag
Die Europäischen Verbraucherzentren helfen gemeinsam den von der Vulkanasche betroffenen Flugpassagieren bei der Durchsetzung ihrer Rechte
Anspruch auf Schutz vor Horror-Rechnungen für Daten-Roaming
Euopäische Kommision - DG Sanco
Deine Meinung ist gefragt!
Die Europäische Kommission
9. Mai - Europatag
Der Papst auf Urlaub in Südtirol
SOLVIT löst Probleme mit Behörden anderer EU-Staaten
Europäischer Binnenmarkt und Konsumentenschutz
Ferngesteuerter Modellhubschrauber fängt Feuer - gefährliches Spielzeug?






Presseinformation

Zollfreies Europa? Nicht ganz!

Wir sind es mittlerweile gewohnt, die innereuropäischen Grenzen relativ unbekümmert zu passieren: Die einzigen Beschränkungen, die für Herrn Otto Normalurlauber noch relevant sind, betreffen Alkohol, Tabakwaren und Benzin.

Das Einfuhrlimit für Zigaretten aus dem EU-Ausland liegt nach wie vor bei 800 Stück, für Zigarren sind es 200. Außerdem dürfen bis zu 90 Liter Wein, bis zu 110 Liter Bier, bis zu 10 Liter Superalkohol sowie bis zu 10 Liter Treibstoff zollfrei importiert werden. All diese Einschränkungen gelten auch für den Export in ein EU-Nachbarland.

Nur die Schweiz ist noch eine "Insel" inmitten der Europäischen Union und hat somit ihre ganz eigenen Zollbestimmungen:

Personen über 17 Jahren dürfen bis zu 2 Liter alkoholische Getränke unter 15 % Vol. und bis zu einem Liter alkoholische Getränke über 15 % Vol. in die Schweiz einführen. Alles was darüber liegt, ist zollpflichtig: Für den Import von Wein sind 0,60 Franken pro Liter zu berappen, für Bier 0,35 Franken pro Liter und für Superalkohol je nach Alkoholgehalt zwischen 6 und 23 Franken pro Liter (1 CHF " 0,69 €).

Vorsicht auch bei der Einfuhr von Lebensmitteln! Fleischwaren vom Rind, Kalb, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd oder Esel (sei es frisch, getrocknet oder gefroren) dürfen nur bis zu einer Menge von 500 g zollfrei die Schweizer Grenze passieren. Wenn Sie also Ihr Brötchen zu dick belegen, können Sie durchaus zollpflichtig sein! Fleisch von Wild, Kaninchen sowie Fische und Meeresfrüchte hingegen sind zollfrei.

Für "sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse" (so die Eidgenössische Zollverwaltung) sind besondere Höchstwerte bzw. Zollabgaben vorgesehen: So z.B. für Butter und Rahm 1 kg pro Person (bzw. 16 Franken pro Kilo Mehrmenge), für Eier 2,5 kg pro Person, für Obst, Gemüse, Getreide und Müllereierzeugnisse 20 kg, für Kartoffelerzeugnisse 2,5 kg, für Öle 4 Liter und für Obstsäfte 3 Liter pro Person. Nähere Auskünfte finden Sie unter www.zoll.admin.ch.

Bozen, 30.12.2002



software by endo7 druckensendentop