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PRESSEINFORMATION

"Zimmer auf der Meerseite" - aber wo bleibt der Meeresblick?!


Wer glaubt, dass der Sommer noch lange auf sich warten lässt, hat nur wetterbedingt Recht, denn die Reiseveranstalter locken schon seit einigen Wochen mit besonderen Angeboten für die Frühbucher. Ein gelungener Urlaub beginnt aber schon beim Schmökern in den Katalogen und zwar in der richtigen Auslegung gewisser Angaben. So zum Beispiel kann "idyllischer Ferienort" mitunter bedeuten, dass die Ferienanlage in einer Gegend liegt, wo Fuchs und Hase sich gute Nacht sagen. Auch "Meeresnähe" muss nicht unbedingt heißen, dass das Hotel direkt am Wasser liegt, nah sind auch noch 500 Meter mit einer Strasse dazwischen. "Flughafennähe" kann hingegen für kurze Transferzeiten zum Urlaubsort stehen, aber mindestens genauso tagtäglichen Fluglärm bedeuten. Eine sorgfältige Durchsicht der Kataloge ist somit angesagt und wenn doch noch Zweifel über gewisse Angaben bestehen, sollte man sich dazu genauer in der Reiseagentur informieren.

Ist einmal das Ferienziel ausgesucht, kommt es zur Buchung und zum Abschluss des Reisevertrages. Entgegengesetzt der allgemeinen Meinung kann dieser auch mündlich zustande kommen, obwohl der Gesetzgeber die Pflicht für Reiseagenturen und -veranstalter vorsieht, den Reisenden eine Fülle von Informationen schriftlich zu übergeben. Was viele nicht bedenken, ist, dass gerade die Extrawünsche ohne einer Verschriftlichung im Nachhinein fast unmöglich zu beweisen sind und erfahrungsgemäß möchte fast jeder Urlauber das Eine oder Andere beim Standardangebot ändern oder hinzufügen lassen. Die schriftliche Form des Vertrag bringt zudem den Vorteil, dass man jederzeit genauestens überprüfen kann, welche Rechte und Pflichten beiden Parteien daraus erwachsen.

Wer früh bucht sollte unbedingt eine Reiserücktrittversicherung abschließen. In so manchen Reiseverträgen ist schon ein Mindestschutz mit inbegriffen, der aber meistens nur bis vor einer Woche vor Reiseantritt gilt. Erfahrungsgemäß erfolgen jedoch die meisten Stornierungen in den letzten 7 Tagen. Zudem kommt, dass eine Standardversicherung auf die besonderen Bedürfnisse der Reisenden nicht eingehen kann. So zum Beispiel ist in vielen Fällen der Sterbefall einer über 80 Jahre alten verwandten Person nicht gedeckt. Ein Blick auf den eigenen Stammbaum könnte hier also eine genauer abgestimmte Versicherung notwendig machen.

Unser Fazit: So mancher Urlaubsärger kann mit einer umsichtigen Auswahl und schriftlichen Buchung vermieden werden.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Broschüre "Erste Hilfe für den Urlaub".

Bozen, 18.02.2003



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