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Partnerinstitut trotz Bankrott auf Kundenfang!


Mit Beschluss vom 12. Juli 2002 hat das Landesgericht Innsbruck den Konkurs der "Constanze Partnervermittlung" aus Innsbruck mangels Kostendeckung nicht eröffnet. Mit anderen Worten: Die Konkursmasse reichte nicht einmal aus, um die Spesen des Konkursverfahrens zu decken. Am 12. Dezember 2002 wurde der "Constanze" schließlich die Gewerbeberechtigung entzogen. Die Geschäftsführerin des Institutes sah darin allerdings kein Hindernis, weiterhin Verträge abzuschließen und Beträge von rund 1.500 Euro sofort in bar zu kassieren. Die Vertragsleistungen von seiten der rührigen Kupplerin blieben natürlich völlig aus. Das EVZ ermuntert nun die betroffenen Südtiroler Kunden, sofort rechtliche Schritte gegen die Constanze einzuleiten.

Europäisches Verbraucherzentrum Bozen Tel. 0471-980939, info@euroconsumatori.org.


Bozen, 16.07.2003



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