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Sieg im Kampf gegen Missbrauch im Vertrag


Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) und Europäisches Verbraucherzentrum (EVZ) erwirken Italienweit wichtiges Urteil gegen Missbrauch in Verträgen

Vor kurzem ist der VZS und dem EVZ ein wichtiger Sieg im Kampf gegen die Benachteiligung von VerbraucherInnen in Verträgen gelungen. In einem Italienweit bahnbrechenden Urteil hat das Landesgericht von Bozen das Schönheitsinstitut Figurella International der Rosa Holzer wegen missbräuchlicher Klauseln in Verträgen verurteilt. Solche vertragliche Bestimmungen sind in zahlreichen Standardverträgen enthalten, obwohl sie die Interessen der KonsumentInnen verletzen.

Bozen - Das Gerichtsurteil gegen Figurella International der Rosa Holzer richtet sich klar und vehement gegen missbräuchliche Klauseln. Es hat damit entsprechende Signalwirkung und hinterlässt Spuren - nicht nur bei den Schönheitsinstituten. "In Verträgen von so manchen Banken, Partnervermittlungsinstituten, Versicherungen und verschiedenen anderen Gewerbetreibenden verstecken sich immer wieder Verpflichtungen und Passagen, die entweder unklar sind oder die Interessen der VerbraucherInnen mit Füßen treten", stellt Caterina Rosso, die Leiterin des EVZ, fest. Das Urteil stärke die KonsumentInnen und warne die Vertragspartner vor Missbrauch. "Die VerbraucherInnen können sich in Zukunft darauf beziehen und ihre Rechte nachdrücklich einfordern."

Am Beispiel der Figurella International der Rosa Holzer wird die unrechtmäßige Benachteiligung in Verträgen auf Kosten der VerbraucherInnen deutlich. Das Schönheitsinstitut mit seinen zwei Südtiroler Filialen hatte in den Verträgen festgelegt, dass auch bei Nichtinanspruchnahme der Leistungen, die volle Vertragssumme zu bezahlen ist. "Normalerweise muss bei sofortigem Rücktritt eines Vertragspartners der andere den erlittenen Schaden erst beweisen", erklärt Caterina Rosso. Mit oben gesagter Klausel wollte das Schönheitsinstitut eben diesen Beweis auf unrechtmäßige Art umgehen. "Mehrere VerbraucherInnen hatten sich beim Verbraucherschutz gemeldet, weil sie trotz sofortigen Rücktritts vom Vertrag eine Zahlungsaufforderung über die ganze Vertragssumme erhalten hatten." Da es sich aber um hohe Summen handelte (bis zu 3.000 Euro), trauten sich die KonsumentInnen nicht, ihr Recht vor dem Richter durchzusetzen. Vor diesem Hintergrund entschlossen sich VZS und EVZ die Justiz selbst um Rechtschaffung zu bitten.

Im Auftrag des Verbraucherschutzes führte Rechtsanwalt Johann Parigger den Prozess mit großem Geschick. Die Richterin Elisabeth Roilo folgte der Argumentation des Rechtsanwaltes und stellte fest, dass die Klausel missbräuchlich ist und vom Vertrag umgehend entfernt werden muss. Darüber hinaus erklärte die Richterin, dass Unternehmen bei sofortigem Rücktritt nicht einfach den ganzen Preis einfordern können, sondern erst den effektiv erlittenen Schaden beweisen müssen. Das Urteil ist seit wenigen Tagen rechtskräftig, da Figurella International der Rosa Holzer auf eine Berufung verzichtet hat.

Für die VZS und das EVZ ist dieses Urteil ein wichtiger Etappensieg im Kampf gegen missbräuchliche Klauseln. Caterina Rosso warnt allerdings davor, sich zu sehr in Sicherheit zu wiegen. "Wer glaubt, einen Vertrag unterzeichnet zu haben, der missbräuchliche Klauseln enthält, kann diesen nicht einfach für ungültig erklären." Es müsse in jedem Fall der Rechtsweg gegangen werden. Darüber hinaus lohne es sich, vor Unterzeichnung den Vertrag genau zu lesen. "Wenn möglich sind jene Unternehmen zu bevorzugen, die den VerbraucherInnen keine Missverhältnisse aufzwingen", schließt Rosso.

Europäisches Verbraucherzentrum Bozen Tel. 0471-980939, info@euroconsumatori.org.


Bozen, 21.11.2003



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