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Ausländische Lotterien

Kauf von ausländischen Loszertifikaten in Italien nach wie vor verboten

Obwohl der italienische Gesetzgeber für den Verkauf und Vertrieb von ausländischen Lottoscheinen in Italien saftige Verwaltungsstrafen vorsieht, bieten ausländische Lotteriegesellschaften wie NKL und SKL italienischen Staatsbürgern immer noch telefonisch oder per Post Lottoscheine zum Kauf an.

In den letzten Tagen haben sich wieder vermehrt KonsumentInnen Hilfe suchend an das Europäische Verbraucherzentrum in Bozen gewandt, die von ausländischen Lotteriegesellschaften telefonisch oder schriftlich kontaktiert wurden.

Auch wenn die entsprechenden Gesetzesquellen schon etwas angestaubt scheinen, den hoheitlichen Namen "königliches Dekret" (regio decreto) tragen und aus dem Jahr 1938 stammen, sollten auch die vor allem aus Deutschland stammenden Lotterieanbieter akzeptieren, dass diese Bestimmungen immer noch in Kraft sind.

Deshalb Achtung: Trotz gegenteiliger Behauptungen der ausländischen Lotteriegesellschaften besteht in Italien weiterhin ein absolutes Verbot für den Verkauf von ausländischen Loszertifikaten. Lesen Sie dazu auch unsere Presse-Information vom 10.01.2007.

Konsumenten, welche auf italienischem Staatsgebiet Lose kaufen, müssen neben hohen Verwaltungsstrafen auch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Unser Tipp daher: Sollte Ihnen ein Schreiben einer ausländischen Lotteriegesellschaft ins Haus flattern, so werfen Sie dieses am besten sofort in den Mülleimer.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Europäischen Verbraucherzentrum, Büro Bozen, von Montag bis Freitag von 8-16 Uhr unter der Telefonnummer 0471-980939.


Bozen, 23.04.2008
Presse-Information



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