Ausländische LotterienVerkauf von ausländischen Loszertifikaten
in Italien nach wie vor untersagtIn letzter Zeit häufen sich die Meldungen von VerbraucherInnen, die von ausländischen Lotterie-Verkäufern telefonisch kontaktiert werden, um an der jeweiligen Lotterie teilzunehmen. Um es gleich vorwegzunehmen: laut Auskunft der Autonomen Verwaltung der Staatsmonopole (Amministrazione Autonoma dei Monopoli di Stato) besteht ein absolutes Verbot für den Verkauf ausländischer Lotterien im Italienischen Staatsgebiet. Dies gilt auch für den Verkauf über Telefon oder die Teilnahme via Internet.
Für alle, die bereits ein Loszertifikat zugesandt bekommen haben, noch ein kleiner Tipp: laut deutschem Lotterierecht kommt der Vertrag erst mit der Zahlung zustande („Eine vertragliche Bindung – Spielvertrag - entsteht erst mit rechtzeitiger Bezahlung des Loses“ liest man auf der Internetseite eines Lotterie-Betreibers). Das heißt im Klartext: bevor Sie nicht bezahlt haben, sind Sie zu gar nichts verpflichtet!
Für weitere Informationen steht Ihnen das Europäische Verbraucherzentrum gerne zur Verfügung.
Presse-Information
Bozen, 10.01.07
|
 |




EVZ Brennerstraße3 I - 39100 Bozen tel.: ++39 0471 980939 fax: ++39 0471 980239
|