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Gratis gibt’s nichts:
Hinter jeder Leistung steckt eine Gegenleistung

Sätze wie: „Sie wurden aus der Millionenschar zum glücklichen Gewinner von 1.000.000 Euro auserkoren!“, „...heute gratis...“ oder „...wir schenken Ihnen...“, locken so manch einen und verführen nicht selten zu leichtfertigen, nicht durchdachten Handlungen.

Da vergisst man allzu leicht, was ja eigentlich einleuchtend ist, und zwar, dass nichts verschenkt wird, und jede Leistung bereits aus markttechnischen Überlegungen sich nur dann lohnt, wenn es dazu die entsprechende Gegenleistung gibt.

Um auf unsere Eingangsbeispiele zurück zu kommen, können, unter Anwendung des Leistung-Gegenleistungsprinzips, folgende Schlussfolgerungen gezogen werden:

Gewinnen kann man lediglich, wenn man am Spiel teilgenommen hat: keine Gesellschaft verschenkt Millionen aus reiner Menschenfreundlichkeit;
Online Angebote, die mit „...heute gratis...“ Slogans werben, sollten gut durchleuchtet werden: in den Geschäftsbedingungen findet sich zumeist die Fortsetzung des Satzes „...heute gratis, ab morgen wandelt sich Ihre gratis Testzeit automatisch in ein 2-Jahres-Abo zum Preis von 7 Euro monatlich um“ und
Geschenke sind meist Zugaben zu Bestellungen. Häufig sind sie im bezahlten Grundpreis indirekt enthalten.

Es lohnt sich deshalb auf jeden Fall einen zweiten Blick in die Allgemeinen Bedingungen eines solchen Angebotes zu werfen, denn oft kommen einem solche Gratis-Angebote teuer zu stehen.
Besonders online-Lockangebote, die mit gratis Leistungen werben, machen es einem oft zu leicht, den Klick zum Vertragsabschluss zu wagen, ohne sich im Vorhinein die Frage zu stellen, ob hinter dieser Großzügigkeit wirklich nicht mehr steckt.

Darum Gratis-Schnäppchenjäger aufgepasst: was zu gut klingt, ist es oft auch!!!

Nähere Informationen erhalten Sie beim Europäischen Verbraucherzentrum, Tel: 0471 980939.


Pressemitteilung
Bozen, 17.03.2006



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