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Statt Millionen winken Sanktionen!

Wer bei ausländischen Lotterien mitspielt, muss mit Strafen rechnen!

Der Verkauf von ausländischen Lottoscheinen auf italienischem Staatsgebiet ist illegal.
In diesem Sinne nahm das Wirtschafts- und Finanzministerium zu einer Anfrage der Autonomen Provinz Bozen über die Ordnungsmäßigkeit der Tätigkeit der ausländischen Lottogesellschaften SKL (Süddeutsche Klassenlotterie) und NKL (Nordwestdeutsche Klassenlotterie) Stellung, welche ihre Lottoscheine italienischen Bürgern zum Kauf telefonisch anbieten und anschließend die Lottozertifikate per Post zusenden.
So sind für den Verkauf und den Vertrieb von ausländischen Lottoscheinen in Italien hohe Verwaltungsstrafen vorgesehen.

Hohe Verwaltungsstrafen werden jedoch auch gegen alle Konsumenten, welche diese ausländischen Lottoscheine auf italienischem Boden erwerben, verhängt.
Wie es scheint, ist es mit einer Verwaltungsstrafe noch nicht getan.
Den Spieler erwarten auch schwere strafrechtliche Konsequenzen. So ist für jeden, welcher von Italien aus, ausländische Lottoscheine kauft und somit bei ausländischen Lotterien mitspielt eine Haftstrafe sowie eine Geldbuße vorgesehen.

Für weitere Informationen: Europäisches Verbraucherzentrum, 0471-980939, info@euroconsumatori.org.

Bozen, den 17.05.2004



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