englishenglish    deutschdeutsch    italianoitaliano
Europäisches Verbraucherzentrum Europäisches Verbraucherzentrum
NewsÜber unsSchlichtungBeratungJugendInfoLinks
ECC-Neet
Auto
Gesundheit, Lebensmittel
Haus, Haushalt
Finanzen, Steuern, Euro
Reisen, Freizeit, Timesharing
Infoblätter Reisen 2007
Flugreisen
Pauschalreisen
Gesundes Reisen
Reiseangst
Time-Sharing
Wiederverkauf von Timesharingquoten
Time Sharing - Teilzeiteigentum
Wiederverkauf von Timesharing-Quoten - ein unmögliches Unterfangen
Timesharing: mehr Rechte für die Verbraucher
Teilzeiteigentum: Europäische Kommission präsentiert neue Vorschläge zum besseren Schutz der Verbraucher
Reiseversicherung
Zollinformationen
EURO 2008
Costa Concordia
Rücktritt Hotel
Fluggastrechte-Report - Beschwerden im Vergleich zum Vorjahr um 60% gestiegen
Reise-Hotline für Urlauber
Online Verreisen
Am 21. Juni 2011 tritt der neue Tourismuskodex (Codice del Turismo) in Kraft
Reisen im Internet: Vorsicht beim Klicken
Vignette
Ferienwohnungen in Italien
Reisegeld
Mietwagen
Urlaubs-Checkliste
Einfuhr von Erzeugnissen tierischen Ursprungs in die EU
Reise ABC
Sprachreisen
Rücktrittsrecht bei Freizeitverträgen
Tiere auf Reisen
Die Haftung des Gastwirtes
Nützliche Tipps für Südtirol-UrlauberInnen
Europäische Kommision - DG Sanco
Neue Fahrgastrechte für Busreisende treten 2013 in Kraft
Winterurlaub in Grippezeit-welche Rechte haben die Verbraucher
Bahnreisende: Dies sind Ihre Rechte!
Horrorurlaub? So kommen Sie zu Ihrem Recht!
Autounfall im Ausland - was tun?
Neue Maßnahmen gegen Horrorrechnungen für Datenroaming in Kraft
"Ihre Rechte als Reisende immer dabei"
Informiert Reisen, sicher Reisen
Neue Rechte für Bahnreisende
Rückblick auf einen Sommer der Reklamationen
Urlaub in Österreich: Touristenkarten und ihr Sparpotential
Reisebeschwerden ... machen keinen Urlaub!
Deutliche Kostensenkung bei SMS- und Datenroaming
Kostenloser Zugang zu Europas Stränden?
Ihre Rechte im Urlaub
Billigairline Alpi Eagles geht in Konkurs
Informationskampagne des EVZ geht in die zweite Runde
Erster Termin der Informationskampagne des EVZ
Damit Ihre Rechte nicht zu Hause bleiben
Urlaub, Mietautos und Bußgeldbescheide
Sicherheit auf den Pisten
Das EVZ Bozen besucht die Vereinigung "SOS Turista"
Ergänzende Informationen zur Presse-Information "Roaming-Gebühren sinken"
Schlichtung unterm Sonnenschirm
Roaming-Gebühren sinken
Der Beratungsservice des EVZ - damit der Traumurlaub nicht zum Albtraum wird
Streitbeilegung im Tourismusbereich
Reisepässe: lange Wartezeiten bei Ausstellung und Verlängerung
Einreisebestimmungen USA
Gelbe, rote ... oder gar keine Karten?
Blue Flags 2004
Schweinegrippe
Die Europäischen Verbraucherzentren helfen gemeinsam den von der Vulkanasche betroffenen Flugpassagieren bei der Durchsetzung ihrer Rechte
Verlorenes Gepäck - der Gerichtshof der Europäischen Union bestätigt Haftungshöchstgrenze der Fluggesellschaften
9. Mai 2010 - Europatag feiert 60. Geburtstag
Europäischer Binnenmarkt und Konsumentenschutz
Fußballweltmeisterschaft 2006
Zugreisen in Italien
Olympische Winterspiele Turin 2006
Nützliche Links
Touristenkarten
Versicherungen
Computer, E-Commerce
Konsum, Konsumentenrechte
Preisvergleiche
Neue Mitgliedstaaten
Einkaufen in Europa
Der Preisfinder
Archiv






Wiederverkauf von Timesharing-Quoten - ein unmögliches Unterfangen

Zahlreiche Verbraucher wenden sich mit der Frage an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen: "Wie kann ich meine Timesharing-Quote verkaufen?". Leider gibt es darauf wohl nur eine Antwort: "Beißen Sie in den sauren Apfel und verschenken Sie Ihren Anteil!"

Es gibt unzählige Verbraucher, die vor allem in den 90er Jahren von ausgebufften Verkäufern durch den Einsatz gewiefter Überzeugungstechniken ein Timesharingrecht, also das Recht über einen langen Zeitraum (auf jeden Fall mindestens 3 Jahre lang) eine Immobilie in einer Ferienanlage in Spanien, Afrika oder anderen exotische Reisezielen während eines bestimmten Zeitraum des Jahres (eine Kalenderwoche oder länger) zu nutzen, erstanden haben. Es ist also kein Wunder, dass die Timesharing-Branche heute einen jährlichen Umsatz von über 10,5 Milliarden Euro vorweisen kann. Gemeinsam mit den Briten, den Schweden, den Deutschen und den Spaniern, gehören die italienischen Verbraucher zu denjenigen, die mehr als andere EU-Bürger Timesharingrechte erwerben; ebenso gibt es gerade in Italien (sowie in Spanien, Portugal, Deutschland und Frankreich) eine beträchtliche Anzahl von Unternehmen, die der Timesharing-Branche angehören.

Nur sehr wenige Verbraucher hatten sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Verträge Gedanken über die erheblichen Kosten und Risiken, die mit dem Kauf von Timesharing-Rechten mit einhergehen, gemacht: zum Beispiel die jährlichen Betriebskosten, Kosten für die eventuelle Teilnahme an Tauschbörsen, mögliche Kosten für die Rechtsberatung oder den Anwalt sollte es zu einem Streitfall kommen, die Reisekosten zum Feriendomizil, das Risiko, dass das Timesharingunternehmen in Konkurs geht, usw. Nach ein paar Jahren haben die meisten Besitzer von Timesharing-Quoten das Interesse an dieser Art von Urlaub gänzlich verloren: oft nutzen sie ihr Recht nicht mehr, dafür steigen die Betriebskosten extrem an; daher möchten sie ihre Quoten so schnell wie möglich wieder los werden.

Gerade auf diese Verbraucher lauert jedoch Gefahr: Es gibt zahlreiche Unternehmen, die den Verbrauchern versichern, ihnen problemlos einen Käufer der Timesharing-Wochen vermitteln zu können; natürlich gegen Bezahlung einer hohen Gebühr und ohne konkrete Erfolgsgarantie. Eine kurze Internetrecherche genügt jedoch, um herauszufinden, dass es zwar Hunderte von Verbrauchern gibt, die ihre Quoten zum Verkauf anbieten, aber praktisch niemanden, der an einem Kauf interessiert wäre!

Andere Unternehmen wiederum (oft mit Sitz in exotischen Steuerparadiesen) bieten an, die Timesharing-Wochen in "Urlaubspunkte" umzuwandeln: es handle sich dabei um "langfristige Urlaubsprodukte", mit welchen Verbraucher, als Gegenleistung für ihre Quote und die zusätzliche Zahlung einer Gebühr (manchmal sogar in Höhe von mehr als 1.000 Euro), ein Passwort und den Zugang auf eine Website erhalten, auf der - angeblich hohe - Preisnachlässe auf Angebote bekannter Veranstalter für die Buchung von Urlaubsaufenthalten, Flügen, Mietwagen und Hotels angeboten werden. Schade nur, dass Sie mit den Punkten nicht den vollen Urlaub bezahlen können, sondern nur einen Teil (zwischen 20-70% des Preises) und dass die buchbaren Angebote doch nicht so zahlreich sind, wie angekündigt und die Reiseveranstalter fast gänzlich unbekannt sind.

Diese neuartigen Produkte und Verträge fallen nicht in den Anwendungsbereich der geltenden Timesharing-Bestimmungen. Aus diesem Grund hat die Europäische Union eine neue Richtlinie (2008/122/EG) erlassen, die diese Gesetzeslücken schließen soll, und vorsieht, dass auch die Regelung auch für Verträge mit einer Laufzeit unter 3 Jahren, weiters für Nutzungsrechte an Wohnwagen, Kreuzfahrtschiffen, Hausbooten und Campern gilt; ebenso für die "Urlaubspunkte", für den Wiederverkauf der Quoten und für die Tauschbörsen. Die neue Richtlinie muss von den Mitgliedstaaten innerhalb 23. Februar 2011 umgesetzt werden.

Dem Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen ist bislang noch kein einziger Fall bekannt, bei welchem ein Verbraucher tatsächlich in der Lage war, seine Timesharing-Quote zu verkaufen. Unser Rat an diejenigen, die versuchen, sich von ihren Quoten zu befreien, ist natürlich, Vorsicht walten zu lassen, wenn man Angebote, die Quoten weiter zu verkaufen oder gegen Urlaubspunkte einzutauschen, bekommt. Das kleinere Übel ist sicherlich, seine Quote kostenlos den Timesharing-Unternehmen zu überlassen, und somit wenigstens die weitere Zahlung der Betriebskosten zu vermeiden, und vor allem neuen Verträgen mit weiteren Kosten auszuweichen!

Bozen, 24.03.2010
Presse-Information



software by endo7 druckensendentop