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Reiseangst: berechtigt sie zum kostenlosen Rücktritt?Die Reiselaune scheint in letzter Zeit durch die vielen Meldungen über Naturkatastrophen und terroristische Attentate getrübt zu sein. So haben die Sprengstoffanschläge in Sharm el Sheikh bei vielen, die ihren Urlaub dort geplant hatten, zu Zögern geführt, und so manch einer überlegt, ob er die Reise überhaupt antreten soll. Es stellt sich hier nun die Frage, ob der Konsument die Möglichkeit hat, in solchen Fällen den Reisevertrag ohne Bezahlung von Rücktrittskosten aufzulösen. Um hierauf eine Antwort zu finden, muss zunächst Folgendes bedacht werden: bei einem Reisevertrag verpflichtet sich der Konsument nicht, den gebuchten Urlaub anzutreten, sondern diesen zu bezahlen. Demgegenüber steht die Verpflichtung des Veranstalters, den Konsumenten in den Genuss des bezahlten Urlaubes zu bringen. Der Urlauber hat also lediglich dann die Möglichkeit, von einem gebuchten Reiseaufenthalt kostenlos zurück zu treten, wenn er aus einem ihm nicht anzulastenden Grund die Reise nicht antreten kann. Als solcher wird eine ausdrückliche Warnung des Außenministeriums davor, sich in das betreffende Gebiet zu begeben, angesehen. Die Informationen hierzu sind auf der Seite des italienischen Außenministeriums abrufbar. So rät dieses im Moment davon ab, sich in das Gebiet um Sharm el Sheikh zu begeben. Natürlich spielt das Abreisedatum ebenfalls eine Rolle, da die Warnung sich lediglich auf den augenblicklichen Zustand bezieht. Zudem sollten bei ausländischen Reiseveranstaltern auch die Meldungen der jeweiligen Außenministerien, wie z.B. die des deutschen Auswärtigen Amtes oder des österreichischen Außenministeriums beachtet werden. Wer sich so gut als möglich gegen die beschriebenen Gefahren absichern möchte, kann dies auch mit einer Reiserücktrittsversicherung machen, die oftmals auch Ereignisse wie Anschläge als versicherten Rücktrittsgrund zulässt und die Stornogebühren übernimmt. Auch hier jedoch wird eine offizielle Reisewarnung des zuständigen Ministeriums vorausgesetzt. Weitere Informationen können auf der Homepage des Europäischen Verbraucherzentrums www.euroconsumatori.org oder unter 0471 980939 nachgefragt werden. Bozen, am 27.07.2005
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