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Kenia

Unruhen in Kenia nach den Wahlen

Das italienische Außenministerium (Farnesina) empfiehlt Reisen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben

Die Farnesina teilt mit, dass nach der Bekanntgabe der Wahlergebnisse die politische Situation innerhalb des Landes weiterhin instabil bleibt. In verschiedenen Ortschaften, u. a. auch in Nairobi und Mombasa, kam es zu Demonstrationen und Unruhen. Man befürchtet, dass die wiederholten Demonstrationsaufrufe der Opposition zu Zusammenstößen mit der Polizei führen könnten. Die Farnesina informiert, dass die Flughäfen geöffnet bleiben, und dass die Flüge nach und aus Kenia weiterhin durchgeführt werden.

In Anbetracht der zur Zeit vorherrschenden Zustände, rät die Farnesina in ihrer Pressemitteilung vom 04.01.2008 dazu, "die nach Kenia geplanten Reisen solange zu verschieben, bis sich die Lage im Land wieder stabilisiert hat" (die Warnung der Farnesina ist auf der Internetseite www.viaggiaresicuri.mae.aci.it nachlesbar).

Aufgrund der beunruhigenden Nachrichten bezüglich der Krise in Kenia, haben sich letzthin viele Konsumenten an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) gewandt, da sie in den kommenden Tagen verreisen sollten, jedoch nun beschlossen haben, die Reise zu stornieren und sich jetzt mit den Reiseveranstaltern auseinandersetzen müssen, welche sich weigern den Preis der Reise zurückzuerstatten oder dafür die Bezahlung einer sehr hohen Pönale (in manchen Fällen bis zu 100% des Reisepreises) verlangen.

Welches sind nun die Rechte der Konsumenten/Reisenden?

Dem Konsumenten, der die Reise nach Kenia aufgrund der derzeitigen politischen Situation nicht mehr antreten will, können wir empfehlen, sich für eine der folgenden Alternativen zu entscheiden:
  • die Abreise verschieben;
  • eine Umbuchung akzeptieren, und zwar entweder ein anderes Reisepaket derselben oder einer höheren Qualität, ohne Bezahlung eines Aufpreises, oder ein anderes Paket einer minderwertigeren Qualität, unter der Voraussetzung der vorhergehenden Rückerstattung des Differenzbetrages;
  • die Rückerstattung des Gesamtpreises der eventuell schon vorgestreckten Summe verlangen, d.h. die Stornierung der Reise ohne Bezahlung jeglicher Pönale.

Diesbezüglich erinnern wir an ein neues Urteil des Kassationsgerichtshofes: Dieses bestätigt das Recht des Konsumenten auf Rückerstattung des gesamten bezahlten Preises, sollte er beschließen, die Reise zu stornieren, da aufgrund der aufgetretenen Umstände das Ziel der Reise, also der Erholungs- und Ablenkungszweck, und somit der Gegenstand des Vertrages, weggefallen ist.

Achtung aber auf den Zeitfaktor! Die Forderung die Reise kostenlos zu sotrnieren könnte nicht gerechtfertigt sein, also nicht angenommen werden, sollte die Abreise nicht unmittelbar bevorstehen, sondern erst in einigen Wochen oder Monaten geplant sein (weitere Informationen sind in deutscher und englischer Sprache auf der Internetseite des österreichischen Europäischen Verbraucherzentrums nachlesbar: www.europakonsument.at).

Wir erinnern Sie daran, dass das EVZ Bozen Ihnen von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr unter der Nummer 0471/980939 zur Verfügung steht.


Bozen, 09.01.2008
Presse-Information



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