![]() |
![]() |
||||||
Erreichbar auch über den WolkenEntscheidung der EU-Kommission erlaubt künftig mobiles Telefonieren auf EU-FlügenFlugreisende, die gerne telefonieren, wird es freuen: Auf Flügen innerhalb der EU wird es künftig möglich sein, mit dem Handy zu telefonieren sowie Nachrichten zu verschicken und zu empfangen. Die Europäische Kommission hat nämlich entsprechende Vorschriften erlassen.Voraussetzung für das Telefonieren über den Wolken wird die Installation einer Basisstation an Bord, die ihrerseits via Satellit mit einer Bodenstation kommuniziert, und verhindert, dass die Handys eine Direktverbindung mit einem terrestrischen Mobilfunknetz aufbauen. Dadurch wird die Sendeleistung der Mobiltelefone dermaßen gering gehalten, dass die Sicherheit der Flugzeugausrüstung und der normale Betrieb terrestrischer Mobilfunknetze nicht beeinträchtigt wird. Die Vereinheitlichung der technischen Anforderungen für die gefahrlose Nutzung von Mobilfunkdiensten in Flugzeugen ebnet EU-weit den Weg für die Anerkennung der nationalen Genehmigungen, die den Luftfahrtunternehmen vom Mitgliedstaat, in dem sie registriert sind, erteilt werden. So kann beispielsweise ein in Frankreich oder Spanien registriertes Luftfahrtunternehmen seinen Fluggästen auch beim Überfliegen von Deutschland oder Ungarn Mobilfunkdienste anbieten, ohne dass hierfür zusätzliche Genehmigungsverfahren zu durchlaufen wären. Was die Kosten dieses Dienstes betrifft, liegt es am jeweiligen Mobilfunkbetreiber des Nutzers diese festzulegen. Dazu äußerte sich die EU-Kommissarin für Telekommunikation Viviane Reding wie folgt: "Von Seiten der Betreiber erwarten wir nun eine transparente und innovative Preisgestaltung. Mobilfunkdienste in Flugzeugen können eine sehr interessante neue Dienstleistung darstellen, insbesondere für Geschäftsreisende, die stets und überall erreichbar sein müssen. Sie wird jedoch nur dann Erfolg haben, wenn den Verbrauchern dafür nicht überhöhte Preise in Rechnung gestellt werden." Außerdem appelliert die Kommissarin an die Fluggesellschaften und Mobilfunkanbieter, an Bord der Flugzeuge für angemessene Bedingungen zu sorgen, damit andere Fluggäste durch die Nutzung von Mobilfunkdiensten nicht gestört werden. Ein kleiner Trost für Handymuffel: Erlaubt wird das Telefonieren erst ab 3000 Metern Flughöhe, was bedeutet, dass wenigstens bei Kurzflügen, bei welchen nur kurzzeitig eine solche Höhe erreicht wird, sich die Länge der Telefonate in Grenzen halten muss. Weitere Informationen zu diesem Thema können auf der Seite der Europäischen Kommission (FAQ und Pressemitteilung) nachgelesen werden. Bozen, 18.04.2008 Presse-Information
|
![]() ![]() ![]() ![]() EVZ Brennerstraße3 I - 39100 Bozen tel.: ++39 0471 980939 fax: ++39 0471 980239 |
||||||